Barrierefrei im Altbau: Rechte von Mietern in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor praktischen Entscheidungen, wenn im Altbau eine Rampe oder Türverbreiterung nötig wird, etwa für Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen. Familien fragen sich, wer zahlen muss, welche Umbauten erlaubt sind und ob staatliche Förderungen möglich sind. Dieser Ratgeber erklärt in verständlicher Sprache, welche Rechte Mieter haben, wann Vermieter zustimmen müssen, welche Anträge und Formulare relevant sind und wie man Kosten sinnvoll verteilt. Ich beschreibe konkrete Schritte zur Antragstellung, nötige Nachweise und den Weg zu Behörden oder Gerichten, damit Sie als Mieterinnen und Mieter sensibel gegenüber Ihrer Lebenssituation handeln und rechtssicher vorgehen können. Ich nenne auch typische Fristen, Beispiele von Förderprogrammen und praktische Hinweise zur Dokumentation.

Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern

Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Pflichten von Vermieter und Mieter, etwa Instandhaltungspflichten und die Gebrauchsüberlassung der Mietsache[1]. Kleinere Änderungen, die die Nutzung der Wohnung für den Mieter verbessern, können oft in Absprache erfolgen. Sollen bauliche Veränderungen wie Rampen oder Türverbreiterungen dauerhaft am Gebäude erfolgen, braucht es in der Regel die Zustimmung des Vermieters.

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

Wer zahlt? Förderungen und Finanzierung

Es gibt mehrere Wege, Umbauten zu finanzieren: Eigenleistung, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite von Förderbanken. Die KfW bietet zum Beispiel Programme für altersgerechtes Umbauen, oft mit Zuschüssen oder vergünstigten Krediten[2]. Kommunale Träger oder Sozialämter können zusätzliche Hilfen oder einmalige Beihilfen gewähren.

  • Antrag bei Förderbanken und Kommune stellen (Form): prüfen Sie die Voraussetzungen und füllen Sie das Förderformular vollständig aus.
  • Eigenanteil und Kosten (payment) kalkulieren: holen Sie Kostenvoranschläge ein und prüfen Sie, welche Posten förderfähig sind.
  • Handwerker beauftragen für Umbau/repair: verlangen Sie verbindliche Angebote und vereinbaren Sie Termine schriftlich.
  • Nachweise sammeln als evidence: Fotos, Rechnungen, Angebote und Schriftwechsel sichern Sie in einer Akte.
Gute Dokumentation erhöht die Chancen auf Förderung und vereinfacht mögliche Rechtsstreitigkeiten.

Was, wenn der Vermieter nicht zustimmt?

Lehnt der Vermieter ab, prüfen Sie zunächst den Mietvertrag, ob Modernisierungsklauseln enthalten sind. Bei Streit über Zustimmung oder Kosten können Mieterinnen und Mieter den Weg zum Amtsgericht wählen; das Amtsgericht ist in vielen Mietrechtsstreitigkeiten zuständig[3]. Vor einer Klage sollten Sie jedoch Beratung suchen, Fristen beachten und alle Nachweise zusammentragen.

Reagieren Sie auf Schriftstücke des Vermieters innerhalb der genannten Fristen, um Rechte zu wahren.

FAQ

Wer darf eine Rampe oder Türverbreiterung beantragen?
Grundsätzlich die Mieterin oder der Mieter; bei größeren baulichen Änderungen ist oft die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Kann der Vermieter die Maßnahme verweigern?
Ja, wenn die Maßnahme die Substanz des Gebäudes gefährdet oder unverhältnismäßige Kosten verursacht; vieles ist jedoch verhandelbar.
Gibt es staatliche Förderungen für Familien und Barrierefreiheit?
Ja, Förderprogramme (z. B. KfW) bieten Zuschüsse oder vergünstigte Kredite für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie gewünschte Änderungen (Form).
  2. Sammeln Sie Nachweise: Fotos, ärztliche Atteste oder Einzelnachweise als evidence.
  3. Stellen Sie Förderanträge bei KfW oder Kommune und reichen Sie erforderliche Formulare ein (Form).
  4. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein und kalkulieren Sie den Eigenanteil (payment).
  5. Suchen Sie Beratung bei der kommunalen Wohnungsförderung oder einer Rechtsberatung, bevor Sie vor Gericht ziehen.

Hilfe und Unterstützung

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a – Gesetze im Internet (form)
  • KfW: Programm "Altersgerecht Umbauen" – offizielle Förderinfo (payment)
  • Informationen zum Amtsgericht und Zuständigkeiten (court)

  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–536 – gesetze-im-internet.de
  2. [2] KfW: Programm Altersgerecht Umbauen – kfw.de
  3. [3] Informationen zu Amtsgerichten und Zuständigkeiten – justiz.nrw.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.