Aufzug nachrüsten in WEG: Mieterrechte Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter sollten Sie wissen, wie bauliche Veränderungen wie das Nachrüsten eines Aufzugs in einem WEG-Haus rechtlich eingeordnet werden. In Deutschland berühren solche Vorhaben Eigentümergemeinschaftsrecht, Mietrecht und Barrierefreiheits-Anforderungen: Wer entscheidet, wie die Kosten verteilt werden, und welche Rechte haben Mieter bei Zugang, Nutzung und Schutz vor unzulässigen Belastungen? Dieser Artikel erklärt praxisnah die wichtigsten Schritte für Mieterinnen und Mieter, nennt relevante Gesetze und stellt Vorgehensweisen vor, mit denen Sie Ihre Interessen in der Eigentümergemeinschaft und gegenüber dem Vermieter durchsetzen können. Sie erhalten Hinweise zur Beschlussfassung, zu Fristen, zur Dokumentation möglicher Schäden und zu gerichtlichen Optionen, falls eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Das Nachrüsten eines Aufzugs berührt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie mietrechtliche Pflichten des Vermieters aus dem BGB. In der WEG entscheidet meist die Eigentümerversammlung über bauliche Maßnahmen; oft sind qualifizierte Mehrheiten erforderlich. Als Mieterinnen und Mieter sollten Sie prüfen, ob und wie Beschlüsse die Nutzung Ihres Mietraums oder Ihre Miete betreffen können. Bei Streit über die Beschlusskompetenz oder Kostenverteilung können Gerichte eingeschaltet werden.[1][2]

Beschlüsse der Eigentümerversammlung binden in vielen Fällen die Gemeinschaft, aber nicht automatisch einzelne Mietverträge ohne Prüfung.

Kostenverteilung, Beteiligung und Beschlussfassung

Wichtig ist, wer die Kosten trägt und nach welchem Schlüssel abgerechnet wird. Betriebs- oder Instandhaltungskosten sind vom Vermieter zu tragen, während Modernisierungs- oder bauliche Maßnahmen in der WEG anders zu beurteilen sind.

  • Klärung der Kosten (costs): Wer zahlt Investition, Planung und Anschlussarbeiten?
  • Fristen beachten (deadline): Einberufungen und Einspruchsfristen sind zeitlich begrenzt.
  • Formulare und Beschlussvorlagen (form): Prüfen Sie die Tagesordnung und abstimmungsrelevante Dokumente vor Versammlungen.
  • Dokumentation (evidence): Fotos, Protokolle und Schriftwechsel sichern Ihre Rechte.
Frühzeitige Teilnahme an Versammlungen erhöht die Einflussmöglichkeit für Mieterinteressen.

Beteiligung als Mieter

Mieter haben kein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, können aber über den Vermieter Einfluss nehmen und sich als Betroffene Gehör verschaffen. Fordern Sie Einsicht in Beschlussvorlagen und bitten Sie um Erläuterungen, bevor abgestimmt wird.[1]

Praktische Schritte für Mieter

  1. Fordern Sie schriftlich die Tagesordnung und vollständige Beschlussunterlagen an (form).
  2. Sammeln Sie Belege und Fotos zu Zustand und Zugänglichkeit des Hauses (evidence).
  3. Sprechen Sie mit dem Vermieter und benachbarten Eigentümern, um Lösungen zu prüfen (contact).
  4. Achten Sie auf Fristen für Widerspruch oder Anfechtung (deadline).
  5. Prüfen Sie gerichtliche Schritte, wenn Beschlüsse Ihre Rechte unzulässig beeinträchtigen (court).
Reagieren Sie zeitnah auf Einladungsschreiben und Rechtsbehelfe, um Fristen nicht zu versäumen.

Häufige Fragen

Kann die Eigentümergemeinschaft einen Aufzug durchsetzen, der meinen Mietvertrag ändert?
Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft kann bauliche Maßnahmen anordnen, jedoch dürfen damit nicht ohne Weiteres vertraglich garantierte Rechte von Mietern aufgehoben werden; prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihren Mietgebrauch und sprechen Sie ggf. rechtzeitig Ihren Vermieter an.[1]
Müssen Mieter für die Kosten des Aufzugs zahlen?
Direkt als Mieter tragen Sie normalerweise nicht die Investitionskosten der Eigentümergemeinschaft; mögliche Mieterhöhungen wegen Modernisierung sind jedoch nach BGB und der Modernisierungsverordnung zu prüfen.[2]
Wohin kann ich mich wenden, wenn ein Beschluss meine Rechte verletzt?
Bei rechtlichen Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht für Miet- und wohnungsrechtliche Angelegenheiten zuständig; in bestimmten Fällen sind Landgericht oder BGH angerufen, wenn es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geht.[3]

Anleitung

  1. Prüfen Sie Einladungen und Fristen (deadline): Lesen Sie die Beschlussvorlage mindestens zwei Wochen vor der Versammlung.
  2. Fordern Sie fehlende Unterlagen an (form): Bitten Sie schriftlich um Pläne, Kostenvoranschläge und Protokolle.
  3. Dokumentieren Sie relevante Mängel (evidence): Fotos und Zeugen notieren Datum und Umstände.
  4. Kontaktieren Sie Beratung (contact): Suchen Sie Amt oder Beratungsstelle für rechtliche Fragen.
  5. Prüfen Sie gerichtliche Schritte (court): Legen Sie Beweismittel und eine rechtliche Einschätzung vor, wenn nötig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.