WBS beantragen: Mieter-Guide für Studierende in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) kann für Studierende den Zugang zu Sozialwohnungen erleichtern. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, wie Mieterinnen und Mieter in Deutschland prüfen, ob sie Anspruch haben, welche Unterlagen nötig sind und wie der Behördenweg praktisch abläuft. Sie erhalten konkrete Hinweise zu Fristen, typischen Formblättern und zur Kommunikation mit dem Amt, damit der Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird. Außerdem finden Sie konkrete Handlungsschritte, Beispiele für Belege und Hinweise, wie Sie im Zweifel Unterstützung bei der örtlichen Stelle oder dem Amtsgericht erhalten.

Was ist ein WBS?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine behördliche Bescheinigung, die berechtigten Haushalten den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum ermöglicht. Zuständig sind die Kommunen; die rechtlichen Grundlagen finden sich im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1]

Ein WBS ist keine Mietgarantie, aber oft Voraussetzung für Sozialwohnungen.

Wer ist berechtigt?

  • Haushalts-einkommen: Das Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Status: Studierende mit eigenem Haushalt oder mit Kind können berechtigt sein, je nach Einkommenssituation.
  • Besondere Gründe: Schwerbehinderung, besondere soziale Härten oder Alleinerziehung können die Berechtigung beeinflussen.
Prüfen Sie vorab die konkreten Einkommensgrenzen bei Ihrer Kommune, da diese variieren können.

Welche Unterlagen brauchen Mieter/Studierende?

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel zur Identifikation.
  • Nachweise über Einkommen: Lohnabrechnungen, BAföG-Bescheid oder Kontoauszüge.
  • Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung zur Bestätigung des Haushalts.
  • Kontaktinformationen der Studierenden- oder Sozialbehörde, falls Rückfragen nötig sind.
Fragen Sie die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach einer genauen Unterlagenliste, bevor Sie den Antrag einreichen.

Wie läuft der Antrag praktisch ab?

In der Regel füllen Sie ein Antragsformular bei der kommunalen Wohnungsbehörde oder online aus, legen die verlangten Nachweise bei und reichen alles fristgerecht ein. Zuständige Stellen prüfen die Daten und erteilen bei positiver Entscheidung den WBS. Die genauen Verfahrensschritte und Bearbeitungsfristen unterscheiden sich je nach Kommune; erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Bürgeramt oder Sozialamt.

Formulare und Behörden

Viele Städte bieten ein standardisiertes Formular zum Download oder eine Online-Antragstellung an. Für Berlin gibt es z. B. ein offizielles Service-Portal mit Informationen und Formularen.[3] Bei Unklarheiten hilft oft ein persönlicher Termin im Bürgeramt.

Reichen Sie vollständige Nachweise ein, da fehlende Unterlagen die Bearbeitung verzögern können.

Rechte und Hinweise für Mieter

  • Bei Streit um zugewiesene Sozialwohnungen sind Amtsgerichte zuständig; Mieterrechte ergeben sich unter anderem aus dem BGB (§§ 535–580a).[2]
  • Beachten Sie Fristen für Widerspruch oder erneute Anträge, falls ein Antrag abgelehnt wird.
Dokumentieren Sie alle Einreichungen und Termine schriftlich, das hilft bei Rückfragen oder Begründung von Widersprüchen.

FAQ

Wer muss den WBS beantragen?
Grundsätzlich muss die Person oder der Haushalt, der in eine geförderte Wohnung einziehen möchte, den Antrag bei der zuständigen kommunalen Stelle stellen.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Die Gültigkeit variiert je nach Bundesland und Bescheinigung, oft 1–3 Jahre; prüfen Sie die konkrete Frist auf Ihrer Bescheinigung.
Kostet der Antrag Gebühren?
In vielen Kommunen ist die Ausstellung kostenfrei oder mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden; informieren Sie sich bei Ihrem Bürgeramt.

Anleitung

  1. Informieren: Besuchen Sie die Webseite Ihrer Stadt oder rufen Sie das Bürgeramt an, um die aktuellen Voraussetzungen zu erfahren.
  2. Unterlagen sammeln: Personalausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag und ggf. Bescheide zusammentragen.
  3. Antrag ausfüllen: Formular korrekt ausfüllen und alle Nachweise beilegen.
  4. Einreichen: Antrag persönlich, per Post oder online an die zuständige Stelle senden und Eingangsbestätigung verlangen.
  5. Nachverfolgen: Bearbeitungsfrist notieren und bei Verzögerung höflich nachfragen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Der WBS kann Studierenden Zugang zu gefördertem Wohnraum eröffnen.
  • Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Gesetze im Internet
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535 ff. — Gesetze im Internet
  3. [3] Serviceportal der Stadt Berlin — Informationen und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.