Mieter-Tipps: WBS & Genossenschaften Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor bürokratischen Fragen: Wie beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)? Können Genossenschaften eine günstigere Alternative sein? Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Anforderungen gelten, welche Formulare nötig sind und wie Sie Ihre Chancen auf sozialen Wohnraum verbessern. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und erklärt Begriffe wie Mietvertrag, Berechtigung, Belegpflicht und Fristen verständlich. Sie erhalten eine praktische Checkliste, Hinweise zur Kommunikation mit Wohnungsunternehmen und dem Amt sowie konkrete Beispiele, wann ein WBS nötig ist. Am Ende wissen Sie, welche offiziellen Formulare benötigt werden und welche Stellen in Deutschland zuständig sind. Konkret.

WBS und Genossenschaften — was Sie wissen müssen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) regelt, wer Anspruch auf geförderten Wohnraum hat; die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2]. Für allgemeine Mieterrechte und Pflichten verweisen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf §§ 535–580a, die zentrale Regelungen zum Mietvertrag enthalten[1]. Genossenschaften bieten oft längere Kündigungsschutzfristen, Mitbestimmungsmöglichkeiten und eine gemeinschaftliche Organisation der Wohnform; sie sind aber nicht automatisch preiswerter als freifinanzierte Wohnungen.

Prüfen Sie frühzeitig, welche Unterlagen Ihr Amt für den WBS verlangt.

Wer kann WBS beantragen?

Grundsätzlich richtet sich der WBS nach Einkommensgrenzen, Haushaltsgröße und regionalen Regeln. Beantragen Sie den WBS beim zuständigen Wohnungsamt Ihrer Gemeinde; viele Städte bieten Formulare und Antrags-Infos online an. Ein WBS wird nach den Vorgaben des WoFG ausgestellt und ist meist befristet.

  • Formular: Antrag auf Ausstellung eines WBS (meist "Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins").
  • Nachweise: Einkommensnachweise, Mietvertrag oder Wohnungsangebot, Personalausweis.
  • Fristen: Reichen Sie Unterlagen vollständig ein, sonst kann sich die Bearbeitung verzögern.
Ein vollständig ausgefüllter Antrag verkürzt die Bearbeitungszeit beim Wohnungsamt.

Vor- und Nachteile von Genossenschaften

Genossenschaften bieten Mitbestimmung und oft langfristige Wohnsicherheit; dafür sind Mitgliedsanteile und Genossenschaftsbedingungen zu prüfen. Vergleichen Sie die effektiven monatlichen Kosten (Miete plus Anteilszahlungen) mit der freien Miete.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt für einen WBS?
Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die die regionalen Einkommensgrenzen und Voraussetzungen nach dem WoFG erfüllen; die genaue Prüfung erfolgt durch das Wohnungsamt.[2]
Wie lange dauert die Ausstellung des WBS?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gemeinde; bei vollständigen Unterlagen erhalten Sie den WBS meist innerhalb weniger Wochen.
Wo klage ich bei einer Kündigung oder Räumung?
Mietrechtliche Streitigkeiten, Kündigungen und Räumungsklagen werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt; Verfahren folgen der Zivilprozessordnung (ZPO).[3]

Anleitung

  1. Sammeln Sie Unterlagen: Identität, Einkommensnachweise, aktuelle Mietverträge.
  2. Prüfen Sie die regionalen WBS-Regeln auf der Website Ihres Wohnungsamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
  3. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn ein (persönlich oder online, je nach Kommune).
  4. Behalten Sie Fristen und Eingangsbestätigungen; fordern Sie bei Verzögerung eine Eingangsbestätigung an.
Viele Kommunen bieten digitale Anträge oder Checklisten auf ihren offiziellen Webseiten an.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen

  • Hotline und Infos zu Gerichten und Zuständigkeiten – Bundesministerium der Justiz.
  • Gesetze online: BGB §§535–580a für Mietrecht; aktuelle Gesetzestexte und Auslegungen.
  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – zentrale Regelungen zum WBS und zur sozialen Wohnraumförderung.

  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a – Gesetze im Internet
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – Gesetze im Internet
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) – Informationen und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.