Aufzug nachrüsten: Mieterhilfe in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland stehen vor dem Problem, dass ältere Wohnhäuser keinen Aufzug haben und das Leben dadurch eingeschränkt ist. Als Mieter fragen Sie sich oft: Wer zahlt die Nachrüstung, welche Fördermittel gibt es, und welche Schritte müssen erfolgen? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Rechte Mieter nach dem BGB haben, welche staatlichen Programme und Bankförderungen für barrierefreies Bauen infrage kommen und wie Sie als Mieter konkret vorgehen können, um eine Nachrüstung zu erreichen oder zu unterstützen. Ich nenne Fristen, Ansprechpartner und typische Formulare, zeige Beispiele für Anträge und erkläre, wann ein Gericht, etwa das Amtsgericht, zuständig wird. So wissen Sie, welche Optionen es in Deutschland gibt und wie Sie Ihre Ansprüche sichern können.
Wer zahlt die Nachrüstung?
Grundsätzlich ist die Instandhaltung und Modernisierung der vermieteten Immobilie Aufgabe des Eigentümers; das regelt das BGB.[1] Mieter können Nachbesserungen verlangen, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist. Bei barrierefreien Umbauten spielen außerdem Förderregeln wie das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) eine Rolle, etwa bei öffentlich geförderten Wohnungen.[2]
Fördermittel und Anträge
Für den Einbau eines Aufzugs kommen verschiedene Förderprogramme in Frage, etwa KfW-Zuschüsse oder BEG-Maßnahmen über BAFA und KfW. Das Programm "Altersgerecht Umbauen" (KfW, Programm 159) ist besonders relevant; Anträge stellt in der Regel der Eigentümer, nicht der einzelne Mieter.[3] Praktisch bedeutet das: Als Mieter sollten Sie den Vermieter schriftlich auf Fördermöglichkeiten hinweisen, Kostenvoranschläge beifügen und um eine gemeinsame Antragssicht bitten. Formulare und Förderbedingungen variieren; prüfen Sie Kriterien wie Eigentümerpflicht, Mieterschutz und Förderhöhen im konkreten Programm.
Praktische Schritte
- Sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter und dokumentieren Sie schriftlich den konkreten Bedarf und die betroffenen Wohnungen.
- Prüfen Sie gemeinsam Förderprogramme wie KfW/BEG und informieren Sie den Vermieter über mögliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite.[3]
- Sammeln Sie Fotos, Kostenvoranschläge von Fachfirmen und Aussagen betroffener Mieter als Nachweis.
- Vermieter stellt den Förderantrag und beauftragt eine Fachfirma; als Mieter können Sie Unterstützung anbieten und Fristen setzen.
- Wenn der Vermieter ablehnt oder nicht reagiert: Setzen Sie eine angemessene Frist und prüfen Sie rechtliche Schritte; für Mietrechtsstreitigkeiten ist im ersten Schritt oft das Amtsgericht zuständig.[4]
FAQ
- Kann ein Mieter die Nachrüstung eines Aufzugs verlangen?
- Ein Mieter kann den Bedarf anzeigen und auf Mängelbeseitigung oder Verbesserungen pochen; grundsätzlich obliegt die Finanzierung meist dem Eigentümer nach den Regelungen des BGB.[1]
- Wer beantragt Fördermittel für einen Aufzug?
- Fördermittel werden in der Regel vom Eigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt. Mieter können den Antrag nicht direkt stellen, sollten aber Vermieter über Programme informieren und Unterlagen liefern.[3]
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Setzen Sie eine schriftliche Frist, dokumentieren Sie den Bedarf und holen Sie rechtliche Beratung ein. Bei Eskalation sind gerichtliche Schritte möglich; zunächst ist oft das Amtsgericht zuständig.[4]
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Bedarf mit Fotos, Mieterstatements und konkreten Einschränkungen.
- Schreiben Sie den Vermieter an, fügen Sie Kostenvoranschläge bei und weisen Sie auf mögliche Förderprogramme wie KfW Programm 159 hin.[3]
- Bitten Sie um eine Frist für eine Entscheidung und bieten Sie Unterstützung bei der Koordination mit Fachfirmen und Behörden an.
- Wenn keine Einigung gelingt, prüfen Sie rechtliche Schritte und bereiten Sie Unterlagen für ein mögliches Verfahren vor.
Hilfe und Unterstützung
- BGB: Gesetzestext und Regelungen
- BAFA: Informationen zu Energie- und Gebäudeförderung
- KfW: Altersgerecht Umbauen (Programm 159)