WBS verlängern: Rechte von Mietern in Deutschland
Viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) rechtzeitig verlängern und die Verlängerung gegenüber der Wohnungsbehörde korrekt nachweisen. Besonders Familien und Wohngemeinschaften (WGs) müssen oft zusätzliche Einkommens- und Haushaltsnachweise vorlegen, Fristen einhalten und kommunale Formulare ausfüllen. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Dokumente üblich sind, wie Sie Fristen im Blick behalten und welche Behörden für Fragen oder Streitfälle zuständig sind. Dabei nennen wir offizielle Gesetze und Formulare, zeigen praktische Beispiele für die Antragstellung und geben konkrete Handlungsschritte, damit Sie Ihre Ansprüche sichern und unnötige Verzögerungen vermeiden. Wir erklären Fristen, welche Nachweise Familien gegenüber WGs benötigen und wie Mieterinnen Fristen schriftlich dokumentieren. Am Ende finden Sie eine praxisnahe Anleitung und Antworten auf häufige Fragen.
Was ist der WBS und wer braucht ihn?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Nachweis, dass eine Person Anspruch auf geförderten Wohnraum hat. Voraussetzungen und Einkommensgrenzen regelt das Wohnraumförderungsrecht.[2] Für Familien und größere Haushalte gelten oft andere Schwellenwerte als für Einzelpersonen; WGs müssen zusätzlich die Haushaltszusammensetzung klar benennen.
WBS-Verlängerung fristgerecht nachweisen
Die Verlängerung des WBS erfolgt in der Regel bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbehörde. Wichtig sind klare Fristen, vollständige Unterlagen und Nachweise über Einkommen und Haushaltsgrößen. Ohne vollständige Dokumente kann die Bearbeitung verzögert oder die Verlängerung abgelehnt werden.
- Einkommensnachweise der letzten Monate (Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungen).
- Meldebescheinigung oder Bestätigung des Einwohnermeldeamts.
- Kopie des Mietvertrags zur Bestätigung des Wohnsitzes.
- Nachweise zur Haushaltsgröße (Geburtsurkunden, Untermietverträge bei WGs).
Formulare und Formulartypen
Die konkrete Formularbezeichnung unterscheidet sich je nach Kommune. Üblich ist ein "Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung des Wohnberechtigungsscheins" (kommunales Formular). Manche Städte erlauben eine Online-Einreichung; andere verlangen persönliche Abgabe oder Postversand. Prüfen Sie beim Einreichen, welche Nachweise in Kopie oder im Original verlangt werden.[4]
Was tun bei Ablehnung oder Verzögerung?
Wenn die Verlängerung abgelehnt wird oder sich die Bearbeitung verzögert, dokumentieren Sie alle Schreiben und Fristen. Legen Sie Widerspruch oder formelle Anträge fristgerecht bei der Behörde ein und fordern Sie Eingangsbestätigungen an. Bei rechtlichen Streitigkeiten ist das Amtsgericht der erste Instanzrichter für miet- und wohnungsrechtliche Auseinandersetzungen.[1][3]
- Kontaktieren Sie die zuständige Behörde und verlangen Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen.
- Sammeln Sie alle Dokumente und erstellen Sie eine übersichtliche Liste der eingereichten Belege.
- Bei formellen Rechtsstreitigkeiten prüfen Sie eine Klärung vor dem Amtsgericht.
FAQ
- Wann muss ich die WBS-Verlängerung beantragen?
- Beantragen Sie die Verlängerung mehrere Wochen vor Ablauf des aktuellen WBS; prüfen Sie das Ablaufdatum auf Ihrem Schein.
- Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?
- Einkommensnachweise, Meldebescheinigung, Mietvertrag und gegebenenfalls Nachweise zur Haushaltsgröße.
- Was kann ich tun, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?
- Widerspruch bei der Behörde einlegen, Belege ergänzen und bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen.
Anleitung
- Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres WBS und notieren Sie die Frist.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise (Einkommen, Meldebescheinigung, Mietvertrag).
- Füllen Sie das kommunale Antragsformular aus und fügen Sie die Kopien bei.
- Reichen Sie den Antrag ein (online, per Post oder persönlich) und verlangen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und die Eingangsbestätigung auf.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a (Mietrecht)
- [2] Gesetze im Internet: Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- [3] Serviceportal Ihrer Stadt: Beispiel Berlin WBS-Informationen
