WBS beantragen: Checkliste für Mieter in Deutschland
Viele Studierende in Deutschland suchen günstigen Wohnraum und brauchen dafür häufig einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Als Mieter ist es wichtig zu wissen, welche Unterlagen Behörden erwarten, welche Einkommensgrenzen gelten und wie man Fristen einhält. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag: von der Prüfung der Anspruchsberechtigung über die Zusammenstellung von Mietverträgen, Meldebescheinigung und Einkommensnachweisen bis zur Abgabe beim zuständigen Wohnungsamt. Sie finden außerdem Hinweise zu offiziellen Formularen, typischen Fehlern und praktischen Tipps für die Kommunikation mit Vermietern und Behörden in Deutschland. So erhöhen Sie Ihre Chancen, den WBS erfolgreich zu erhalten und schnell in eine Sozialwohnung umzuziehen. Lesen Sie weiter für konkrete Schritt-für-Schritt-Anweisungen.
Wie funktioniert der WBS-Antrag?
Der Wohnberechtigungsschein regelt, wer Anspruch auf geförderten Wohnraum hat und wird durch die Regelungen zum Wohnraumförderungsrecht gesteuert. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen erfüllt und ob Sie die in Ihrer Kommune geforderten Voraussetzungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz erfüllen[2]. Für mietrechtliche Pflichten und Rechte gilt ergänzend das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535–580a) als Grundlage für Mieter und Vermieter[1].
Wichtige Hinweise vor dem Antrag
- Meldebesc hreibung: Meldebescheinigung (document) als Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Einkommensnachweise (income/payments): Gehaltsabrechnungen, BAföG-Bescheid oder Stipendiumsnachweise
- Mietvertrag (rent): Aktueller Mietvertrag oder Untermietvereinbarung
- Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung als Statusnachweis
- Personalausweis oder Passkopie (document) zur Identifikation
Formulare und praktische Beispiele
Das typische Formular heißt "Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins" und wird von Ihrem Wohnungsamt geführt. Jede Kommune stellt dieses Formular bereit; oft gibt es ein Online-Formular oder ein PDF zum Download. Beispiel: Sie füllen das kommunale Formular aus, fügen Einkommensnachweise und die Meldebescheinigung bei und geben alles beim Wohnungsamt persönlich ab oder senden es per Post.
Prüfungs- und Fristenschritte
- Prüfen Sie die Anspruchsvoraussetzungen (eligible) laut WoFG und kommunaler Auslegung.
- Dokumente sammeln (document): Meldebescheinigung, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Studierendenausweis.
- Formular ausfüllen und unterschreiben (form/application) — senden oder abgeben beim Wohnungsamt.
- Fristen beachten (deadline): Manche Städte prüfen innerhalb weniger Wochen, planen Sie Zeit für Rückfragen ein.
- Bei Rückfragen Kontakt zum Wohnungsamt aufnehmen (contact) und Eingangsbestätigung anfordern.
FAQ
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- In der Regel Haushalte mit Einkommen unter den jeweiligen kommunalen Grenzen und bestimmte förderberechtigte Gruppen wie Studierende mit geringem Einkommen; genaue Regeln stehen im WoFG und in kommunalen Ausführungsvorschriften[2].
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune; rechnen Sie mit wenigen Wochen. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit.
- Was passiert, wenn ein Vermieter eine Sozialwohnung verlangt?
- Der Vermieter darf die Vorlage des WBS verlangen, da dieser die Berechtigung für geförderten Wohnraum nachweist; mietrechtliche Fragen regelt das BGB und gegebenenfalls ein Amtsgericht[1][3].
Anleitung
- Schritt 1: Anspruch prüfen (eligible) und Einkommensgrenzen Ihrer Kommune recherchieren.
- Schritt 2: Alle Unterlagen (document) sammeln: Meldebescheinigung, Nachweise über Einkommen, Mietvertrag, Studierendenausweis.
- Schritt 3: Formular vollständig ausfüllen (form), unterschreiben und Belege beifügen.
- Schritt 4: Antrag einreichen (submit) persönlich, per Post oder online beim Wohnungsamt.
- Schritt 5: Eingangsbestätigung anfordern und bei Rückfragen zeitnah reagieren (contact).
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Mietrecht §§535–580a
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Regelungen zum WBS
- Zivilprozessordnung (ZPO) — gerichtliche Verfahren
