WBS & Genossenschaften: Mieterleitfaden Deutschland
WBS und Genossenschaften verstehen
Für viele Familien in Deutschland sind der Wohnberechtigungsschein (WBS) und Genossenschaftswohnungen ein Weg zu bezahlbarem Wohnraum. Dieser Abschnitt erklärt, welche Rolle der WBS bei der Zuteilung sozial geförderter Wohnungen spielt, wie Genossenschaften Wohnraum bereitstellen und worauf Mieter achten sollten. Wir beschreiben typische Voraussetzungen, die Finanzierungsanforderungen der Genossenschaften und welche Vorteile ein Genossenschaftsanteil bringen kann.
Formulare und Unterlagen
Für den WBS benötigen Sie in der Regel einen Antrag, Einkommensnachweise und Identitätsdokumente; Genossenschaften verlangen oft zusätzliche Unterlagen wie Referenzen oder Schufa-Auskunft. Ein Beispiel für ein offizielles Antragspaket finden Sie beim Berliner Serviceportal für den WBS.[1]
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS) — Formular beim Wohnungsamt oder online.
- Einkommensnachweise — Lohnabrechnungen, Bescheide über Sozialleistungen.
- Identitätsdokumente und ggf. Meldebescheinigung.
Rechte, Pflichten und gesetzliche Grundlagen
Mieter haben Anspruch auf grundlegende Wohnqualität; Pflichten und Kündigungsregeln finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a sowie in speziellen Fördergesetzen wie dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[2][1] Im Streitfall ist das Amtsgericht zuständig; dort werden Mietstreitigkeiten und Räumungsklagen verhandelt.[3]
Bewerbungsprozess bei Genossenschaften
Genossenschaften verlangen meist eine Bewerbung mit Formular, Vorlage der Mitgliedsbedingungen und die Prüfung der Zahlungsfähigkeit. Manche Genossenschaften arbeiten mit Wartelisten oder Punktesystemen.
- Ausfüllen der Beitritts- und Bewerbungsformulare der Genossenschaft.
- Vorlage der erforderlichen Nachweise (Einkommen, Referenzen).
- Teilnahme an Besichtigungsterminen oder Informationsveranstaltungen.
Anwaltliche Hilfe und Gerichtliches Vorgehen
Wenn Verhandlungen mit Vermieter oder Genossenschaft scheitern, können Mieter Minderungsrechte geltend machen oder eine Klage einreichen. Kleinere Mietstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht verhandelt; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für grundsätzliche Fragen.
Häufige Fragen
- Wer hat Anspruch auf einen WBS?
- Personen und Haushalte mit geringem Einkommen, deren Einkommensgrenzen regional festgelegt sind; genaue Voraussetzungen nennt die zuständige Stelle.
- Wie lange dauert die Ausstellung des WBS?
- Die Ausstellungsdauer variiert je nach Amt und Vollständigkeit der Unterlagen; rechnen Sie mit einigen Wochen.
- Muss ich Genossenschaftsanteile zahlen?
- Ja, Genossenschaften verlangen meist einen einmaligen Anteil oder eine Geschäftsanteil-Einlage; die Bedingungen sind in der Satzung geregelt.
Anleitung
- Informieren: Prüfen Sie lokale WBS-Voraussetzungen und Formulare beim zuständigen Wohnungsamt.
- Unterlagen sammeln: Bereiten Sie Einkommensnachweise, Ausweise und Meldebescheinigungen vor.
- Antrag stellen: Reichen Sie den WBS-Antrag beim Amt ein (digital oder persönlich).
- Kontakt zur Genossenschaft: Bewerben Sie sich mit den geforderten Unterlagen und nehmen Sie an Besichtigungen teil.
- Entscheidung abwarten: Nach positiver Zuteilung unterschreiben Sie den Vertrag und zahlen ggf. Anteile.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - gesetze-im-internet.de
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof (BGH) - bundesgerichtshof.de
