Mieterrechte: Aufzug nachrüsten in Deutschland
Was Mieter wissen sollten
Bei einer Aufzugsnachrüstung treffen Regelungen zum Mietverhältnis und zur Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen. Wichtige Vorschriften aus dem BGB regeln Pflichten und Mieterrechte[1], während das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Beschlussfassung der Eigentümer bestimmt[2]. Gerichtliche Klärungen erfolgen durch die ordentlichen Gerichte; Präzedenzentscheidungen des BGH können Leitlinien liefern[3].
- Prüfen Sie Beschlussquoren und Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlung.
- Klären Sie, wie Kosten verteilt werden und ob Umlagen zulässig sind.
- Lassen Sie technische Voraussetzungen, Statik und Barrierefreiheit prüfen.
- Dokumentieren Sie Bedarf und Mängel mit Fotos, Mails und Zeugen.
Für Mieter ist wichtig zu wissen, dass nicht jede bauliche Maßnahme automatisch auf Mieter umgelegt werden darf; die genaue Verteilung hängt vom Beschluss, den Teilungserklärungen und einschlägigen Gesetzen ab[1][2]. In Streitfällen entscheidet in der Regel das Amtsgericht als erstinstanzliches Gericht, mit möglichen Berufungen bis zum Landgericht und höchstrichterlichen Entscheidungen des BGH[4].
Wichtige Formulare und wann sie genutzt werden
Formulare können für Mieter relevant sein, auch wenn viele Vorgänge in der WEG formell als Beschlussvorlage laufen. Typische Formulare und Schritte sind:
- Klageformular/Klageschrift nach ZPO: Wird genutzt, wenn eine Räumungsklage oder Durchsetzung eines Rechts gerichtlich erforderlich wird; Beispiel: Ein Mieter fordert eine gerichtliche Entscheidung zur Umlagefähigkeit von Kosten.
- Antrag auf einstweilige Verfügung: Wenn akute Gefahren für Gesundheit oder Barrierefreiheit bestehen und schnelle Maßnahmen nötig sind.
- Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung: Schriftliche Vorlage, die technische Daten, Kostenangebote und den Verteilungsvorschlag enthält; Beispiel: Mietern hilft eine klare Vorlage, um Zustimmung der Eigentümer zu prüfen.
FAQ
- Wer entscheidet über die Nachrüstung eines Aufzugs in einem WEG-Haus?
- Die Eigentümergemeinschaft entscheidet in der Eigentümerversammlung per Beschluss nach Maßgabe des WEG; Mieter können die Diskussion anregen, haben aber kein direktes Stimmrecht als Mieter.
- Können Mieter für die Aufzugsrüstung zur Kasse gebeten werden?
- Eine Umlage auf Mieter ist nur möglich, wenn der Beschluss, die Teilungserklärung oder gesetzliche Regeln dies zulassen; oft müssen Kosten von Eigentümern getragen oder als Modernisierung umgelegt werden, wobei Mietminderungen und Informationspflichten zu beachten sind.
- Was tun, wenn Eigentümer nicht zustimmen, aber ein barrierefreier Zugang nötig ist?
- Mieter sollten Bedarf dokumentieren und Gespräche mit Verwalter suchen; falls nötig, kann rechtlicher Schutz über einstweilige Verfügungen oder Klagen geprüft werden, insbesondere bei Gesundheits- oder Gleichbehandlungsfragen.
Anleitung
- Informieren Sie die WEG-Verwaltung schriftlich und fordern Sie eine Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung an.
- Sammeln Sie Belege für Bedarf und Nutzen (Fotos, ärztliche Atteste, Nutzerzahlen).
- Fordern Sie oder erstellen Sie eine Beschlussvorlage mit Kostenvoranschlägen und Verteilungsvorschlag.
- Klärung der Finanzierung: Prüfen Sie Zuschüsse, Förderprogramme oder anteilige Umlagen.
- Wenn Entscheidungen blockiert werden, prüfen Sie rechtliche Schritte mit fachlicher Beratung und ggf. Klage vor dem Amtsgericht.
Hilfe und Support / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen