Mieterhilfe Deutschland: WBS & Genossenschaften
WBS, Genossenschaften und Ihre Rechte als Mieter
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) regelt den Zugang zu gefördertem Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Er wird meist beim örtlichen Wohnungsamt beantragt und setzt Einkommen- und Haushaltsprüfung voraus [3]. Genossenschaften bieten oft preisgünstigen Wohnraum, erfordern jedoch Mitgliedsanträge und manchmal eine Wartezeit. Lesen Sie vor der Antragstellung die Vorgaben Ihrer Gemeinde und fragen Sie beim zuständigen Amt nach den erforderlichen Unterlagen.
Wichtige Formulare und Unterlagen
- WBS-Antrag: Ausgefülltes Formular beim Wohnungsamt einreichen (Einkommensnachweise beifügen).
- Mitgliedsantrag für die Genossenschaft: Satzung und Aufnahmeformular prüfen und unterschreiben.
- Kündigungsschreiben-Muster: Formblatt nutzen, Fristen im Mietvertrag und nach BGB beachten.
- Schadensdokumentation: Fotos, Datumsangaben und Mängelprotokolle zur späteren Beweissicherung.
Mängel, Mietminderung und Kommunikation
Vermieter haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Pflichten zur Erhaltung der Mietsache; bei ernsthaften Mängeln können Sie eine Mietminderung geltend machen und erforderlichenfalls Schadenersatz verlangen [1]. Melden Sie Mängel schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung und dokumentieren Sie Fristen und Antworten. Wenn eine Frist verstreicht, können weitere rechtliche Schritte folgen; für gerichtliche Verfahren gelten die Regeln der Zivilprozessordnung [2].
- Mängel melden: Schriftlich mit Datum, Beschreibung und Foto; Zeugen benennen falls möglich.
- Frist setzen: Kurz und konkret, z. B. "Beseitigung binnen 14 Tagen".
- Beweise sammeln: E-Mails, Handwerkerrechnungen und Protokolle aufbewahren.
FAQ
- Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wer ist berechtigt?
- Ein WBS berechtigt zur Bewerbung um geförderten Wohnraum; Anspruch hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und den örtlichen Regeln des Wohnungsamts ab. Prüfen Sie die lokalen Anforderungen beim Amt oder auf der Landeswebsite.
- Wie beantrage ich eine Genossenschaftswohnung?
- Kontaktieren Sie die Genossenschaft, fordern Sie den Mitgliedsantrag an, reichen Sie die geforderten Unterlagen ein und nehmen Sie an Informations- oder Bewerbungsrunden teil. Manche Genossenschaften verlangen eine Einlage oder Wartezeit.
- Was mache ich, wenn der Vermieter Mängel nicht beseitigt?
- Dokumentieren Sie Mängel, setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung und kündigen Sie ggf. Mietminderung an. Kommt es zum Rechtsstreit, ist das Amtsgericht zuständig; bei Verfahren gelten die Vorschriften der ZPO.
Anleitung
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen WBS und informieren Sie sich beim örtlichen Wohnungsamt über Fristen und Formulare.
- Sammeln Sie notwendige Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietbescheinigungen und Identitätsnachweise sowie Fotos bei Wohnungszustand.
- Reichen Sie Anträge vollständig ein und behalten Sie Bestätigungen und Eingangsdatum als Nachweis.
- Bei unklaren Rechtsfragen oder ausbleibender Mängelbeseitigung prüfen Sie Widerspruchswege und ggf. Klage vor dem Amtsgericht.
Wichtige Erkenntnisse
- Der WBS ist regional geregelt und erfordert oft Einkommensnachweise.
- Dokumentation ist entscheidend: Fotos und Protokolle stärken Ihre Position.
- Das Amtsgericht ist die erste Instanz für viele mietrechtliche Streitigkeiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Formulare & WBS-Antrag — Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- §§ 535–580a BGB (Mietrecht) — Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof — Informationen zu Rechtsprechung und Berufung
