Umzug mit WBS: Mieterrechte in Deutschland
Mieter in Deutschland stehen beim Umzug mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vor konkreten Fragen: Wer gilt als berechtigte Person in einer WG, welche Unterlagen zählen als Nachweis, und welche Fristen sind einzuhalten? Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie Sie WBS-Anforderungen erfüllen, welche offiziellen Formulare relevant sind und wie Sie Nachweise für Mitbewohner korrekt zusammenstellen. Er enthält eine praxisnahe Checkliste für den Umzug, Hinweise zu Melde- und Wohnungsübergaben sowie typische Irrtümer, die häufig zu Ablehnungen oder Verzögerungen führen. Ziel ist, Ihnen als Mieter eine klare Schritt-für-Schritt-Hilfe zu geben, damit Umzug und Antrag in Deutschland reibungslos und rechtssicher ablaufen. Lesen Sie die Checkliste und die Behördentipps, um Fehler zu vermeiden.
Was gilt beim Umzug mit WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) regelt den Anspruch auf geförderten Wohnraum; die Voraussetzungen werden durch das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bestimmt[1]. Ein WBS ist kein allgemeines Mietrecht, sondern ein Nachweis, dass die Haushaltssituation und das Einkommen den Förderkriterien entsprechen. Für Mieter bedeutet das: Prüfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung, ob die Wohnung als geförderter Wohnraum gilt und ob die Hausverwaltung oder der Vermieter zusätzliche Nachweise verlangt. Einige Kommunen verlangen zusätzliche Bescheinigungen oder Formulare bei WGs.
Wer gilt als berechtigt in einer WG?
Bei Wohngemeinschaften kommt es auf die tatsächliche Haushaltsführung an. Das allgemeine Mietrecht mit Rechten und Pflichten ist im BGB geregelt; Pflichten wie die Instandhaltung oder Kündigungsfristen richten sich nach diesen Vorschriften[2]. Für den WBS zählt, wer regelmäßig im Haushalt lebt und wirtschaftlich beteiligt ist. Entscheidend sind nachvollziehbare Nachweise.
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheide) der Haushaltsmitglieder
- Meldebescheinigung oder Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Mietvertrag oder Untermietvertrag bei gemeinsamer Wohnform
Checkliste für Umzug & WBS-Antrag
- WBS-Antrag ausfüllen: Erhalten Sie das Formblatt bei der zuständigen Wohnungsbehörde.
- Unterlagen sammeln: Einkommensnachweise der Haushaltsmitglieder, Ausweise, Mietvertrag.
- Mitbewohner-Nachweise beifügen: Meldebescheinigungen oder Untermietverträge, falls relevant.
- Fristen beachten: Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Einzug stellen.
- Antrag einreichen: Persönlich, per Post oder online bei der zuständigen Behörde.
- Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte prüfen (z. B. Amtsgericht).
Typische Irrtümer
- Der WBS gilt automatisch für alle WG-Fälle.
- Der Vermieter entscheidet allein über die WBS-Berechtigung.
- Ein mündlicher Vermerk im Mietvertrag ersetzt formale Nachweise.
Häufige Fragen
- Kann ein einzelner WG-Mitbewohner den WBS alleine nutzen?
- Das hängt von der Vertragsgestaltung und der tatsächlichen Haushaltsführung ab; die Behörde prüft, wer zum Haushalt gehört.
- Welche Behörde ist zuständig für den WBS?
- Die Ausgabestelle ist kommunal unterschiedlich (Stadt- oder Kreisverwaltung); erkundigen Sie sich bei Ihrem Rathaus oder der Wohnungsbehörde.
- Was tun bei Ablehnung des WBS?
- Prüfen Sie die Ablehnungsgründe, legen Sie ggf. fristgerecht Widerspruch ein und suchen Sie Beratung, bevor Sie gerichtliche Schritte erwägen[3].
Anleitung
- Ermitteln Sie die zuständige Wohnungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
- Füllen Sie den WBS-Antrag vollständig aus und überprüfen Sie die erforderlichen Anlagen.
- Legen Sie Kopien der Einkommensnachweise, Ausweise und Mietverträge bei.
- Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein und notieren Sie Eingangsdatum und Ansprechpartner.
- Bei Problemen: Widerspruch fristgerecht einlegen oder gerichtliche Klärung beim Amtsgericht prüfen[4].
Hilfe & Unterstützung
- BGB-Text: Bürgerliches Gesetzbuch (Mietrecht)
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Informationen und Entscheidungen