WBS & Genossenschaften barrierefrei: Mieter in Deutschland

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein (WBS) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie der Wohnberechtigungsschein (WBS) und Genossenschaften zusammenwirken, um barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Dieser Artikel erklärt praktisch, welche Rechte Mieter haben, welche Anträge nötig sind und wie Genossenschaften Barrierefreiheit umsetzen. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und erläutert Begriffe wie WBS, das zuständige Amtsgericht und relevante Gesetzesgrundlagen klar und leicht verständlich. Außerdem beschreibe ich Schritt‑für‑Schritt, wie Sie einen WBS beantragen, Reparaturen melden und sich vor unrechtmäßigen Kündigungen schützen können. Ziel ist, Sie sicherer im Umgang mit Behörden und Ihrem Vermieter zu machen. Ich nenne offizielle Formulare, erkläre Fristen und zeige, wo Sie amtliche Informationen finden können. Praktische Beispiele helfen bei Entscheidungen und dem Kontakt mit Behörden.

Was bedeutet barrierefreies Wohnen bei WBS und Genossenschaften?

Barrierefreies Wohnen heißt, dass Wohnungen so gestaltet sind, dass Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes- oder kognitiven Einschränkungen selbstständig wohnen können. Genossenschaften planen oder modernisieren Wohngebäude oft mit dem Ziel, gemeinschaftliche und barrierearme Lösungen zu ermöglichen. Für Mietrechtliche Ansprüche gelten die Regeln des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1], etwa zu Instandhaltungspflichten des Vermieters.

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnstandards.

Wichtige Formulare und Anträge

Wesentliche Formulare sind kommunale WBS-Anträge sowie, falls nötig, Schriftstücke für Behörden oder Gerichte. Viele WBS-Anträge werden auf Ebene der Stadt oder des Landkreises gestellt und unterscheiden sich regional. Als Beispiel finden Sie ein typisches WBS-Antragsverfahren bei Ihrer Stadtverwaltung.[4]

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) – Antrag bei der zuständigen Kommune; Beispiel: Stadtverwaltung-Antrag und Einreichungsanforderungen.
  • Kündigungsschreiben / Widerspruchsschrift – wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist eine formgerechte Antwort wichtig und Fristen sind zu beachten.
  • Dokumentation für Förderanträge (z. B. Nachweis von Behinderung oder Einkommen) zur Vorlage bei Genossenschaften oder Förderstellen.
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Formulare und Antworten sicher auf.

Wie beantrage ich einen WBS praktisch?

Der Weg zum WBS führt meist über das zuständige Bürgeramt oder Wohnungsamt Ihrer Gemeinde. Die üblichen Schritte sind: prüfen, ob Sie die Einkommens- und Bedingungskriterien erfüllen, die erforderlichen Nachweise sammeln und den Antrag einreichen. Manche Kommunen bieten Online‑Formulare oder persönliche Termine an.

  1. Prüfen Sie die Fristen und Voraussetzungen Ihrer Kommune, damit keine Verzögerungen entstehen.
  2. Sammeln Sie Nachweise wie Ausweis, Einkommensnachweise und ggf. Nachweis einer Behinderung.
  3. Reichen Sie den Antrag persönlich, per Post oder online ein und bestätigen Sie den Empfang.

Rechte bei Mängeln und Reparaturen

Wenn eine Wohnung nicht barrierefrei ist und daraus Sicherheits- oder Nutzungsprobleme entstehen, sollten Sie den Mangel schriftlich melden und eine Frist zur Behebung setzen. Der Vermieter ist grundsätzlich für Instandhaltung verantwortlich; dabei helfen die Regeln des Mietrechts, die Sie bei Bedarf vor dem Amtsgericht durchsetzen können.[1][5]

Reagieren Sie schriftlich und zeitnah auf Mängel, um Ihre Rechte zu sichern.
  • Mängelmeldung schriftlich an den Vermieter senden und Frist setzen (z. B. 14 Tage).
  • Fotos und Protokolle erstellen als Beweismittel für spätere Verfahren.
  • Bei ausbleibender Reaktion prüfen, ob eine Klage vor dem Amtsgericht nötig ist.

Wann greift Wohnraumförderung?

Förderprogramme für barrierefreien Wohnraum sind durch das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt und laufen oft über Landes- oder kommunale Wohnbauförderstellen.[3] Genossenschaften können Fördermittel beantragen, die den Umbau oder Neubau barrierefreier Wohnungen unterstützen.

Häufige Fragen

Was ist ein WBS und wer kann ihn bekommen?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bestätigt, dass Sie Anspruch auf eine Sozialwohnung haben; die Kriterien hängen von Einkommen und Haushaltsgröße ab und werden von der Kommune geprüft.[4]
Kann ich von meinem Vermieter barrierefreie Umbauten verlangen?
Grundsätzlich kann der Vermieter zustimmen oder ablehnen; bei Gesundheitsbedarf sind individuelle Vereinbarungen oder Förderprogramme möglich, und in Streitfällen hilft das Amtsgericht weiter.[1]
Welche Behörde hilft bei Räumungsklagen?
Räumungsklagen und mietrechtliche Prozesse werden in der Regel vom Amtsgericht verhandelt; Informationen zu Verfahren finden Sie bei der Justizverwaltung.[5]

Anleitung

  1. Prüfen Sie die WBS-Voraussetzungen Ihrer Kommune und laden Sie das Antragsformular herunter oder holen Sie es ab.
  2. Sammeln Sie alle Nachweise (Personalausweis, Einkommensnachweise, ggf. Schwerbehindertenausweis).
  3. Reichen Sie den Antrag ein und notieren Sie Datum und Empfangsbestätigung, damit Fristen klar sind.
  4. Bleiben Sie in Kontakt mit der Kommune und der Genossenschaft; fragen Sie nach Fördermöglichkeiten oder barrierefreien Angeboten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  4. [4] Wohnberechtigungsschein (WBS) – Service Berlin
  5. [5] Justiz: Formulare und Gerichtsinformationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.