Kleinreparaturen bei Auszug in Deutschland: Belege

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie beim Auszug oft vor der Frage, welche Kleinreparaturen wirklich von Ihnen verlangt werden dürfen und wie Sie unberechtigte Abzüge vermeiden. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Belege helfen, wie Sie Schäden dokumentieren und welche Rolle das Übergabeprotokoll spielt. Sie erhalten konkrete Schritte zum Sammeln von Fotos, Rechnungen und Zeugenangaben sowie Hinweise zur Kommunikation mit dem Vermieter. Die Hinweise orientieren sich an den relevanten gesetzlichen Regeln und zeigen, wie Sie sich auf mögliche Streitfälle vorbereiten, Beweismittel sichern und, falls nötig, gerichtliche Schritte einleiten können.

Was sind Kleinreparaturklauseln und was gilt rechtlich?

Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag regeln oft, dass Mieter kleinere Instandsetzungen übernehmen sollen. Grundsätzlich ersetzen solche Klauseln nicht die gesetzlichen Pflichten des Vermieters nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wichtige Voraussetzungen sind die Wirksamkeit der Klausel und eine klare Begrenzung von Betrag und Art der Arbeiten. Für die Auslegung und Durchsetzung sind gesetzliche Regeln und Rechtsprechung relevant[1][2].

Wer muss belegen, dass eine Reparatur nötig war?

Wenn der Vermieter beim Auszug Kosten geltend macht, muss er in der Regel darlegen und beweisen, dass die Reparatur notwendig war und nicht dem normalen Gebrauch (Abnutzung) entspricht. Als Mieter sollten Sie daher aktiv Beweise sammeln, um eigene Gegenansprüche oder Einwände zu untermauern.

Checkliste: Belege beim Auszug

  • Fotos (photo) von Schäden mit Datum und Standort festhalten.
  • Übergabeprotokoll (record) erstellen und von Vermieter/Zeugen unterschreiben lassen.
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge (receipt) aufbewahren, wenn Sie selbst Reparaturen beauftragen.
  • Zeugenkontaktdaten (contact) notieren, z. B. Nachbarn bei vorhandenen Mängeln.
  • Zeitangaben (time) dokumentieren: wann Mängel entstanden oder gemeldet wurden.
Fertigen Sie sofort beim Entdecken eines Mangels Fotos mit Datumsstempel an.

Übergabeprotokoll, Abrechnung prüfen und reagieren

Das Übergabeprotokoll ist Ihr zentraler Nachweis. Weichen Forderungen des Vermieters von Ihren Dokumenten ab, fordern Sie eine detaillierte Rechnung und erklären schriftlich Ihre Einwände. Prüfen Sie, ob Kosten klar als Kleinreparatur gekennzeichnet, vertraglich zulässig und betragsmäßig begrenzt sind. Bei unklaren Abrechnungen fordern Sie Nachweise und Fristen schriftlich an.

  • Fordern Sie eine detaillierte Rechnung (form) mit Datum, Umfang der Arbeiten und einzelnen Positionen.
  • Vergleichen Sie Rechnungsbeträge mit marktüblichen Preisen und Kostenvoranschlägen (receipt).
  • Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten eine Schlichtungsstelle oder Ihren Mieterverein (contact).
Reagieren Sie innerhalb von Fristen, sonst droht Verlust von Einspruchsrechten.

Wenn der Vermieter abrechnet oder klagt

Sollte der Vermieter eine Zahlung verlangen oder Klage einreichen, helfen sorgfältig dokumentierte Belege, Ihre Position zu stärken. Viele Mietstreitigkeiten klären Amtsgerichte; Sie können dort Ihre Belege vorlegen und eine gerichtliche Prüfung beantragen. Bei Rechtsunsicherheit ist frühzeitige Rechtsberatung ratsam, etwa bei kommunalen Rechtsberatungsstellen oder Mietervereinen.[2]

Häufige Fragen

Welche Kosten darf der Vermieter für Kleinreparaturen verlangen?
Der Vermieter darf nur bei wirksamer, klar begrenzter Vertragsregelung und innerhalb der vereinbarten Betragsgrenzen Kosten verlangen. Pauschalforderungen ohne Nachweis sind angreifbar.
Muss ich kleine Schäden vor dem Auszug reparieren?
Nur wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel vorliegt und die Schadensart sowie Kosten angemessen sind. Normale Abnutzung ist keine Reparaturpflicht des Mieters.
Was, wenn der Vermieter ohne Rechnung Geld einbehält?
Fordern Sie eine detaillierte Rechnung, dokumentieren Sie Ihren Einwand schriftlich und suchen Sie gegebenenfalls eine Schlichtungsstelle oder das Amtsgericht auf.

Anleitung

  1. Fotos (photo) und Videoaufnahmen der Wohnungszustände vor der Übergabe erstellen.
  2. Übergabeprotokoll (form) mit Unterschriften anfertigen und eine Kopie behalten.
  3. Bei Forderungen schriftlich eine detaillierte Rechnung anfordern und Frist setzen (contact).
  4. Bei fortbestehendem Streit ggf. Klage beim Amtsgericht einreichen und Belege vorlegen (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535
  2. [2] Bundesgerichtshof - Rechtsprechung
  3. [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.