Aufzug nachruesten: Mieter & Foerdermittel in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland überlegen, ob in ihrem Wohnhaus ein Aufzug nachgerüstet werden kann — etwa für Barrierefreiheit, ältere oder mobilitätseingeschränkte Bewohner. Als Mieter sollten Sie wissen, welche Fördermittel möglich sind, wer die Kosten tragen kann und welche Zustimmungen von der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter nötig sind. Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, wie Sie Förderprogramme (zum Beispiel KfW) erkennen, welche Formulare und Fristen wichtig sind, wie sich Kostenaufteilung rechtlich darstellen kann und wann ein Amtsgericht zuständig wird. Er enthält konkrete Handlungsschritte, Beispiele für Anträge und Tipps zur Dokumentation, damit Sie als Mieter Ihre Rechte in Deutschland sicherer wahrnehmen können. Wenn Vermieter oder Eigentümergemeinschaft nicht kooperieren, erläutern wir Ihre Möglichkeiten zur Mediation, zu formellen Anträgen und zu rechtlichen Schritten vor Amtsgericht.

Warum ein Aufzug für Mieter wichtig ist

Ein Aufzug erhöht die Barrierefreiheit und kann die Wohnqualität für ältere oder mobilitätseingeschränkte Mieter deutlich verbessern. Ob und wie ein Aufzug eingebaut wird, hängt von technischen, finanziellen und rechtlichen Faktoren ab: Baugenehmigungen, Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und mögliche Förderprogramme spielen eine Rolle. Informieren Sie sich frühzeitig und sammeln Sie Belege zum Bedarf (z. B. Gesundheitsatteste, Fotos von Treppenhaus-Situation).

Dokumentieren Sie jeden Austausch mit Vermieter und Hausverwaltung schriftlich und speichern Sie Kopien.

Fördermittel und Formulare

Für das Nachrüsten eines Aufzugs kommen in vielen Fällen Förderprogramme infrage. Das bekannteste Programm für altersgerechtes Umbauen wird über die KfW abgewickelt; zudem können lokale Landesförderungen oder kommunale Zuschüsse möglich sein. Häufige relevante Formulare:

  • Antrag auf KfW-Förderung "Altersgerecht Umbauen" (Programmnummern aktuell prüfen): Antrag für Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, wird vor Baubeginn gestellt. [2]
  • Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde / Bauamt: Wenn der Einbau genehmigungspflichtig ist, stellen Sie gemeinsam mit Eigentümer oder Vermieter einen Bauantrag.
  • Formulare der Eigentümergemeinschaft: Beschlussvorlagen zur Kostenbeteiligung oder Sitzungsprotokolle nutzen Sie als Nachweis für Zustimmungen.

Rechte der Mieter und rechtliche Grundlagen

Mieterrechte zum Thema Modernisierung und Kostentragung leiten sich aus dem BGB ab (z. B. §§ 535–580a BGB). Bei Modernisierungen kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen Modernisierungsankündigungen machen und Modernisierungsumlage verlangen, doch bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit gelten oft Sonderregeln und Abwägungen mit Sozialschutz und Härtefällen. Bei Streit über Zustimmung, Kosten oder Nutzung sollten Mieter Fristen beachten und rechtzeitig Widerspruch oder Ausnahmeanträge stellen. [1]

Reagieren Sie auf Modernisierungsankündigungen innerhalb der gesetzten Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Kostenaufteilung und praktische Beispiele

Ob Mieter direkt zahlen müssen, hängt meist von der Eigentümerstruktur und Verträgen ab. Beispiele:

  • Vermieter trägt Hauptkosten, Mieter profitiert ohne direkte Zahlung: Klassischer Fall bei Aufwertung des Mietobjekts.
  • Modernisierungsumlage: Ein Teil der Kosten kann auf Mieter umgelegt werden, sofern gesetzlich zulässig und korrekt angekündigt.
  • Fördermittel reduzieren die Gesamtkosten: Staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite können Umlagen verringern.

Wenn Eigentümer oder Vermieter nicht kooperieren

Bleibt die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter ablehnend, prüfen Sie folgende Schritte: Gespräch suchen, schriftliche Forderung mit Begründung, Antrag auf Vermittlung durch Schlichtungsstelle oder, als letzter Schritt, Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Das Amtsgericht ist in der Regel die erste Instanz für mietrechtliche Streitigkeiten in Deutschland. [3]

Eine frühzeitige, sachliche Dokumentation verbessert Ihre Chancen in einer Streitentscheidung.

Häufige Fragen

Kann mein Vermieter mich verpflichten, die Kosten für den Aufzug zu tragen?
Grundsätzlich kann ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ankündigen; ob Kosten umgelegt werden dürfen, hängt von gesetzlichen Regelungen und Förderungen ab und muss individuell geprüft werden.
Welche Förderungen sind für Mieter relevant?
Zuschüsse und zinsgünstige Kredite (z. B. KfW-Programme) sowie kommunale Hilfen können in Frage kommen; oft müssen Antragsteller vor Baubeginn einen Antrag stellen.
Wohin wende ich mich bei Streit über Zustimmung oder Kosten?
Suchen Sie zunächst das Gespräch und die Mediation; bleiben Konflikte, ist das Amtsgericht die zuständige Instanz für Mietrechtsstreitigkeiten.

Anleitung

  1. Fristen beachten: Prüfen Sie Fristen in Modernisierungsankündigungen und setzen Sie eine Fristgerechte Antwort (z. B. Widerspruch) innerhalb der genannten Zeit.
  2. Fördermöglichkeiten prüfen und Anträge vorbereiten: Beantragen Sie KfW-Förderung und klären Sie Bauantragspflichten vor Baubeginn.
  3. Dokumentation sammeln: Bedarf, Gesundheitsnachweise, Wohnungsbeschreibung, Fotos und alle Schriftwechsel sichern.
  4. Gespräch mit Vermieter/Eigentümergemeinschaft suchen: Vorschläge zur Kostenverteilung und Fördermittelbeteiligung schriftlich festhalten.
  5. Wenn nötig: Mediation oder gerichtliche Klärung beim Amtsgericht anstreben.

Wichtige Erkenntnisse

  • Frühzeitige Information erhöht die Chancen auf Fördermittel und Zustimmung.
  • Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend in Verhandlungen und Verfahren.
  • Fördermittel können die finanzielle Belastung für Mieter und Eigentümer deutlich reduzieren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] KfW — Förderprogramme und Antragsinformationen
  3. [3] Justizportal — Informationen zu Amtsgerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.