Checkliste Schönheitsreparaturen für Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor der Frage, welche Schönheitsreparaturen beim Auszug tatsächlich zu tragen sind und wie Sie Forderungen des Vermieters prüfen. Diese Checkliste hilft Ihnen systematisch beim Erkennen von üblichen Renovierungspflichten, erklärt die Unterschiede zu notwendigen Instandhaltungen und zeigt, welche Fristen, Nachweise und Musterformulare relevant sind. Schritt für Schritt lernen Sie, wie Sie Schäden dokumentieren, kleinere Schönheitsfehler von größeren Mängeln unterscheiden und wann Sie Widerspruch einlegen sollten. Ziel ist eine klare Vorbereitung auf die Wohnungsabnahme, damit Sie unnötige Forderungen vermeiden und Ihre Rechte nach deutschem Mietrecht sicher wahrnehmen können. Bei Bedarf finden Sie Hinweise zu Gerichtsverfahren und Kontaktstellen für rechtliche Beratung.
Was gehört zu Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen betreffen üblicherweise Pflege- und Oberflächenarbeiten, nicht aber strukturelle Instandsetzungen. Die Pflichten des Vermieters und die Abgrenzung zu Instandhaltungen sind im Mietrecht verankert, zum Beispiel in den Pflichten des Vermieters nach dem BGB [1].
- Streichen und Tapezieren (Wände, Decken) in üblichen Farbtönen.
- Kleinere Ausbesserungen an Lack, Heizkörperverkleidungen und Leisten.
- Schließen von Bohrlöchern und Entfernen kleiner Nägel.
- Austausch stark abgenutzter Silikonfugen in Bad und Küche.
- Oberflächenreinigung und Entfernung von Flecken, sofern sie nicht auf Baumängel zurückgehen.
Checkliste beim Auszug
- Fristen prüfen: Übergabetermin und vertraglich vereinbarte Renovierungsfristen rechtzeitig beachten.
- Fotos und Mängelliste erstellen: Datum, Ort und Beschädigungen dokumentieren.
- Musterformulare nutzen (z. B. Kündigungsschreiben, Übergabeprotokoll) und Belege aufbewahren [3].
- Vermieter informieren und Übergabetermin vereinbaren; Einigung schriftlich bestätigen.
- Unterscheiden: normale Abnutzung versus schadensbedingte Instandsetzungspflicht.
FAQ
- Wer zahlt Schönheitsreparaturen?
- Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall und die vertragliche Regelung an; vermieterseitige Instandhaltungspflichten können nach Teilbereichen bestehen, während vertraglich übertragene Schönheitsreparaturen dem Mieter aufgebürdet werden können.
- Muss die Wohnung perfekt gestrichen übergeben werden?
- Nein. Übliche Abnutzung ist nicht vom Mieter zu ersetzen; nur übermäßige Beschädigungen oder vertraglich vereinbarte Renovierungsauflagen können Kosten auslösen.
- Wohin bei Streit über Forderungen?
- Bei Streit entscheidet meist das Amtsgericht; in höheren Instanzen sind Landgericht und der Bundesgerichtshof als Präzedenzinstanzen relevant [2].
Anleitung
- Dokumentieren: Fotos machen, Mängelliste erstellen und Datum vermerken.
- Vermieter kontaktieren: Schaden melden und Übergabetermin schriftlich bestätigen.
- Formulare nutzen: Kündigungsschreiben und Übergabeprotokoll ausfüllen und Kopien aufbewahren.
- Übergabe: Protokoll gemeinsam unterschreiben, Schlüsselübergabe dokumentieren und Belege behalten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] §535 BGB – Pflichten des Vermieters
- [2] Bundesgerichtshof – Entscheidungen
- [3] Bundesministerium der Justiz – Formulare und Muster