WBS beantragen: Ratgeber für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie Familien oder Wohngemeinschaften (WGs) den Wohnberechtigungsschein (WBS) korrekt beantragen können. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Unterlagen nötig sind, wann ein WBS sinnvoll ist und wie Sie typische Fehler vermeiden. Ich beschreibe konkrete Praxisfälle für Familien und gebe Hinweise, wie WGs ihren Antrag optimieren, zum Beispiel bei der Einkommensprüfung oder der Zusammenlegung von Haushaltsnachweisen. Außerdem finden Sie Hinweise zu Fristen, Behördenkontakt und gerichtlichen Schritten bei Problemen mit dem Antrag oder der Ablehnung. Am Ende stehen FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Links zu Gesetzen und Formularen, damit Sie gezielt handeln können.[1]
Was ist der WBS und wer braucht ihn?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die berechtigt, geförderten Wohnraum zu mieten. Familien mit geringem Einkommen und bestimmte Haushalte in WGs nutzen den WBS, um Zugang zu Sozialwohnungen zu erhalten. Zuständig sind die örtlichen Wohnungsämter oder Bezirksämter; die Regeln basieren auf Förderrecht und Landesrecht.[2]
Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?
- Antragsformular des Wohnungsamts oder der Stadtverwaltung (vollständig ausgefüllt).
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen, Bescheide).
- Nachweise über Kinder oder Unterhaltsberechtigte (Geburtsurkunden, Leistungsbescheide).
- Nachweise zu Mietkosten oder Wohnraumverhältnissen, falls vorhanden.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern legt Personalausweis, Meldebescheinigung, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Geburtsurkunden bei. Eine WG kann Sammelunterlagen beilegen, zusätzlich klare Haushaltsspiegel und Vereinbarungen der Mitbewohner.
Formulare und offizielle Quellen
Das konkrete Antragsformular heißt meist "Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins" und wird von der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis bereitgestellt. Beispiel: Berlin stellt Informationen und ein Formular auf seiner offiziellen Seite bereit. Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie in bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.[1]
Was tun bei Ablehnung oder Rückfragen?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, fordern Sie schriftlich die Begründung an und prüfen Sie die Fristen für Widerspruch oder erneute Einreichung. Bei formalen Fehlern genügt oft ein Nachreichen fehlender Unterlagen. Bei unklaren Rechtsfragen kann das Amtsgericht als erste gerichtliche Instanz Ziel eines Rechtswegs sein; für mietrechtliche Fragen gelten darüber hinaus Regelungen des BGB.[1]
Praktische Tipps für Familien und WGs
- Ordnen Sie Unterlagen chronologisch und erstellen Sie Kopien aller Dokumente.
- Erstellen Sie eine kurze Übersicht der Haushaltslage mit Einkommen und Miete.
- Wenn möglich, vereinbaren Sie vorab einen Termin beim Wohnungsamt, um Fragen zu klären.
FAQ
- Wer darf einen WBS beantragen?
- Personen und Haushalte mit Berechtigung nach den maßgeblichen Einkommensgrenzen der jeweiligen Förderregelung; Details regelt das Wohnraumförderungsrecht und die zuständige Behörde.
- Wie lange ist ein WBS gültig?
- Die Gültigkeit variiert je nach Bundesland, oft ein bis zwei Jahre; die genaue Frist steht im ausgestellten Schein.
- Muss eine WG für jeden Mitbewohner einen eigenen WBS haben?
- Nicht zwingend; WGs können je nach Förderungsregelung als ein Haushalt gelten oder mehrere Berechtigungen benötigen. Klären Sie dies mit dem Wohnungsamt.
Anleitung
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (Personalausweis, Einkommensnachweise, Nachweise über Angehörige).
- Laden Sie das offizielle Antragsformular von der Website Ihrer Stadt herunter oder holen Sie es beim Wohnungsamt.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie und legen Sie Kopien der Nachweise bei.
- Reichen Sie den gesamten Antrag persönlich, postalisch oder elektronisch ein und notieren Sie sich Eingangsdatum und Ansprechpartner.
- Wenn Unterlagen fehlen oder der Antrag abgelehnt wird, legen Sie Widerspruch ein oder reichen Sie fehlende Dokumente innerhalb der Frist nach.
Wichtiges zum Merkblatt
- Behalten Sie alle Quittungen und Kopien als Nachweis.
- Notieren Sie Namen und Telefon der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: BGB
- Offizielle Seite der Stadt Berlin (WBS-Informationen)
- Bundesgerichtshof (BGH)