Barrierefreie Klingel: Mieterrechte in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in deutschen Großstädten wünschen sich mehr Barrierefreiheit, zum Beispiel eine Klingel mit besserem Signal, visueller Anzeige oder einfacher Bedienung. Als Mieter haben Sie Rechte und oft Möglichkeiten, Umbauten durch Fördermittel oder mit Zustimmung des Vermieters durchzuführen. Dieser Text erklärt in einfachen Schritten die rechtlichen Grundlagen, welche Formulare und Fristen wichtig sind, wie Sie Förderprogramme prüfen und wie die Kommunikation mit dem Vermieter rechtssicher ablaufen kann. Die Hinweise beziehen sich auf Deutschland und geben praktische Beispiele sowie offizielle Anlaufstellen, damit Sie als Mieter Barrierefreiheit erreichen, ohne Ihre Rechte zu gefährden.

Rechte und rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich regelt das BGB die Pflichten von Vermieter und Mieter, insbesondere Mietgebrauch und Instandhaltungspflichten ([1]). Zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht; weitergehende Entscheidungen treffen Landgerichte und der Bundesgerichtshof.[2] Kleine Änderungen an der Klingel können als erlaubte Gebrauchsanpassungen gelten, größere bauliche Veränderungen brauchen meist Zustimmung oder eine schriftliche Vereinbarung.

In den §§ 535–580a BGB sind zentrale Mietrechtsregeln verankert.

Wann dürfen Mieter eine Klingel anbringen?

  • Mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters darf die Klingel installiert werden.
  • Kleinreparaturen oder Austausch von Geräten sind oft zulässig, wenn der Mietvertrag Regelungen enthält.
  • Bei Maßnahmen, die die Bausubstanz betreffen, ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Fördermittel können Kosten mindern; prüfen Sie Förderbedingungen und Antragspflichten.
Halten Sie jede Zustimmung des Vermieters schriftlich fest.

Fördermittel prüfen und beantragen

Viele Programme für barrierefreies Wohnen bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite; ein bekanntes Angebot kommt von der KfW für barriererechte Umbaumaßnahmen.[3] Prüfen Sie Nutzungsbedingungen, technische Anforderungen und Einbaumodalitäten. Sammeln Sie Angebote und legen Sie diese dem Antrag bei, damit Kosten und Umfang klar sind.

Förderanträge verlangen oft detaillierte Kostenvoranschläge und Nachweise.

Kommunikation mit dem Vermieter

Kommunizieren Sie frühzeitig, konkret und schriftlich: beschreiben Sie den Bedarf, schlagen Sie eine technisch sinnvolle Lösung vor und fügen Sie Kostenschätzungen bei. Nennen Sie mögliche Fördermittel und ob die Maßnahme rückbaubar ist. Wenn der Vermieter ablehnt, prüfen Sie, ob eine Härtefallregelung greift oder ob Sie eine Einigung über Kostenbeteiligung suchen möchten.

Antworten Sie auf Schreiben des Vermieters innerhalb der genannten Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Praxisnahe Schritte

  • Dokumentieren Sie Bedarf und Behinderung mit Photos oder Attesten.
  • Fordern Sie schriftliche Zustimmung oder eine schriftliche Ablehnung vom Vermieter an.
  • Stellen Sie einen Förderantrag und legen Sie Kostenvoranschläge bei.
  • Lassen Sie die Installation fachgerecht durchführen und bewahren Sie Belege auf.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter ohne Erlaubnis eine Klingel mit Lichtsignalen anbringen?
Sie sollten vorab die Zustimmung des Vermieters einholen; bei nur geringen Eingriffen kann der Mietvertrag Regelungen enthalten, die Eingriffe erlauben.
Wer zahlt, wenn Fördermittel nicht genehmigt werden?
Das hängt von Vereinbarungen ab: ohne Regelung trägt in der Regel derjenige die Kosten, der die Maßnahme veranlasst; sprechen Sie vorab über Kostenbeteiligung.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter verweigert?
Wenden Sie sich an das örtliche Amtsgericht oder eine Beratungsstelle; in Streitfällen ist das Amtsgericht zuständig.

Anleitung

  1. Bedarf dokumentieren: Fotos, Attest oder ärztliche Bescheinigung beifügen.
  2. Vermieter schriftlich informieren und um Zustimmung oder Stellungnahme bitten.
  3. Fördermöglichkeiten prüfen und Antrag mit Kostenvoranschlag vorbereiten.
  4. Nach Genehmigung Fachfirma mit der Installation beauftragen und Rechnungen sichern.
  5. Nach Abschluss prüfen, ob Rückbaufähigkeit oder Übergabeprotokoll nötig ist.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB
  2. [2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  3. [3] KfW - Förderbank
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.