Barrierearmes Bad planen für Mieter in Deutschland
Was Mieter beachten sollten
Bevor Sie mit der Planung beginnen, prüfen Sie den Mietvertrag und klären Sie schriftlich mit dem Vermieter, ob bauliche Veränderungen erlaubt sind. Vermieterpflichten und Pflichten zur Erhaltung der Mietsache sind in § 535 BGB geregelt; lesen Sie die Vorschrift für Details § 535 BGB[1].
Rechte und Gesetzesgrundlagen
Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine bewohnbare Wohnung; bei gravierenden Mängeln können Minderungen oder Instandsetzungen gefordert werden. Bei Streitigkeiten entscheidet in erster Instanz häufig das Amtsgericht, das für Mietrechtssachen zuständig ist[2]. Gerichtliche Präzedenzfälle des Bundesgerichtshofs können die Auslegung einzelner Rechtsfragen beeinflussen[3].
Praktische Planungsschritte
Planung im Altbau erfordert besondere Sorgfalt: prüfen Sie Statik, Leitungswege und denkmalrechtliche Vorgaben, und holen Sie Angebote ein.
- Mietvertrag prüfen und erlaubte Änderungen klären.
- Schriftlichen Antrag an den Vermieter mit Maßnahmebeschreibung stellen.
- Angebote von qualifizierten Handwerkern einholen und vergleichen.
- Fördermöglichkeiten prüfen und Anträge vorbereiten.
- Dokumentation: Fotos, Schriftwechsel und Kostenvoranschläge sichern.
Umgang mit dem Vermieter
Formulieren Sie Ihren Antrag klar: Beschreibung der Maßnahmen, voraussichtliche Kosten, vorgeschlagene Ausführung und Fristen. Bieten Sie an, Änderungen bei Auszug rückbauen zu übernehmen, wenn das verlangt wird.
Fördermittel und Unterstützung
Es gibt verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse für wohnungsangepasste Maßnahmen; prüfen Sie lokale und bundesweite Programme und prüfen Sie, ob Sie als Mieter direkt antragsberechtigt sind.
FAQ
- Brauche ich immer die Zustimmung des Vermieters für ein barrierearmes Bad?
- Ja, bauliche Veränderungen an der Mietwohnung bedürfen in der Regel der vorherigen Zustimmung des Vermieters; in Notfällen oder bei berechtigten Mängeln können Sonderregeln gelten.
- Wer zahlt für die Umbaukosten?
- Grundsätzlich ist derjenige für Kosten zuständig, der die Maßnahme veranlasst. Fördermittel können einen Teil der Kosten decken; mit dem Vermieter kann eine Kostenaufteilung vereinbart werden.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter ablehnt?
- Versuchen Sie eine Schlichtung oder Beratung, dokumentieren Sie den Schriftverkehr und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht, falls notwendige Maßnahmen verweigert werden.
Anleitung
- Prüfen Sie Mietvertrag und bestehende Vereinbarungen.
- Erstellen Sie eine schriftliche Maßnahmebeschreibung mit Fotos der aktuellen Situation.
- Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachfirmen ein.
- Stellen Sie den Antrag schriftlich an den Vermieter und fügen Sie Förderinfos bei.
- Warten Sie die schriftliche Antwort ab; dokumentieren Sie Fristen und Vereinbarungen.
- Bei Ablehnung prüfen Sie Beratung und, falls nötig, Klärung vor dem Amtsgericht.