WBS: Einkommensgrenzen für Mieter in Deutschland prüfen
Viele Mieter in Deutschland fragen sich, ob sie für Sozialwohnungen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) infrage kommen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Einkommensgrenze prüfen, welche Unterlagen Städte und Gemeinden typischerweise verlangen und wie Sie einen Antrag stellen. Wir erläutern praktische Beispiele, nennen relevante Rechtsgrundlagen wie das Wohnraumförderungsgesetz und zeigen, wie Sie Nachweise strukturieren, Fristen einhalten und Kontakte zur zuständigen Behörde finden. Ziel ist, dass Sie als Mieter klar wissen, welche Einkommensteile angerechnet werden, welche Formulare nötig sind und wie ein sauber dokumenteter Antrag Ihre Erfolgschancen erhöht.
Was ist der WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist in vielen Bundesländern die Zugangsbedingung für geförderte Wohnungen. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Zuständig sind die Kommunen; die Regelungen leiten sich aus dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ab.[1]
Wer ist typischerweise berechtigt?
- Einkommensgrenze des Haushalts einhalten; die Höhe variiert je nach Region.
- Haushaltsgröße: Mehr Personen erhöhen oft den zulässigen Betrag.
- Sonderfälle wie Schwerbehinderung oder Alleinerziehende können Einfluss auf die Berechtigung haben.
Praktisch bedeutet das: Prüfen Sie zuerst die Vorgaben Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises und vergleichen Sie Ihr bereinigtes Haushaltseinkommen mit der dort gültigen Grenze.
Welche Nachweise brauchen Sie?
Behörden verlangen in der Regel folgende Unterlagen; genaue Anforderungen finden Sie beim zuständigen Amt oder auf den kommunalen Service-Seiten.
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate oder Arbeitgeberbescheinigung.
- Nachweise über Sozialleistungen, Rentenbescheide oder Unterhaltszahlungen.
- Personalausweis oder Meldebescheinigung zur Haushaltszugehörigkeit.
Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwerbstätigen legt die letzten drei Gehaltsabrechnungen beider Personen sowie den Mietvertrag als Nachweis vor. Für Details zur Antragstellung nutzen viele Kommunen eigene Formulare; ein Beispielantrag finden Sie bei der Stadtverwaltung Berlin.[2]
Antrag stellen: Praktische Schritte
Vorbereitung
- Sammeln Sie alle Einkommensnachweise des Haushalts für das relevante Kalenderjahr.
- Erstellen Sie eine einfache Aufstellung, welche Einkünfte anrechenbar sind und welche nicht.
Einreichung
- Reichen Sie den Antrag persönlich, postalisch oder elektronisch bei der zuständigen Behörde ein.
- Beachten Sie Fristen und Kopieranforderungen; oft werden beglaubigte Kopien nicht gefordert.
Was tun bei Ablehnung?
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, prüfen Sie die Begründung sorgfältig. Rechtsgrundlagen zum Miet- und Sozialwohnungsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im WoFG.[3] Oft hilft ein klärendes Gespräch mit der Sachbearbeitung; bei formellen Fehlern besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder fehlende Unterlagen nachzureichen.
Häufige Fragen
- Wie berechne ich das anrechenbare Einkommen?
- Das anrechenbare Einkommen umfasst regelmäßige Einnahmen abzüglich bestimmter Freibeträge; die genaue Berechnung richtet sich nach kommunalen Vorgaben.
- Kann ich den WBS online beantragen?
- Viele Kommunen bieten inzwischen Online-Anträge an; prüfen Sie die Webseite Ihrer Stadtverwaltung oder wenden Sie sich telefonisch an das zuständige Amt.
- Wie lange ist ein WBS gültig?
- Die Gültigkeit variiert meist zwischen einem und drei Jahren, je nach Regelung der Vergabestelle.
Anleitung
- Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Kommune über die aktuellen Einkommensgrenzen und required Unterlagen.
- Sammeln Sie Gehaltsabrechnungen, Bescheide und Meldebestätigung und erstellen Sie eine Übersicht Ihres Haushaltsnettoeinkommens.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit Kopien der Nachweise ein.
- Bewahren Sie Quittungen und Einreichungsbestätigungen auf und fragen Sie bei längerer Bearbeitungszeit nach.
Kernaussagen
- Der WBS prüft, ob Ihr Haushalt die lokale Einkommensgrenze unterschreitet.
- Sorgfältige Unterlagen und eine klare Übersicht beschleunigen die Entscheidung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Kontakt zur kommunalen Wohnungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (Hotline/Servicezentrum).
- Gesetze und Rechtsgrundlagen zum Wohnraumförderungsgesetz auf Gesetze im Internet.
- BGH-Entscheidungen zu mietrechtlichen Fragen auf der Bundesgerichtshof-Webseite.
