Aufzug nachrüsten: Mieterförderung in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor praktischen und rechtlichen Fragen, wenn ein Aufzug nachgerüstet werden soll. Diese Checkliste erklärt verständlich, welche Fördermittel möglich sind, welche Anträge Sie als Mietende stellen oder unterstützen können und welche Rechte und Fristen bei Umbauarbeiten gelten. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie Dokumentation sichern, mit der Hausverwaltung verhandeln und Förderprogramme gezielt nutzen, damit Barrierefreiheit bezahlbar bleibt. Konkrete Formulare, Ansprechpartner und Hinweise zum Verfahrensweg zu Gerichten runden die Übersicht ab, damit Sie als Mieterin oder Mieter fundiert entscheiden und handeln können.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für die Nachrüstung von Aufzügen kommen bundesweite und regionale Programme infrage. Besonders relevant sind Förderkredite und Zuschüsse zur barriererechten Modernisierung über staatliche Stellen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beispiele sind Zuschüsse für barrierefreies Bauen und Kredite für altersgerechte Umbauten. Prüfen Sie lokale Förderprogramme Ihrer Gemeinde zusätzlich, weil viele Kommunen spezifische Zuschüsse vergeben.

Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Hausverwaltung nach vorhandenen Förderanträgen oder Vorarbeiten.

Was sind Ihre Rechte als Mieterin oder Mieter?

Vermieter haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Pflichten zur Erhaltung der Mietsache; bei Modernisierungen gelten besondere Regeln zu Ankündigung und Kostenumlage.[1] Als Mieterin oder Mieter haben Sie Mitspracherechte bei baulichen Veränderungen, Informationsrechte über Zeitplan und Kostenverteilung sowie Anspruch auf Schutz Ihrer Wohnung während der Bauarbeiten. Bei Streit über notwendige Maßnahmen oder Kosten können zivilrechtliche Verfahren vor dem Amtsgericht folgen.[2]

Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht auf Modernisierungsankündigungen, um Ihre Rechte zu wahren.

Praktische Checkliste für Mieter

  • Dokumentieren Sie den Zustand: Fotos, Mängelbeschreibung und Datum.
  • Sammeln Sie Belege: Schriftwechsel mit Vermieter, Protokolle und Angebote.
  • Informieren Sie sich über Fördermittel und Antragsfristen.
  • Besprechen Sie eine Umsetzungsfrist und Ersatzmaßnahmen bei Zugangseinschränkungen.
Gut dokumentierte Mieteranfragen verbessern Ihre Position bei Verhandlungen und im Streitfall.

Formulare und Anträge — praxisnahe Beispiele

Wichtige Formulare sind der Förderantrag bei der KfW für altersgerechtes Umbauen (Antragsunterlagen auf der KfW-Webseite) und gegebenenfalls ein Antrag auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, falls rechtliche Schritte nötig werden. Am Beispiel: Wenn ein gemeinschaftlicher Antrag für einen Aufzug geplant ist, beantragt die Eigentümergemeinschaft oft ein KfW-Darlehen; Mieter sollten von der Hausverwaltung eine Kopie des Antrags und der Finanzierungsbedingungen verlangen. Für rechtliche Unterstützung kann ein Antrag auf Beratungshilfe bei der örtlichen Justizbehörde helfen, um Beratungskosten zu decken.

Weitere Informationen und die konkreten Antragsformulare finden Sie bei der KfW und beim Bundesministerium der Justiz.

Wie verläuft ein typischer Ablauf?

  1. Information sammeln: Angebote, Kostenschätzungen und Förderoptionen prüfen.
  2. Mit der Hausverwaltung eine Besprechung vereinbaren und Rechte klären.
  3. Förderanträge vorbereiten und ggf. Fristen beachten.
  4. Umsetzungszeitraum und Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Mieter abstimmen.
  5. Arbeiten begleiten, Mängel sofort dokumentieren und melden.
Klären Sie vor Beginn die Kostenverteilung schriftlich mit der Eigentümerseite.

FAQ

Wer zahlt die Nachrüstung eines Aufzugs?
Grundsätzlich entscheidet die Eigentümergemeinschaft über Finanzierung und Durchführung; Kosten können ganz oder teilweise auf Mieter umgelegt werden, wenn Voraussetzungen der Modernisierungsumlage erfüllt sind.
Welche Fristen muss ich als Mieter beachten?
Modernisierungsankündigungen müssen rechtzeitig erfolgen; Fristen richten sich nach der Ankündigung und gesetzlichen Regelungen, reagieren Sie aber umgehend schriftlich.
Wohin kann ich mich wenden, wenn es Streit gibt?
Bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; bei Bedarf kann man rechtliche Beratung über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten.[2]

Anleitung

  1. Sammeln Sie Fotos und schriftliche Beschreibungen des Zugangsproblems.
  2. Fordern Sie von der Hausverwaltung geplante Unterlagen und Angebote an.
  3. Informieren Sie sich über Förderprogramme und reichen Sie erforderliche Unterlagen ein.
  4. Stimmen Sie mit anderen Mietenden gemeinsame Schritte ab, z. B. Unterstützung eines Förderantrags.
  5. Dokumentieren Sie während der Bauphase alle Einschränkungen und melden Sie Mängel sofort.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB §535 ff.
  2. [2] Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Gesetze im Internet – Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.