Barrierearmes Bad im Altbau: Mieterhilfe in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Herausforderung, ein barrierearmes Bad im Altbau zu planen. Oft sind die Räume klein, die Leitungen veraltet und die Zustimmung des Vermieters nötig. Diese Anleitung erklärt in klaren Schritten, welche Rechte Mieter haben, wann der Vermieter zustimmen muss, welche Förderungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz relevant sind und wie Sie Finanzierungsoptionen prüfen. Sie erhalten eine praxisorientierte Checkliste für Vorbereitungen, notwendige Formulare und Tipps zur Dokumentation von Mängeln. Ziel ist es, Sie als Mieter zu befähigen, Umbaugespräche sachlich zu führen, Fristen zu beachten und bei Bedarf rechtliche Schritte zu verstehen. Ich beschreibe, wie Sie Förderanträge stellen, mit dem Vermieter verhandeln und bei Streit das Amtsgericht einschalten.

Was Mieter wissen müssen

Bei Modernisierungsmaßnahmen unterscheidet das Recht in Deutschland zwischen reinen Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen, die den Wohnwert erhöhen. Für Mieter sind besonders die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung und die Regeln zu Modernisierungsankündigungen relevant; die grundlegenden Regeln finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a[1]. Vor einem Umbau sollten Mieter die gewünschte Maßnahme schriftlich darlegen und prüfen, ob sie als notwendige Maßnahme zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit gilt oder eine Modernisierung darstellt.

Dokumentieren Sie Ist-Zustand und Mängel mit Fotos, Datum und kurzen Notizen.

Genehmigung, Zustimmung und Kosten

Ist Ihre Änderung baulich erheblich, braucht der Vermieter in der Regel seine Zustimmung. Bei rein notwendiger Instandsetzung (z. B. Beseitigung von Schimmel, defekter Heizung) ist der Vermieter zur Durchführung verpflichtet. Bei Modernisierungen kann der Vermieter Kosten auf die Miete umlegen, in bestimmten Grenzen.

Sprechen Sie Änderungen nie nur mündlich ab: Eine schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten.

Praktische Schritte vor dem Umbau

  • Formulieren Sie schriftlich, welche Anpassungen Sie benötigen und warum.
  • Fordern Sie vom Vermieter eine schriftliche Zustimmung oder einen alternativen Lösungsvorschlag.
  • Prüfen Sie verfügbare Förderungen und Zuständigkeiten der Länder nach dem Wohnraumförderungsgesetz.[2]
  • Halten Sie Fristen und Termine schriftlich fest, z. B. Besichtigungstermin mit Handwerkern.
Eine klare, schriftliche Anfrage erhöht die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Zustimmung.

Finanzierung: Förderungen und praktische Optionen

Förderungen für barrierereduzierende Maßnahmen sind auf Bundes- und Landesebene möglich; oft gibt es Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Steuererleichterungen. Ob Sie als Mieter einen Anspruch auf Übernahme durch Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Fragen Sie gezielt nach Zuschüssen für barrierefreien Umbau und prüfen Sie, ob für Sie ein Antrag nach landesrechtlichen Programmen möglich ist.[2]

Finanzierungs-Checkliste für Mieter

  • Erfragen Sie schriftlich beim Vermieter, welche Kosten er übernimmt.
  • Informieren Sie sich über Landesförderungen und Sozialleistungen.
  • Erstellen Sie Kostenvoranschläge von mindestens zwei Handwerksbetrieben.
  • Bewahren Sie alle Angebote, Rechnungen und Schriftwechsel auf.
In vielen Fällen sind detaillierte Kostenvoranschläge Voraussetzung für Förderanträge.

Wenn der Vermieter nicht zustimmt

Bleibt der Vermieter bei einer begründeten Ablehnung, können Mieter prüfen, ob eine gerichtliche Anordnung möglich ist oder ob Alternativlösungen praktikabel sind. Zuständig für mietrechtliche Streitfälle sind in der Regel die Amtsgerichte; bei grundsätzlichen Rechtsfragen entscheidet der Bundesgerichtshof.[3]

Reagieren Sie auf eine ablehnende schriftliche Antwort innerhalb der dort genannten Frist, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Brauche ich als Mieter die Zustimmung des Vermieters für ein barrierearmes Bad?
Ja, für bauliche Veränderungen, die über einfache Reparaturen hinausgehen, ist normalerweise die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Wer zahlt die Umrüstung?
Das hängt ab: Bei reiner Instandsetzung trägt der Vermieter die Kosten; bei Modernisierung kann eine Kostenumlage oder Förderung greifen. Individuelle Hilfen sind möglich.
An wen kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht zustimmt?
Als nächste Instanz können Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und im Zweifel das Amtsgericht einschalten; bei grundsätzlichen Fragen entscheidet der Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Schritt 1: Bestandsaufnahme erstellen und Fotos von Mängeln und Engstellen anfertigen.
  2. Schritt 2: Schriftliche Anfrage an den Vermieter mit konkretem Umbauplan und Kostenvoranschlägen senden.
  3. Schritt 3: Fördermöglichkeiten prüfen und notwendige Förderanträge vorbereiten.
  4. Schritt 4: Bei Ablehnung rechtliche Optionen (Beratung, Mediation, Klage) prüfen.

Help and Support / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Offizielle Webseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.