Assistenzhund in WEG: Rechte für Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, ob sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Assistenzhund halten dürfen und wie sich die Anschaffung sowie laufende Kosten finanzieren lassen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Schutzbedürftige haben, welche Pflichten gegenüber der Hausverwaltung und den Nachbarn bestehen und welche offiziellen Formulare oder Nachweise oft verlangt werden. Ich beschreibe praktische Schritte: wie man den Bedarf dokumentiert, Anträge stellt, auf mögliche Widersprüche reagiert und wann ein Verfahren vor dem Amtsgericht nötig werden kann. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie rechtssicher und ruhig die Betreuung durch einen Assistenzhund organisieren können. Ich nenne auch Finanzierungshilfen, mögliche Zuschüsse und verlinke amtliche Quellen und Formulare für Ihre Schritte.

Rechte von Mietern in WEG-Häusern

Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Hauptpflichten von Vermieter und Mieter, zum Beispiel die Gebrauchsgewährung der Mietsache durch den Vermieter.[1] Für den konkreten Fall eines Assistenzhundes gilt: Wenn die Haltung des Hundes zur Ausübung einer körperlich-sozialen Hilfe notwendig ist, muss der Vermieter unverhältnismäßige Einschränkungen prüfen und ggf. eine angemessene Lösung finden.

Ein Assistenzhund kann als notwendige Hilfestellung anerkannt werden und damit mietrechtliche Schutzwirkung entfalten.

Wann ist ein Assistenzhund erlaubt?

Ein Assistenzhund ist dann meist zulässig, wenn die Hundehaltung medizinisch bestätigt ist und ohne Hund eine schwerwiegende Einschränkung besteht. Als Mieter sollten Sie den Bedarf schriftlich darlegen und ärztliche oder therapeutische Gutachten beifügen. Behördenunterstützung kann sich aus Eingliederungshilfe-Leistungen ergeben, die unter SGB IX geregelt sind.[2]

Nachweise und Formulare

Für die Kommunikation mit Vermieter oder Hausverwaltung sind klare Unterlagen wichtig: ärztliche Bescheinigung, Nachweis über Kosten, gegebenenfalls Bescheid über Leistungen der Eingliederungshilfe oder Schwerbehindertenausweis. Nennen Sie konkret den Zweck des Hundes und fügen Sie ein Betreuungs- oder Einsatzprofil bei.

  • Ärztliches Attest oder Therapiebericht, der den Bedarf des Assistenzhundes beschreibt.
  • Bescheid über Eingliederungshilfe oder anderer Leistungsnachweis (falls vorhanden).
  • Schriftlicher Antrag an die Hausverwaltung mit konkreten Angaben zur Hundehaltung und vorgeschlagenen Regeln (Leinenpflicht, Ruhezeiten).
  • Dokumentation zu Kosten, Trainingsnachweisen und Allergikerfreundlichkeit, falls relevant.
Vollständige, gut strukturierte Unterlagen verbessern Ihre Erfolgsaussichten gegenüber Vermieter und Verwaltung.

Finanzierung und Zuschüsse

Assistenzhunde können hohe Anschaffungs- und Unterhaltskosten verursachen. Mögliche Finanzierungsquellen sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Leistungen der Pflegekasse in Einzelfällen oder soziale Hilfen über das Sozialamt. Prüfen Sie frühzeitig, welche Leistungsträger zuständig sind und welche Formulare dort benötigt werden; oftmals sind persönliche Termine oder Anträge erforderlich.

  • Antrag auf Eingliederungshilfe (bei den zuständigen Trägern nach SGB IX).
  • Anfrage bei der Pflegekasse für mögliche Unterstützung bei spezifischen Leistungen.
  • Sozialhilfeantrag (SGB XII) zur Deckung von Betreuungskosten, wenn andere Leistungen nicht greifen.
Kontaktieren Sie die zuständige Behörde frühzeitig, um Fristen für Anträge nicht zu versäumen.

Wenn der Vermieter widerspricht

Sollte die Hausverwaltung oder ein Miteigentümer Einspruch erheben, dokumentieren Sie alle Schreiben und Antworten sorgfältig. Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und setzen Sie gegebenenfalls eine Frist für die Stellungnahme. Bleibt die Ablehnung bestehen, sind gerichtliche Schritte möglich; zuständig sind meistens die Amtsgerichte für mietrechtliche Streitigkeiten.[3]

Reagieren Sie zeitnah auf Widersprüche und sammeln Sie jede Form von schriftlicher Kommunikation.

FAQ

Wer entscheidet, ob ein Assistenzhund erlaubt ist?
Der Vermieter kann Einwände vorbringen, entscheiden muss aber im Zweifel das zuständige Amtsgericht unter Abwägung der Interessen von Mieter und Gemeinschaft.
Welche Nachweise sollte ich vorlegen?
Ärztliche Bescheinigungen, Nachweise zu Kosten, Trainingsdokumentation und gegebenenfalls Bescheide über Eingliederungshilfe oder Pflegeleistungen.
Können Kosten übernommen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile der Kosten über Eingliederungshilfe, Pflegekasse oder Sozialhilfe erstattet werden; das ist einzelfallabhängig und bedarf formeller Anträge.

Anleitung

  1. Bedarf ärztlich dokumentieren und alle relevanten Nachweise sammeln.
  2. Schriftlichen Antrag an Hausverwaltung mit Belegen senden und Empfang bestätigen lassen.
  3. Fristen beachten: Innerhalb gesetzter Fristen auf Antworten reagieren und ggf. Widerspruch dokumentieren.
  4. Parallel mögliche Leistungsanträge (Eingliederungshilfe, Pflegekasse, Sozialamt) stellen.
  5. Wenn nötig, Klage beim zuständigen Amtsgericht vorbereiten und Beweismittel einreichen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Dokumentation ist entscheidend für die Durchsetzung Ihres Rechts als Mieter.
  • Frühzeitiger Kontakt zu Behörden und Sachverständigen erleichtert Finanzierungsanträge.
  • Rechtlicher Schutz besteht, aber Konflikte mit WEG-Ordnung müssen sachlich und schriftlich geklärt werden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 – Pflichten des Vermieters
  2. [2] SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Eingliederungshilfe)
  3. [3] Bundesgerichtshof – Informationen und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.