Mieter-Guide Deutschland: Silikonfugen & Feuchteschäden

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland begegnen Sie beim Ein- oder Auszug oft dem Thema Silikonfugen und Feuchteschäden. Kleine Risse, unzureichender Fugenkitt oder Schimmelspuren können später zu Diskussionen über Schadensersatz oder Mietminderung führen. Dieses praktische Stück erklärt, was im Übergabeprotokoll stehen sollte, wie Sie Schäden sachgerecht dokumentieren und welche Pflichten Vermieter und Mieter laut BGB haben. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Formhinweise für Meldungen und Beispiele, wann eine Reparatur oder ein Austausch zulasten des Vermieters gehen kann. Außerdem erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Sie Beweismaterial sichern und wann ein Amtsgericht eingeschaltet werden sollte. So können Sie als Mieter Ihre Rechte in Deutschland besser wahren und unnötige Kosten vermeiden.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll ist Ihr wichtigstes Beweismittel beim Ein- oder Auszug. Es sollte Schäden an Silikonfugen, sichtbare Feuchtigkeitsspuren und ggf. Schimmelstellen mit genauer Ortsangabe und Datum festhalten. Notieren Sie Zustand, Ausmaß und Lage der betroffenen Fugen sowie bereits vorhandene Reparaturvorschläge.

  • Photos aufnehmen: Fotos (photo) von Fugen und Feuchtigkeit mit Datum machen.
  • Reparaturbedarf notieren: repair-Vorschläge und wer den Schaden verursacht haben könnte.
  • Formale Angaben eintragen: Unterschriften, Datum und schriftliche Hinweise als form im Protokoll.
  • Zeugen benennen: Namen von anwesenden Personen als evidence.
Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Datum und Fotos.

Wer zahlt für Silikonfugen und Feuchteschäden?

Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)[1] die Instandhaltungspflichten. Kleinere Verschleißerscheinungen übernimmt in der Regel der Mieter durch vereinbarte Schönheitsreparaturen; erhebliche Mängel oder bauliche Defekte muss der Vermieter beheben. Ob Feuchteschäden vom Vermieter zu tragen sind, hängt von Ursache und Verantwortlichkeit ab: Ist die Ursache ein baulicher Mangel (z. B. undichte Außenwand, defekte Rohrleitung), übernimmt meist der Vermieter; liegt unsachgemäße Nutzung vor, kann ggf. der Mieter haften.

Bewahren Sie Protokolle und Fotos mindestens bis zur Klärung des Falls auf.

Schritt für Schritt: Mängel melden

  1. Sofort schriftlich melden: Senden Sie eine form-gestützte Mängelanzeige an den Vermieter und behalten Sie eine Kopie.
  2. Beweise sichern: photo- oder videoaufnahmen mit Datumsangabe und Zeugen notieren.
  3. Frist setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist (deadline) zur Behebung und nennen Sie Folgen bei Fristversäumnis.
  4. Bei Bedarf Hilfe suchen: Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder das zuständige Amtsgericht für Mietrecht.
Genaue Fristen und dokumentierte Kommunikation stärken Ihre Position bei späteren Streitigkeiten.

FAQ

Was gehört konkret in ein Übergabeprotokoll?
Ort der Schäden, Beschreibung (z. B. "Riss in Silikonfuge, Länge x cm"), Fotos mit Datum, Unterschriften der Parteien und ggf. Zeugen.
Kann ich Mietminderung wegen Feuchteschäden verlangen?
Ja, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist und der Vermieter den Mangel trotz Fristsetzung nicht beseitigt. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
Muss ich als Mieter die Silikonfuge auswechseln?
Nur wenn eine vertragliche Pflicht zu Schönheitsreparaturen besteht oder die Fuge durch das Verhalten des Mieters erheblich beschädigt wurde; sonst trägt der Vermieter die Kosten bei einem baulichen Mangel.

Anleitung

  1. Fotodokumentation erstellen: photo von allen betroffenen Fugen und Wänden mit Datum anfertigen.
  2. Schriftliche Mängelanzeige verfassen: form mit genauer Beschreibung und Frist (z. B. 14 Tage) an Vermieter senden.
  3. Wenn Reparatur ausbleibt: repair-Kostenvoranschlag einholen und ggf. die Selbstvornahme nach rechtlicher Beratung prüfen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §535 ff. – Gesetze im Internet
  2. [2] Musterkündigung und Formulare – Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Bundesgerichtshof – Homepage
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.