Mieter in Deutschland: Rückbau von Einbauten – Pro & Contra

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor der Frage, ob Einbauten wie Küchen, Regale oder Einbauschränke beim Auszug entfernt werden müssen oder erhalten bleiben dürfen. Diese Entscheidung beeinflusst Ihre Kaution, mögliche Nachforderungen und das Verhältnis zum Vermieter. Der folgende Text erklärt verständlich, welche vertraglichen Grundlagen gelten, wie Sie eine klare Vereinbarung zum Rückbau treffen und welche Fristen sowie Belege wichtig sind. Außerdem lernen Sie, wann eine Zustimmung des Vermieters nötig ist und welche Schritte bei Streitfällen vor Gericht üblich sind. Ziel ist, praktische Handlungsanweisungen zu geben, damit Sie als Mieter Ihre Rechte in Deutschland sicher und lösungsorientiert wahrnehmen können.

Wann ist Rückbau nötig?

Grundsätzlich bestimmt der Mietvertrag, ob Einbauten entfernt werden müssen. Ohne klare Regelung kann eine Wiederherstellung verlangt werden; bei unklaren Fällen entscheidet notfalls das Amtsgericht.[2] Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Pflichten von Vermieter und Mieter im Mietverhältnis.[1]

Bewahren Sie alle Vereinbarungen schriftlich auf.

Pro und Contra

Pro

  • Der Rückbau kann den ursprünglichen Zustand herstellen und Nachforderungen vermeiden.
  • Vermieter akzeptieren oft angepasste Lösungen bei einvernehmlicher Absprache.
  • Entfernte Einbauten können die Wohnung für Nachmieter attraktiver machen.
  • Eine schriftliche Freistellung kann spätere Streitfälle verhindern.

Contra

  • Rückbau kann kostenpflichtig sein und die Kaution belasten.
  • Bei fest eingebauten Küchen entstehen oft hohe Entfernungskosten.
  • Ohne Zustimmung des Vermieters besteht ein Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.
  • Zeitaufwand und Terminabsprachen können den Auszug verzögern.

Konkrete Vereinbarungen beim Auszug

Praktisch empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, die Umfang, Fristen, Kostenübernahme und Nachweispflichten regelt. Vereinbaren Sie Fristen für die Entfernung und eine Abnahme durch den Vermieter; halten Sie fest, ob professionelle Handwerker erforderlich sind. Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine gerichtliche Klärung nötig werden.[3]

Antworten Sie auf Vermieteranfragen zeitnah, um Fristen nicht zu versäumen.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter eingebaute Küchen beim Auszug entfernen?
Nicht automatisch; es kommt auf den Mietvertrag und Vereinbarungen an. Fehlt eine Regelung, kann der Vermieter Entfernung verlangen.
Wer trägt die Kosten für den Rückbau?
Das hängt von der Vereinbarung ab; ohne Abmachung kann der Mieter zur Wiederherstellung verpflichtet sein und die Kosten aus der Kaution bestritten werden.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei Streitigkeiten entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht. Für grundsätzliche Rechtsfragen gibt es Berufungen an Landgericht und BGH.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und suchen Sie nach Klauseln zum Rückbau.
  2. Sprechen Sie mit dem Vermieter und halten Sie eine schriftliche Vereinbarung fest.
  3. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos als Beleg für Zustand und Arbeiten.
  4. Bei Streit: Reichen Sie gegebenenfalls eine Klage beim Amtsgericht ein und nutzen Sie Fristen der ZPO.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 – Mietvertrag. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
  2. [2] Information zu Amtsgerichten – Justizportal.
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen im Mietrecht.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.