Mieter-Tipps: WBS & Genossenschaften Deutschland
WBS und Genossenschaften — was Sie wissen müssen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) regelt, wer Anspruch auf geförderten Wohnraum hat; die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2]. Für allgemeine Mieterrechte und Pflichten verweisen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf §§ 535–580a, die zentrale Regelungen zum Mietvertrag enthalten[1]. Genossenschaften bieten oft längere Kündigungsschutzfristen, Mitbestimmungsmöglichkeiten und eine gemeinschaftliche Organisation der Wohnform; sie sind aber nicht automatisch preiswerter als freifinanzierte Wohnungen.
Wer kann WBS beantragen?
Grundsätzlich richtet sich der WBS nach Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße und regionalen Regeln. Beantragen Sie den WBS beim zuständigen Wohnungsamt Ihrer Gemeinde; viele Städte bieten Formulare und Antrags-Infos online an. Ein WBS wird nach den Vorgaben des WoFG ausgestellt und ist meist befristet.
- Formular: Antrag auf Ausstellung eines WBS (meist "Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins").
- Nachweise: Einkommensnachweise, Mietvertrag oder Wohnungsangebot, Personalausweis.
- Fristen: Reichen Sie Unterlagen vollständig ein, sonst kann sich die Bearbeitung verzögern.
Vor- und Nachteile von Genossenschaften
Genossenschaften bieten Mitbestimmung und oft langfristige Wohnsicherheit; dafür sind Mitgliedsanteile und Genossenschaftsbedingungen zu prüfen. Vergleichen Sie die effektiven monatlichen Kosten (Miete plus Anteilszahlungen) mit der freien Miete.
Häufige Fragen
- Wer ist berechtigt für einen WBS?
- Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die die regionalen Einkommensgrenzen und Voraussetzungen nach dem WoFG erfüllen; die genaue Prüfung erfolgt durch das Wohnungsamt.[2]
- Wie lange dauert die Ausstellung des WBS?
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gemeinde; bei vollständigen Unterlagen erhalten Sie den WBS meist innerhalb weniger Wochen.
- Wo klage ich bei einer Kündigung oder Räumung?
- Mietrechtliche Streitigkeiten, Kündigungen und Räumungsklagen werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt; Verfahren folgen der Zivilprozessordnung (ZPO).[3]
Anleitung
- Sammeln Sie Unterlagen: Identität, Einkommensnachweise, aktuelle Mietverträge.
- Prüfen Sie die regionalen WBS-Regeln auf der Website Ihres Wohnungsamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn ein (persönlich oder online, je nach Kommune).
- Behalten Sie Fristen und Eingangsbestätigungen; fordern Sie bei Verzögerung eine Eingangsbestätigung an.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Hotline und Infos zu Gerichten und Zuständigkeiten – Bundesministerium der Justiz.
- Gesetze online: BGB §§535–580a für Mietrecht; aktuelle Gesetzestexte und Auslegungen.
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – zentrale Regelungen zum WBS und zur sozialen Wohnraumförderung.