WBS beantragen: Fehler vermeiden für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland brauchen einen Wohnberechtigungsschein (WBS), um Sozialwohnungen zu mieten. Der Antrag wirkt einfach, aber häufig führen fehlende Nachweise, Fristen oder falsche Angaben zu Verzögerungen oder Ablehnung. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Unterlagen typische Fehler vermeiden, welche Fristen zu beachten sind und welche Ämter zuständig sind. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und gibt praxisnahe Beispiele, wie Sie Formulare ausfüllen, Einkommen nachweisen und Widerspruch einlegen können. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie offizielle Behördenlinks und Muster, damit Sie den WBS-Antrag korrekt vorbereiten und einreichen.
Wer braucht einen WBS?
Ein WBS berechtigt zur Anmietung bestimmter geförderter Wohnungen und ist an Einkommensgrenzen sowie Haushaltsgrößen gebunden. Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende oder Personen mit besonderem Wohnbedarf können Anspruch haben. Prüfen Sie Ihre Berechtigung frühzeitig und legen Sie die notwendigen Nachweise bereit, damit der Antrag vollständig ist.[1]
Häufige Fehler beim WBS-Antrag
- Unvollständige Einkommensnachweise oder veraltete Abrechnungen, die den Anspruch unklar machen.
- Fristen übersehen, etwa wenn ein befristetes Angebot naht oder Unterlagen ergänzt werden müssen.
- Formulare unvollständig ausfüllen oder falsche Bezeichnungen verwenden.
- Wichtige Belege (Mietvertrag, Personalausweis, Bescheinigungen) nicht beilegen.
Formulare, Nachweise und praktische Beispiele
Das konkrete WBS-Antragsformular wird von der jeweiligen Kommune ausgegeben; typischerweise benötigen Sie: einen ausgefüllten Antrag, Identitätsnachweis, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen und den Mietvertrag als Nachweis des Wohnbedarfs. Beispiel: Wenn Sie alleinerziehend sind, legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und die letzte Lohnabrechnung vor, um die Einkommensgrenze korrekt zu belegen.[2]
- WBS-Antragsformular (örtliches Wohnungsamt): Formular ausfüllen, unterschreiben und mit Anlagen einreichen.
- Einkommensnachweise: Letzte drei Gehaltsabrechnungen oder Bescheide über Sozialleistungen beifügen.
- Kontakt zum Wohnungsamt: Bei Unklarheiten telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn der Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie die Ablehnungsgründe sorgfältig. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie in der Regel Widerspruch einlegen oder Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erwägen. Für Mietrechtsfragen oder bei Problemen mit der Wohnungssuche ist oft das Amtsgericht und die lokale Rechtsberatung die richtige Anlaufstelle.[3]
Häufige Fragen
- Wer stellt den WBS aus?
- Der WBS wird vom örtlichen Wohnungsamt oder der zuständigen Behörde der Stadt oder Gemeinde ausgestellt.
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Üblich sind ausgefülltes Antragsformular, Ausweis, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Familiennachweise oder Bescheide über Leistungen.
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune; rechnen Sie mit mehreren Wochen, vor allem bei unvollständigen Unterlagen.
Anleitung
- Informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Wohnungsamts über das örtliche WBS-Formular.
- Sammeln Sie alle Nachweise: Ausweis, Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen oder Leistungsscheine.
- Füllen Sie das Formular vollständig und deutlich lesbar aus; unterschreiben nicht vergessen.
- Vereinbaren Sie bei Unsicherheit einen Termin oder klären Sie fehlende Punkte telefonisch mit dem Amt.
- Reichen Sie den Antrag persönlich oder postalisch ein und notieren Sie das Eingangsdatum.
- Beachten Sie Fristen für eventuelle Nachforderungen und reagieren Sie schnell auf Rückfragen.
Wesentliche Erkenntnisse
- Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung merklich.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Wohnungsamt verhindert Missverständnisse.
- Dokumentieren Sie alle Einreichungen und Termine schriftlich.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Gesetze im Internet – BGB §§ 535–580a
- [2] Gesetze im Internet – Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- [3] Bundesgerichtshof (BGH)