WBS und Genossenschaften: Hilfe für Mieter in Deutschland
Was ist der WBS und wer braucht ihn?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Nachweis dafür, dass Sie berechtigt sind, eine geförderte oder sozial gebundene Wohnung zu beziehen. Zuständig sind die Kommunen; die Regeln leiten sich aus dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und landesrechtlichen Vorgaben ab.[2] Für viele Genossenschaften und kommunale Wohnungsanbieter ist ein gültiger WBS Voraussetzung zur Aufnahme in Wartelisten oder zur Zuweisung von Wohnungen.
Welche Unterlagen brauchen Mieter?
Zum Antrag und zur Bewerbung bei Genossenschaften sollten Sie die wichtigsten Nachweise bereithalten. Bereiten Sie Kopien vor und reichen Sie nur geforderte Originale ein, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Bescheide) als Beleg für die WBS-Anspruchsprüfung.
- Kopie des aktuellen Mietvertrags oder Kündigungsschreiben des Vormieters zur Dokumentation der Wohnsituation.
- Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
- Ausgefülltes WBS-Antragsformular Ihrer Kommune (Formularbeispiel: Service-Seite der Stadt).[3]
Genossenschaften: Bewerbung und Rechte
Wohnungsgenossenschaften sind oft profitfrei organisiert und vergeben Wohnungen an Mitglieder. Eine Bewerbung umfasst meist eine schriftliche Anmeldung, Bonitäts- und Einkommensnachweise sowie die Zahlung von Geschäftsanteilen.
- Bewerbungsformular der Genossenschaft ausfüllen und korrekt unterschreiben.
- Informationen zu Geschäftsanteilen oder Einlagen prüfen, bevor Sie zustimmen.
- Wartelisten und Zuweisungen können Zeit benötigen; fragen Sie nach durchschnittlichen Wartezeiten.
Formulare, Fristen und Muster
Für Anträge und rechtliche Schritte gelten Fristen und Formvorschriften. Viele Rechte der Mieter ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 535–580a, die Pflichten von Vermieter und Mieter regeln.[1] Bei gerichtlichen Verfahren greift die Zivilprozessordnung (ZPO) für Klageeinreichung und Fristen.
- WBS-Antrag fristgerecht bei der zuständigen Kommune stellen und Eingangsbestätigung verlangen.
- Formulare für Widerspruch oder Klageeinreichung nach Vorgaben der Amtsgerichte verwenden.
- Dokumentation: Fotos, Mängelmeldungen und Schriftverkehr sammeln und datieren.
Bei Streit: Gericht und Verfahren
Die ersten zivilrechtlichen Instanzen für Mietstreitigkeiten sind die Amtsgerichte; in größeren Fällen folgen Landgerichte und ggf. der Bundesgerichtshof (BGH) als Rechtsmittelinstanz.[4] Typische Verfahren sind Räumungsklagen, Klagen wegen Mietzahlungen oder Vorkehrungen bei Modernisierungsstreitigkeiten.
- Amtsgericht: Zuständig für die meisten mietrechtlichen Klagen und Räumungsverfahren.
- Verfahrensfristen beachten und Zustellung von Schriftstücken dokumentieren.
- Beweismittel wie Fotos, Mängelanzeigen und Zahlungsnachweise ordnen und beifügen.
FAQ
- Wer bekommt einen WBS?
- Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit bestimmtem Einkommen gemäß den Vorgaben des WoFG und der Landesregelungen; genaue Einkommensgrenzen variieren.[2]
- Kann eine Genossenschaft mich ablehnen?
- Ja, Genossenschaften können nach ihren Aufnahmekriterien entscheiden, etwa bei fehlender Bonität oder bei Nichterfüllung der Mitgliedsbeiträge.
- Welche Fristen gelten für Widerspruch gegen Bescheide?
- Fristen stehen im jeweiligen Bescheid; vermerken Sie das Datum der Zustellung und reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist schriftlich.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Nachweise: Einkommensunterlagen, Ausweis, Mietvertrag und Fotos von Mängeln.
- Stellen Sie den WBS-Antrag bei Ihrer Kommune und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.[3]
- Bewerben Sie sich schriftlich bei Genossenschaften, legen Sie die geforderten Unterlagen bei und notieren Sie die Bewerbungsnummern.
- Bei Konflikten: Fristen prüfen, Beweise sammeln und gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — Gesetze im Internet
- Beispiel: WBS-Antrag der Stadt Berlin — Service Berlin