WBS & Genossenschaften für Mieter in Deutschland
Als Studierender in Deutschland ist es oft wichtig, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) korrekt nachzuweisen oder sich für eine Genossenschaftswohnung zu bewerben. Dieser Leitfaden erklärt in einfacher Sprache, welche Unterlagen Vermieter oder Genossenschaften erwarten, wie Sie Bescheide und Einkommensnachweise richtig vorbereiten und welche Fristen gelten. Ich erläutere außerdem typische Formulare, praktische Beispiele für Anträge und wohin Sie sich bei Streitfragen wenden können. Ziel ist, dass Sie als Mieter alle nötigen Nachweise sicher einreichen, Ihre Chancen bei Genossenschaften verbessern und rechtliche Grundlagen wie das Mietrecht in Deutschland verstehen. Der Text richtet sich an Nicht‑Juristen und gibt konkrete Handlungsschritte.
Was sind WBS und Genossenschaften?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein behördlicher Nachweis, der in bestimmten Fällen den Anspruch auf geförderten Wohnraum bestätigt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2] und im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für allgemeine Pflichten von Vermieter und Mieter[1]. Genossenschaften vergeben oft bevorzugt an Mitglieder, die neben wirtschaftlichen Kriterien auch soziale Nachweise wie den WBS vorlegen können. Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht zuständig[3].
WBS: welche Unterlagen brauchen Mieter?
Bereiten Sie folgende Unterlagen vor und prüfen Sie die Anforderungen der zuständigen Behörde oder Genossenschaft genau.
- Einkommensnachweise (rent): aktuelle Lohnabrechnungen oder BAföG‑Bescheid, gegebenenfalls Kontoauszüge.
- Personalausweis oder Reisepass (form), Meldebescheinigung und ggf. Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule.
- Fristen einhalten (within): Achten Sie auf Bearbeitungszeiten und Fristen für die Antragstellung bei der Kommune.
- Zusätzliche Nachweise (document): Nachweise zu Unterhaltsleistungen, Sonderzahlungen oder Sozialleistungen.
Wie Vermieter und Genossenschaften Nachweise prüfen
Genossenschaften haben unterschiedliche Prüfprozesse: Manche verlangen Mitgliedsanträge, Bonitätsauskünfte oder ein persönliches Gespräch. Vermieter prüfen häufig Identität, Bonität und formale Berechtigung zum geförderten Wohnraum. Bei Unsicherheit fragen Sie frühzeitig bei der ausstellenden Behörde oder der Genossenschaft nach, welche Formulare akzeptiert werden. Nutzen Sie beglaubigte Kopien nur wenn ausdrücklich verlangt.
FAQ
- Brauche ich einen WBS, um in einer Genossenschaft zu wohnen?
- Nicht immer; einige Genossenschaften verlangen keinen WBS, andere geben bei geförderten Wohnungen dem WBS Vorrang. Fragen Sie die Genossenschaft vorab.
- Welche Frist gilt für WBS-Anträge?
- Fristen variieren je nach Kommune. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da die Ausstellung mehrere Wochen dauern kann.
- Wohin bei Streit mit dem Vermieter?
- Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz meist das Amtsgericht zuständig; prüfen Sie Fristen zur Reaktion auf Mahnungen oder Kündigungen.
Anleitung
- Prüfen Sie die Anforderungen der Kommune oder Genossenschaft (form) und laden Sie das richtige Antragsformular herunter.
- Sammeln Sie Einkommensnachweise und weitere erforderliche Unterlagen (rent) und legen Sie Kopien bereit.
- Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein (within), persönlich oder online je nach Kommune.
- Kontaktieren Sie bei Rückfragen die zuständige Stelle oder die Genossenschaft (contact) und dokumentieren Sie alle Gespräche.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet – BGB und weitere Rechtsgrundlagen
- Gesetze im Internet – Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten