Mieter: Schimmel beseitigen in Deutschland 2025
Schimmel in der Wohnung ist für viele Mieter in Deutschland ein häufiges Problem, das Gesundheit und Wohnqualität beeinträchtigen kann. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wie Sie Schimmel richtig dokumentieren und welche Fristen für Anzeigen und Reparaturen gelten. Sie erfahren, wann eine Mietminderung möglich ist, wie Sie formell eine Mängelanzeige schreiben und welche Beweise (Fotos, Protokolle, Arztberichte) helfen. Außerdem beschreibe ich praxisnahe Schritte zur kurzfristigen Vorsorge und wie Sie ein Verfahren vor dem Amtsgericht vorbereiten. Ich nenne offizielle Quellen, relevante Formulare und Beispiele für Schreiben an den Vermieter, damit Sie sofort handeln können. Rechtsverweise orientieren sich am BGB und gängigen Entscheidungen deutscher Gerichte.
Was tun bei Schimmel?
Wenn Sie Schimmel entdecken, handeln Sie zügig und systematisch: Melden Sie den Mangel schriftlich an den Vermieter, dokumentieren Sie Fotos und Uhrzeit und vermeiden Sie kurzfristige Eigenreparaturen, die die Ursache verdecken könnten.
- Mängelanzeige schriftlich an Vermieter senden (Datum, Fotos, Frist setzen).
- Fotos und Datum dokumentieren; Protokoll führen.
- Vorsorgliche Maßnahmen: regelmäßig stoßlüften, kurzzeitig heizen, feuchte Kleidung nicht in der Wohnung trocknen.
- Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung.
- Bei Gesundheitsgefahr ärztliche Bescheinigung einholen.
Rechte und Pflichten
Vermieter sind nach dem Mietrecht zur Instandhaltung verpflichtet; das regelt das BGB und bestimmt Pflichten zur Beseitigung von Mängeln.[1] Mieter müssen Schäden unverzüglich melden und angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen. Reicht der Vermieter nicht nach, kann eine Mietminderung oder die Einschaltung des Amtsgerichts folgen; zu Verfahrensfragen siehe ZPO und zuständige Gerichte.[2] Weitere Formulare und Hilfen finden Sie bei offiziellen Stellen.[3]
FAQ
- Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
- Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich, wenn der Schimmel aus baulichen Mängeln oder Schäden an der Substanz resultiert; bei schuldhaftem Verhalten des Mieters können Kosten aufgeteilt werden.
- Kann ich die Miete mindern?
- Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnung beeinträchtigt ist; behalten Sie Schriftverkehr und Beweise, und informieren Sie den Vermieter zuerst schriftlich.
- Was tun bei akuter Gesundheitsgefahr?
- Suchen Sie ärztlichen Rat, dokumentieren Sie die Befunde und informieren Sie das Gesundheitsamt; im Notfall kann eine einstweilige Maßnahme nötig sein.
Anleitung
- Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige mit Fristsetzung und senden Sie diese per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum, Zeugenangaben und Arztberichte.
- Fordern Sie kurzfristige Abhilfe und veranlassen Sie nur notwendige Notmaßnahmen, die dokumentiert werden.
- Setzen Sie eine angemessene Nachfrist; dokumentieren Sie Fristbeginn und Fristende.
- Reichen Sie bei Fristversäumnis gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht ein und beachten Sie die Verfahrensregeln.[2]
Hilfe und Support / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Justiz – Informationen zu Gerichten