Assistenzhund: Kosten & Recht für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob und wie sie einen Assistenzhund in der Wohnung halten und welche Kosten dafür anfallen. Dieser Text erklärt in einfacher Sprache die rechtlichen Grundlagen für Mieter, welche Dokumente und Atteste hilfreich sind, welche staatlichen Unterstützungen oder Zuschüsse möglich sind und welche Behörden zuständig sind. Sie erfahren, wie Sie Ablehnung durch den Vermieter prüfen und gegebenenfalls anfechten können. Zudem zeigen wir praktische Schritte zum Sammeln von Nachweisen, Hinweise zu Fristen und welche Formulare nötig sind. Ziel ist es, Mieter in Deutschland handlungsfähig zu machen und die Kommunikation mit Vermietern und Behörden zu erleichtern.
Wer darf einen Assistenzhund behalten?
Grundsätzlich können Mieter mit einer anerkannten Beeinträchtigung einen Assistenzhund als notwendiges Hilfsmittel gelten machen. Das Mietverhältnis ändert sich nicht automatisch, aber Vermieter müssen angemessene Rücksicht nehmen, wenn die Präsenz des Hundes zur Selbstständigkeit notwendig ist. Rechtliche Grundlagen zur Mieterpflicht und Vermieterpflicht finden sich in den einschlägigen Regelungen des BGB[1].
Finanzierung: Zuschüsse, Krankenkasse, Integrationsamt
Finanzierungsmöglichkeiten variieren: Manche Krankenkassen oder Sozialhilfeträger können anteilig Kosten übernehmen, in besonderen Fällen zahlt das Integrationsamt oder es gibt kommunale Zuschüsse. Wichtig ist ein ärztliches Attest, eine fachliche Begründung (z. B. von einer Rehabilitationseinrichtung) und Nachweise über Ausgaben wie Ausbildung oder medizinische Versorgung.
- Krankenkassen: Antrag auf Kostenübernahme für Hilfsmittel oder Therapiebegleitung stellen.
- Integrationsamt/Träger der Eingliederungshilfe: Zuschüsse für Anschaffung und Ausbildung prüfen.
- Wohngeld oder Sozialhilfe: Prüfung, ob Zusatzkosten berücksichtigt werden können.
Formulare, Nachweise und Fristen
Folgende Dokumente sind für Anträge und Gespräche mit Vermieter oder Behörde praktisch:
- Ärztliches Attest, das den Bedarf des Assistenzhundes beschreibt.
- Bericht einer Fachstelle oder Reha-Einrichtung mit Begründung und Ausbildungsnachweis.
- Rechnungen und Kostenvoranschläge für Anschaffung, Ausbildung und laufende Pflege.
Was tun bei Ablehnung durch den Vermieter?
Zunächst: Gespräch suchen und Nachweise vorlegen. Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Ablehnung zu begründen, und weisen Sie auf die medizinische Notwendigkeit hin. Kommt es zu keiner Einigung, prüfen Sie rechtliche Schritte; Mietrechtliche Streitigkeiten über Nutzungsrechte und Ausnahmen werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt. Informationen zum Gerichtsverfahren und zu Räumungsklagen finden sich in der Zivilprozessordnung und bei den Gerichten[2].
FAQ
- Kann der Vermieter pauschal das Halten eines Assistenzhundes verbieten?
- Nein. Ein pauschales Verbot ist möglich nur dann, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht oder berechtigte Schutzinteressen des Vermieters überwiegen; jeder Fall ist individuell zu prüfen.
- Wer zahlt die Kosten für Ausbildung und Anschaffung?
- Das kann von Krankenkasse, Integrationsamt, Sozialhilfeträger oder durch private Mittel abhängen; prüfen Sie frühzeitig Antragswege und erforderliche Nachweise.
- Welche Gerichte sind zuständig bei Streit?
- Amtsgerichte sind erste Instanz für mietrechtliche Auseinandersetzungen; in Berufungsfällen können Landgerichte und schließlich der BGH relevant werden.
Anleitung
- Sammeln Sie ärztliche Atteste und fachliche Berichte, die den Bedarf Ihres Assistenzhundes belegen.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und den Integrationsdienst, um Fördermöglichkeiten zu klären und Anträge zu stellen.
- Führen Sie Rechnungen und Belege über Anschaffung, Ausbildung und Pflege zusammen.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich, legen Sie die Nachweise bei und bitten um eine begründete Entscheidung.
- Wenn nötig: Wenden Sie sich an eine Rechtsberatung und bereiten Sie eine Klage vor dem Amtsgericht vor.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weitere Normen
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
- Bundesministerium der Justiz – Informationen und Muster