WBS 2025: Dokumente & Fristen für Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland ist der Wohnberechtigungsschein (WBS) oft der Schlüssel zu gefördertem Wohnraum. Dieser Leitfaden erklärt klar und praxisnah, welche Unterlagen Sie 2025 vorbereiten sollten, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Formulare korrekt einreichen. Ich beschreibe typische Bescheide, Nachweise zu Einkommen und Haushaltsgröße sowie welche Behörde zuständig ist. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte für Antrag, Verlängerung und Nachreichungen, inklusive Verhalten bei Rückfragen oder Fehlern. Ziel ist, den WBS-Prozess zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden, damit Sie schnellere Entscheidungen und mögliche Wohnvorteile erhalten.

Welche Unterlagen brauchen Mieter?

Die standardmäßigen Nachweise für einen WBS sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass (Identität und Staatsangehörigkeit)
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide)
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnsitz
  • Nachweis der Haushaltsgröße (Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen)
  • Bescheide über Sozialleistungen (falls relevant)
Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen digital und in Papierform auf.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Fristen variieren je nach Kommune. Reichen Sie den Antrag idealerweise frühzeitig vor dem gewünschten Einzugstermin ein, denn Nachforderungen verlängern die Bearbeitungszeit. Manche Städte nennen Bearbeitungsfristen von mehreren Wochen bis zu drei Monaten; planen Sie Puffer ein.

Reichen Sie fehlende Nachweise innerhalb der genannten Frist nach, um Ablehnungen zu vermeiden.

Formulare: Was prüfen und wie einreichen?

Formulare werden meist von der zuständigen Wohnungsförderungsstelle oder dem Amt für Soziales bereitgestellt. Füllen Sie alle Felder vollständig aus und unterschreiben Sie dort, wo es verlangt wird. Bei elektronischer Einreichung beachten Sie die Dateiformate und die maximale Dateigröße.

  • Antragsformular WBS (kommunales Formular)
  • Einverständniserklärung zur Datenprüfung (sofern verlangt)
  • Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Eine vollständige Akte reduziert Rückfragen und beschleunigt die Entscheidung.

Wer ist zuständig? Gerichtliche Hinweise und Gesetze

Die gesetzliche Grundlage für geförderten Wohnraum nennt sich Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1] Für allgemeines Mietrecht gelten die relevanten Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten von Vermieter und Mieter (§§ 535–580a BGB).[2] Bei Streitigkeiten rund um Mietverträge entscheidet in erster Instanz oft das Amtsgericht (Mietrechtssachen).

Der WBS ist eine verwaltungsrechtliche Leistung und wird auf Grundlage landes- und kommunalrechtlicher Regelungen vergeben.

Praxisbeispiel: So reichen Sie den WBS ein

Beispiel: Frau K. sammelt Personalausweis, drei Lohnabrechnungen, Mietvertrag und die Meldebescheinigung. Sie füllt das kommunale Antragsformular aus, unterschreibt und lädt alle Dateien als PDF hoch oder bringt Kopien persönlich zum Sozialamt. Die Behörde fordert innerhalb von zwei Wochen fehlende Unterlagen an; Frau K. ergänzt diese fristgerecht.

Was tun bei Rückfragen oder Ablehnung?

Antworten Sie zeitnah auf Aufforderungen zur Nachreichung. Bei einer Ablehnung prüfen Sie den Bescheid genau: Die Gründe müssen genannt sein. Widerspruch oder Klage sind möglich; bei Verfahrensfragen ist das Amtsgericht zuständig, und in höheren Instanzen das Landgericht oder der Bundesgerichtshof bei grundsätzlichen Rechtsfragen.

Reichen Sie Widerspruch oder Klage innerhalb der im Bescheid genannten Frist ein.

FAQ

Wer hat Anspruch auf einen WBS?
Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenzen für die jeweilige Förderstufe erfüllen und die weiteren kommunalen Voraussetzungen erfüllen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines WBS-Antrags?
Die Dauer variiert stark je nach Kommune; rechnen Sie mit einigen Wochen bis zu drei Monaten, je nach Vollständigkeit der Unterlagen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (Ausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag).
  2. Füllen Sie das kommunale Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie.
  3. Reichen Sie den Antrag elektronisch oder persönlich ein und beachten Sie die Nachreichfristen.
  4. Bei Rückfragen kontaktieren Sie die zuständige Stelle sofort und bewahren Sie alle Belege auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] WBS beantragen — Service Berlin
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.