Assistenzhund & Mietrecht: Mieterrechte in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter in Deutschland stehen oft vor praktischen Fragen, wenn in der Familie ein Assistenzhund benötigt wird. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, welche Nachweise Vermieter üblicherweise verlangen dürfen und welche Schritte sinnvoll sind, wenn der Vermieter widerspricht. Sie erhalten praktische Hinweise zum Sammeln von Dokumenten, zum richtigen Zeitpunkt der Mitteilung an den Vermieter und zur Vorbereitung auf mögliche Konflikte vor dem Amtsgericht. Ziel ist es, Familien zu helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder – falls nötig – den Weg durch Behörden und Gerichte sicher zu gehen.

Dokumentieren Sie jeden Kontakt mit dem Vermieter schriftlich.

Was bedeutet ein Assistenzhund im Mietverhältnis?

Ein Assistenzhund unterstützt die selbstständige Wohn- und Alltagsbewältigung bei Menschen mit Behinderung. Im Mietverhältnis kann das bedeuten, dass der Hund als notwendige Anpassung gilt, ähnlich wie Rampen oder Haltegriffe, und daher eine Zustimmungspflicht des Vermieters eingeschränkt ist. Entscheidend sind individuelle medizinische Nachweise und die Frage, ob durch den Hund andere Mieter unzumutbar beeinträchtigt werden.

In vielen Fällen schützt ein individueller Nachweis vor einer pauschalen Ablehnung durch den Vermieter.

Welche Nachweise sind sinnvoll?

Typische Nachweise, die Vermieter akzeptieren, sind medizinische Atteste, Verweise auf einen eingetragenen Assistenzhund oder ein Schwerbehindertenausweis mit relevanter Kennzeichnung. Notieren Sie, welche Dokumente Sie beilegen, und erstellen Sie Kopien für Ihre Unterlagen.

  • Medizinisches Attest, das den Bedarf für einen Assistenzhund erklärt.
  • Nachweis über Ausbildung/Registrierung des Hundes, falls vorhanden.
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigungen von Versorgungsamt/Ämtern.
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller lassen sich Missverständnisse klären.

Wie und wann informiert man den Vermieter?

Informieren Sie den Vermieter frühzeitig schriftlich und erklären Sie die Situation sachlich. Beschreiben Sie den konkreten Bedarf, fügen Sie Kopien der Nachweise bei und bieten Sie an, Fragen persönlich zu klären. So vermeiden Sie Überraschungen und zeigen Kooperationsbereitschaft.

Senden Sie wichtige Mitteilungen per Einschreiben, wenn Sie Fristen oder Beweissicherung beachten müssen.

Verhandeln und Vereinbaren: Musterschritte

Ziel ist eine klare Vereinbarung zur Haltung des Assistenzhundes, die Rücksicht auf Nachbarn wahrt und rechtliche Risiken reduziert. Achten Sie auf Regeln zu Sauberkeit, Haftpflichtversicherung und Verhaltenspflichten des Hundes.

  1. Schlagen Sie dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung über Haltung und Pflichten vor.
  2. Vereinbaren Sie ein Gespräch, um offene Fragen persönlich zu klären.
  3. Dokumentieren Sie die Hausordnungspunkte, die Sie einhalten werden (z. B. Lärm, Reinigung von Gemeinschaftsflächen).

Was tun bei Ablehnung oder Konflikt?

Wenn der Vermieter ablehnt, prüfen Sie die Begründung genau. Fordern Sie eine schriftliche Ablehnung und begründen Sie schriftlich Ihre Sichtweise mit angehängten Nachweisen. Bei anhaltender Ablehnung ist der nächste Schritt häufig ein Mediationsangebot oder die Einschaltung gerichtlicher Instanzen beim Amtsgericht, das für Mietstreitigkeiten zuständig ist.[1]

Reagieren Sie auf eine schriftliche Kündigungsandrohung sofort und sammeln Sie Belege.

Praktische Formulare und Behörden

Für Assistenzhunde gibt es keine einheitliche bundesweite „Genehmigung“, aber relevante Dokumente und Behörden sind:

  • Atteste und ärztliche Bescheinigungen (ärztliche Praxen).
  • Schwerbehindertenausweis-Anträge beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesportal.
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter als privates Dokument.

Häufige Fragen

Gilt ein Assistenzhund automatisch als Mietrechtliche Ausnahme?
Nein. Ein Assistenzhund begründet nicht automatisch eine Vertragsänderung, kann aber als notwendige Anpassung gelten, wenn medizinische Nachweise vorliegen.
Kann der Vermieter eine Hundehaltung generell verbieten?
Ein generelles Verbot kann in bestimmten Fällen unwirksam sein, wenn die Haltung zur Teilhabe der betroffenen Person notwendig ist; der Einzelfall entscheidet.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht kooperiert?
Suchen Sie zuerst eine Vermittlung oder eine rechtliche Beratung; bei akuten Streitfällen kann das Amtsgericht zuständig sein.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle medizinischen Nachweise sowie Ausbildungs- oder Registrierungsdokumente des Hundes.
  2. Formulieren Sie eine klare schriftliche Mitteilung an den Vermieter und fügen Sie Kopien bei.
  3. Bieten Sie ein persönliches Gespräch an und verhandeln Sie eine schriftliche Vereinbarung.
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, informieren Sie sich über das Verfahren vor dem Amtsgericht und sammeln Sie Beweise.
Bewahren Sie alle E-Mails und Einschreiben als Kopien auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 535
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln
  3. [3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Schwerbehinderung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.