Barrierefreie Klingel: Fördermittel für Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland wünschen sich eine barrierefreie Klingel, etwa mit taktilen oder akustischen Funktionen. Fördermittel können die Installation bezahlbar machen, doch Antrag und Umsetzung enthalten rechtliche, technische und organisatorische Fallstricke. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Unterlagen nötig sind, wann Sie die Zustimmung des Vermieters brauchen und welche Fristen wichtig sind. Sie erfahren auch, welche Gesetze und Gerichte bei Streitfällen zuständig sind und wie Sie praktisch vorgehen, damit Ihr Antrag Erfolg hat und Sie Ihre Rechte nach dem Mietrecht schützen können.

Gute Belege und ein klarer Kostenvoranschlag erhöhen die Chancen auf Zuschussbewilligung.

Warum Fördermittel prüfen?

Förderprogramme für barrierefreien Wohnraum zielen darauf ab, Zugänglichkeit zu verbessern und behinderten- oder altersgerechte Anpassungen zu ermöglichen. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite haben und welche Stellen zuständig sind. Mietrechtliche Pflichten des Vermieters stehen in den Vorschriften des BGB (§§ 535–580a) und können Einfluss auf Kostenaufteilung und Zustimmungspflichten haben [1]. Außerdem regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) Rahmenbedingungen für Wohnraumförderung und Landesprogramme [2]. Bei rechtlichen Fragen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) wegweisend sein [3].

Fragen Sie frühzeitig beim zuständigen Amt nach, welche Nachweise erforderlich sind.

Typische Fehler bei der Antragstellung

  • Fristen übersehen (deadline): Förderprogramme haben oft enge Einreichungsfristen.
  • Unvollständige Unterlagen (document): Fehlende Kostenvoranschläge oder ärztliche Atteste verzögern die Prüfung.
  • Vermieter-Zustimmung fehlt (form): Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kann der Antrag abgelehnt werden.
  • Kosten falsch kalkuliert (rent): Zuschuss deckt oft nur einen Teil der Kosten, daher Eigenanteile planen.
Reichen Sie Anträge vollständig und fristgerecht ein, um Ablehnungen zu vermeiden.

Wie beantragen Mieter Fördermittel?

Der Antrag verläuft in der Regel über die zuständige Landes- oder Kommunalbehörde; in manchen Fällen sind spezielle Programme der Länder oder Sozialämter relevant. Bereiten Sie Dokumente vor, stimmen Sie sich mit dem Vermieter ab und holen Sie fachgerechte Kostenvoranschläge ein. Die folgenden Schritte helfen, den Prozess systematisch zu durchlaufen.

  1. Prüfen Sie Anspruch und Zuständigkeit (eligible): Ermitteln Sie das passende Programm und die zuständige Behörde.
  2. Sammeln Sie Unterlagen und Kostenvoranschlag (document): Holen Sie mindestens einen detaillierten Kostenvoranschlag von einer Fachfirma ein.
  3. Holen Sie schriftliche Zustimmung des Vermieters ein (form): Bitten Sie um eine kurze schriftliche Erlaubnis, die Arbeiten durchführen zu lassen.
  4. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein (submit): Fügen Sie alle Belege, Kostenvoranschläge und die Vermieterzustimmung bei.

Rechte und Pflichten im Mietverhältnis

Grundsätzlich bleibt der Vermieter für die Substanz der Wohnung verantwortlich, doch Modernisierungs- und Anpassungsmaßnahmen können unterschiedlich geregelt sein. Kleine, vom Mieter gewünschte Anpassungen werden oft vom Mieter getragen, während öffentlich geförderte Maßnahmen oder gesetzlich erforderliche Anpassungen andere Regeln haben. Bei Streit über Zustimmung oder Kosten können Sie rechtliche Schritte prüfen und ggf. Beratung einholen. Detaillierte mietrechtliche Regelungen finden Sie im BGB (§§ 535–580a BGB)[1] und Hinweise zur Wohnraumförderung im WoFG (WoFG)[2]. Im Streitfall sind Amtsgericht und ggf. höhere Instanzen wie der BGH zuständig (BGH)[3].

In vielen Fällen entscheidet die schriftliche Zustimmung des Vermieters über die Förderfähigkeit.

Häufige Fragen

Wer zahlt die barrierefreie Klingel — Mieter oder Vermieter?
Das hängt vom Einzelfall ab: Ist die Maßnahme notwendige Instandhaltung, kann der Vermieter zuständig sein; handelt es sich um eine vom Mieter gewünschte Anpassung, trägt oft der Mieter die Kosten, es sei denn, Fördermittel oder gesetzliche Regelungen entlasten Sie.
Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
Ja, in der Regel ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig, besonders wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Ohne Zustimmung kann die Förderung oder Durchführung problematisch werden.
An wen wende ich mich bei Streit um den Antrag oder die Zustimmung?
Versuchen Sie zuerst eine gütliche Klärung. Bei Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte zuständig; für Fragen zu Rechtsprechung können Entscheidungen des BGH relevant sein.

Anleitung

  1. Informieren: Finden Sie das passende Förderprogramm und die zuständige Stelle.
  2. Dokumentieren: Sammeln Sie Kostenvoranschläge, ärztliche Atteste oder Bedarfserklärungen.
  3. Abstimmen: Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein, idealerweise schriftlich.
  4. Einreichen: Stellen Sie den Antrag vollständig bei der Behörde und verfolgen Sie Fristen.
  5. Umsetzen: Nach Bewilligung die Arbeiten von Fachfirmen durchführen lassen und Belege aufbewahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.