Mieter: Aufzug nachrüsten in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wenn in einem WEG-Haus ein Aufzug nachgerüstet werden soll, betrifft das oft Mieter direkt: Barrierefreiheit, Lärm, Kostenanteile und Betrieb zählen zu den Fragen, die klärungsbedürftig sind. In Deutschland regeln Gesetzeslage, Teilungserklärung und Beschlüsse der Eigentümerversammlung, wann eine Aufzugsmodernisierung möglich ist und wie Kosten verteilt werden. Als Mieter sollten Sie wissen, welche Rechte Sie bei Zugang, Information und bei möglichen Mietminderungen haben, wie Sie Widerspruch einlegen und welche Fristen gelten. Dieser praktische Leitfaden erklärt leicht verständlich, welche Schritte Mieter in Deutschland unternehmen können, welche Formulare von Behörden relevant sind und wie man eine sichere, barrierefreie Lösung in der Wohnung umsetzt. Erfahren Sie außerdem, wie Mieterschutz bei Modernisierungen funktioniert.

Was gilt beim Aufzug nachrüsten?

Eine Aufzugsnachrüstung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird überwiegend über Beschlüsse der Eigentümerversammlung entschieden. Für Mieter ist wichtig: Bauliche Veränderungen, die Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen von den Eigentümern beschlossen werden; daraus folgen Kostenverteilung, Bauzeiten und mögliche Nutzungseinschränkungen. Rechtsgrundlagen für Pflichten von Vermietern und die Rechte der Mieter finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der WEG-Rechtsordnung[1]. Bei Streitigkeiten über Beschlüsse oder Kostenbeteiligung ist in der Regel das Amtsgericht zuständig[2].

In vielen Fällen entscheiden Eigentümerversammlungen über bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Rechte und Pflichten für Mieter

Als Mieter sollten Sie folgende Aspekte prüfen und dokumentieren:

  • Kostenbeteiligung: Klären Sie, ob und in welchem Umfang Modernisierungskosten auf Mieter umlagefähig sind und ob Sonderumlagen geplant sind.
  • Zutritt und Umbauzeiten: Vermieter und Handwerker benötigen gelegentlich Zugang; es gelten Fristen und Ankündigungspflichten.
  • Störungen und Mängel: Protokollieren Sie Lärm, Staub oder Einschränkungen, die die Wohnqualität beeinflussen.
  • Mietminderung: Bei erheblicher Beeinträchtigung kann eine Mietminderung möglich sein; prüfen Sie Voraussetzungen sorgfältig.
Notieren Sie Bauzeiten, Telefonnummern der verantwortlichen Firmen und jede Kommunikation schriftlich.

Wenn Sie als Mieter nicht sicher sind, ob eine Maßnahme zulässig ist oder welche Kosten zulasten der Eigentümergemeinschaft gehen, fordern Sie Einsicht in den Beschluss und die Kostenaufstellung.

Praktische Schritte für Mieter

Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und aktiv mitzuwirken:

  • Fordern Sie schriftliche Informationen zum WEG-Beschluss und zur Kostenverteilung an.
  • Dokumentieren Sie Beeinträchtigungen mit Datum, Uhrzeit und Fotos.
  • Kontaktieren Sie Ihren Vermieter frühzeitig und halten Sie Fristen ein.
Reagieren Sie zeitnah auf Ankündigungen und informieren Sie sich über Fristen.

Formulare und Behörden

Wichtige offizielle Formulare für Mieter und für gerichtliche Schritte erhalten Sie über die Justizportale; beispielsweise Klage- oder Vollmachtsformulare für Verfahren vor dem Amtsgericht[3]. Für rechtliche Auskünfte zu gesetzlichen Regelungen ist das Bundesministerium der Justiz eine zentrale Anlaufstelle.

FAQ

Wer trägt die Kosten für einen nachgerüsteten Aufzug?
Die Kostenentscheidung trifft meist die Eigentümerversammlung; Grundsätzlich tragen die Eigentümer die Kosten, eine Umlage auf Mieter ist nur in engen Grenzen möglich und hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag und der Rechtslage ab.
Kann ich als Mieter wegen Bauarbeiten die Miete mindern?
Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität kann Mietminderung möglich sein, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig Abhilfe schafft oder die Beeinträchtigung nicht hinnehmbar ist.
An wen wende ich mich bei Streit um Kosten oder Beschlüsse?
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie rechtliche Schritte prüfen und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen oder eine Schlichtung anstreben.

Anleitung

  1. Informieren Sie sich schriftlich über den Beschluss der Eigentümerversammlung und verlangen Sie Einsicht in die Kostenaufstellung.
  2. Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen mit Fotos und Datumsangaben.
  3. Melden Sie Mängel und Einschränkungen schriftlich beim Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung.
  4. Suchen Sie bei Unklarheiten rechtliche Beratung oder Mediation; im Streitfall können Sie vor das Amtsgericht gehen.
  5. Prüfen Sie Abrechnungen und Umlagen nach Abschluss der Maßnahme und fordern Sie bei Zweifeln Belege an.

Wichtiges zum Schutz von Mietern

  • Beachten Sie Fristen und reagieren Sie schriftlich auf Ankündigungen und Beschwerden.
  • Bewahren Sie Kopien aller Schreiben, Fotos und Rechnungen auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Zuständigkeiten der Gerichte – Justizportal
  3. [3] Bundesgerichtshof – Informationen und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.