Aufzug nachrüsten: Ratgeber für Mieter in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland möchten einen Aufzug nachrüsten lassen, besonders in älteren Mehrfamilienhäusern oder bei eingeschränkter Mobilität. Als Mieter haben Sie Rechte, müssen aber auch sachlich vorgehen: Dokumentation der Barrieren, Gespräch mit dem Vermieter, Prüfung von Förderprogrammen und gegebenenfalls rechtliche Schritte. Dieser Leitfaden erklärt, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind, welche Formulare und Behörden beteiligt sein können und wie Sie Schritt für Schritt Forderungen durchsetzen. Er enthält eine praktische Checkliste, Hinweise zu Fördermitteln und Beispiele für Musterbriefe, damit Sie als Mieter handlungsfähig bleiben und Ihre Rechte in Deutschland effektiv vertreten können. Die Hinweise sind praxisnah und vermeiden juristisches Fachchinesisch; sie zeigen auch, welche Gerichte zuständig sind und wie Sie Fristen beachten. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und weiterführende Behördenkontakte.
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für die Erhaltung der Mietsache verantwortlich; Reparaturen und Beseitigung von erheblichen Mängeln gehören zu seinen Pflichten.[1] Wenn der Aufzug fehlt oder nicht barrierefrei ist und dadurch Nutzung oder Gesundheit beeinträchtigt werden, spricht vieles für eine Pflicht des Eigentümers zur Abhilfe, abhängig vom Mietvertrag und der Gebäudeart. Bei baulichen Veränderungen wie einem Aufzugseinbau sind außerdem Fördervorschriften und öffentliches Baurecht zu prüfen.
Wie Sie das Nachrüsten durchsetzen
Pragmatisch vorgehen erhöht die Erfolgschancen. Folgende Schritte helfen, Ihre Forderung zu strukturieren:
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, schriftliche Beschwerden vorheriger Mieter und ein Mängelprotokoll.
- Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist in einem formlosen Schreiben und fordern Sie die Behebung oder ein Konzept zur Nachrüstung.
- Prüfen Sie Fördermittel und öffentliche Zuschüsse für Barrierefreiheit nach dem Wohnraumförderungsgesetz und ähnlichen Programmen.[3]
- Nutzen Sie Musterbriefe für die Aufforderung; formlose Schreiben sind möglich, Muster finden Sie beim Bundesministerium.
- Wenn der Vermieter nicht reagiert: Erwägen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht oder eine Klage auf Durchführung der Instandsetzung.[4]
Wichtig: Klagewege und Fristen richten sich nach der Zivilprozessordnung; eine zügige Fristsetzung im Vorfeld ist oft Voraussetzung, bevor Sie vor Gericht ziehen.[4]
Praktische Checkliste für Mieter
- Dokumentation erstellen: Fotos, Mängelprotokoll, ärztliche Atteste bei Mobilitätseinschränkungen.
- Schriftliche Aufforderung an Vermieter mit Frist (z. B. 4 Wochen) versenden.
- Fördermöglichkeiten prüfen und Zuschussanträge vorbereiten; kommunale Stellen kontaktieren.[3]
- Bei Nicht-Reaktion: Rechtsberatung suchen und Zuständigkeit des Amtsgerichts klären.[2]
Was Mieter bei Förderanträgen beachten sollten
Förderprogramme für Barrierefreiheit sind oft an bestimmte Bedingungen geknüpft: Eigentümerzustimmung, Nachweise zur Förderung der Barrierefreiheit und technische Gutachten. Mieter sollten frühzeitig Kontakt mit der Kommune oder Landesförderstelle aufnehmen, um Zuständigkeiten und erforderliche Formulare zu klären. Gesetzliche Grundlagen wie das Wohnraumförderungsgesetz geben den Rahmen vor.[3]
Gerichte und Zuständigkeiten
Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel beim Amtsgericht verhandelt; Berufungen gehen an das Landgericht und höchstrichterliche Entscheidungen trifft der Bundesgerichtshof.[2] Vor einer Klage sind oft Mahnungen und Fristsetzungen erforderlich; die Zivilprozessordnung regelt das Verfahren.[4]
Häufige Fragen
- Kann ich als Mieter den Einbau eines Aufzugs einfordern?
- Sie können den Einbau fordern, wenn ein erheblicher Mangel oder besondere Bedürfnisse vorliegen; Erfolg hängt vom Mietvertrag, Eigentümerverhältnissen und rechtlicher Prüfung ab.
- Wer zahlt den Einbau und können Mieter Kosten geltend machen?
- Die Kostenträgerfrage ist komplex: Eigentümer tragen meist die Baukosten, Fördermittel können Kosten reduzieren; Sonderzahlungen durch Mieter sind nur mit Vereinbarung möglich.
- Welche Fristen gelten vor einer Klage?
- Vor einer Klage sollten Sie dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen; konkrete Fristen hängen vom Einzelfall ab.
Anleitung
- Prüfen Sie Ihre Situation: Dokumentieren Sie Mängel und sammeln Sie Nachweise.
- Informieren Sie sich über Förderprogramme und sammeln Sie die nötigen Unterlagen.
- Senden Sie dem Vermieter ein formloses Aufforderungsschreiben mit Frist und fordern Sie ein Konzept.
- Kommt keine Lösung zustande, suchen Sie rechtliche Beratung und reichen Sie gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht ein.[4]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: BGB-Text und Paragraphen
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
