Barrierearmes Bad für Mieter in Deutschland planen

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland überlegen, ein barrierearmes Bad zu planen, weil Mobilität, Alter oder gesundheitliche Einschränkungen den Alltag erschweren. Als Mieter sollten Sie wissen, welche Fördermittel möglich sind, welche Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter bestehen und wie ein praktischer Umbau sicher und rechtssicher gestaltet wird. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche staatlichen Zuschüsse oder Kredite infrage kommen, welche formalen Anträge notwendig sind und wie Sie mit dem Vermieter sowie Handwerkern verlässlich kommunizieren. Außerdem finden Sie Hinweise zu Fristen, Kostenaufteilung und zur Dokumentation, damit Ihr Umbau möglichst reibungslos gelingt. Wir zeigen auch, welche Formulare vom Land oder Bund relevant sind, wie Sie Förderung beantragen und welche Gerichtsbarkeiten für Streitigkeiten zuständig sind.

Fördermittel und Programme

Es gibt mehrere Förderwege für barrierefreie Umbauten: zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, kommunale Förderprogramme sowie Leistungen der Pflegekassen. Die KfW bietet beispielsweise Programme für altersgerechtes Bauen und Umbauen, Landesförderungen ergänzen dies oft. Prüfen Sie frühzeitig die Voraussetzungen, Fördersätze und Antragsfristen und notieren Sie notwendige Nachweise wie Kostenvoranschläge und Wohnflächenangaben.

Praktische Förderoptionen

  • KfW-Kredit oder Zuschuss für altersgerechten Umbau (z. B. Rampen, bodengleiche Dusche).
  • Kommunale und Landesförderungen für barrierearmen Wohnraum.
  • Leistungen der Pflegekasse bei nachgewiesenem Pflegebedarf für notwendige Anpassungen.
Prüfen Sie Fristen und erforderliche Nachweise bevor Sie Verträge unterschreiben.

Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter

Mieter müssen Umbauten in der Regel mit dem Vermieter abstimmen. Nach den Regelungen des Mietrechts können bauliche Veränderungen der Zustimmung des Vermieters bedürfen; relevante Regelungen finden sich im BGB.[1] Vereinbaren Sie schriftlich Umfang, Kostenverteilung und Wiederherstellungspflichten für den Fall eines Auszuges. Kleine, entbehrliche Änderungen sind häufig zulässig, umfangreiche Umbauten bedürfen meist einer schriftlichen Vereinbarung.

Führen Sie keine tiefgreifenden Umbauten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters durch.

Formulare, Anträge und Zuständige Gerichte

Für Förderanträge benötigen Sie oft standardisierte Formulare der Förderstelle (z. B. KfW-Antrag) sowie Kostenvoranschläge von Handwerkern. Sollte es zu Streitigkeiten über Zustimmung oder Kostenverteilung kommen, sind zunächst das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten und bei Weiterzug das Landgericht zuständig; prozessuale Regeln finden sich in der ZPO.[2] Bei grundsätzlichen Fragen oder Präzedenzfällen kann Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs relevant sein.[3]

Planungsschritte im Überblick

  • Dokumentation des Bedarfs mit Fotos, ärztlichen Attesten oder Pflegebescheinigungen.
  • Frühzeitiges Gespräch mit dem Vermieter zur Abstimmung von Umfang und Kosten.
  • Angebote und Zeitplan von qualifizierten Handwerkern einholen.
  • Förderanträge ausfüllen und nötige Nachweise bereitstellen.
Gute Dokumentation und schriftliche Vereinbarungen reduzieren spätere Missverständnisse.

FAQ

Kann ich als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters umbauen?
Grundsätzlich benötigen Sie für wesentliche Umbauten die Zustimmung des Vermieters; ausgenommen sind nur geringfügige, entbehrliche Änderungen. Klären Sie Umfang und Kosten vorher schriftlich.
Welche Fördermittel kann ich beantragen?
Mögliche Fördermittel sind KfW-Kredite oder Zuschüsse, Landesprogramme und in bestimmten Fällen Leistungen der Pflegekasse. Prüfen Sie die konkreten Voraussetzungen vor Antragstellung.
Wer trägt die Kosten für den Umbau?
Die Kostenverteilung ist Verhandlungssache; Fördermittel reduzieren den Eigenanteil. In manchen Fällen kann eine Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden.
Welches Gericht ist für Mietstreitigkeiten zuständig?
Für die erste gerichtliche Stufe ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; Berufungen gehen an das Landgericht und grundsätzliche Entscheidungen kann der Bundesgerichtshof betreffen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Fördervoraussetzungen und sammeln Sie alle erforderlichen Formulare und Nachweise.
  2. Kontaktieren Sie den Vermieter, legen Sie Bedarf und gewünschte Maßnahmen schriftlich dar.
  3. Stellen Sie Förderanträge bei den passenden Stellen und reichen Sie Kostenvoranschläge ein.
  4. Beauftragen Sie Handwerker mit Erfahrung im barrierefreien Umbau und schließen Sie klare Werkverträge.
  5. Dokumentieren Sie den Baufortschritt, bewahren Sie Rechnungen auf und sorgen Sie für Abnahmen.
  6. Bei ungelösten Streitigkeiten dokumentieren Sie alles und ziehen Sie ggf. rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht in Betracht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.