Mieter: Schimmel beseitigen vereinbaren in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie bei Schimmel schnell, systematisch und rechtssicher vorgehen. Dieser Text erklärt verständlich, wie Sie Schimmelbefall dokumentieren, eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und eine fristgerechte Vereinbarung zur Beseitigung treffen. Wir beschreiben typische Fristen, welche Beweismittel helfen, wie Sie mögliche Eigenreparaturen oder Handwerkertermine koordinieren und wann ein Gang zum Amtsgericht sinnvoll ist. Ziel ist: Schimmel ernst nehmen, Gesundheit schützen und Ihre Rechte wahren, ohne unnötig zu eskalieren. Praktische Hinweise, offizielle Bezugsquellen und konkrete Formulierungsbeispiele helfen Ihnen, in Deutschland Forderungen klar und wirksam zu stellen.

Was Sie sofort tun sollten

Handeln Sie innerhalb weniger Tage: dokumentieren Sie Befall, messen Sie Feuchte wenn möglich und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Fotos mit Datum, eine kurze Beschreibung der betroffenen Räume und festgehaltene Angaben zu Wärme- und Lüftungsverhalten sind wichtige Beweise. Setzen Sie in der Mängelanzeige eine konkrete Frist zur Behebung und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung.

Fotodokumentation mit Datum stärkt Ihre Position bei Streitfällen.

Ein Mustertext für die Mängelanzeige sollte den Befund, den Zeitpunkt der Entdeckung, Ihren Vorschlag zur Frist (z. B. 14 Tage) und die Bitte um Bestätigung enthalten. Nennen Sie mögliche Gesundheitsgefahren und ob Kinder oder Allergiker betroffen sind.

Welche Rechte greifen rechtlich?

Der Vermieter ist gemäß dem Mietrecht nach dem BGB zur Instandhaltung verpflichtet; Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, müssen beseitigt werden.[1] Kommt der Vermieter nicht in angemessener Frist seiner Pflicht nach, können Mietminderung, selbständige Mängelbeseitigung durch den Mieter (unter engen Voraussetzungen) oder Klagewege folgen.

In vielen Fällen berechtigt erheblicher Schimmel zu einer Mietminderung.

Fristen und Nachweise

Setzen Sie eine klare Nachfrist (z. B. 14 Tage) und fordern Sie eine Terminvereinbarung für die Beseitigung. Bei Fristversäumnis können Sie weitere Schritte prüfen, dazu zählen eingeschränkte Selbstvornahme oder die Einleitung eines Rechtsverfahrens vor dem Amtsgericht.[2]

Reagieren Sie bei gesundheitlichen Beschwerden umgehend und informieren Sie ggf. Hausarzt oder Gesundheitsamt.

Praktische Schritte für eine Vereinbarung

  1. Fotos machen und Datum notieren, betroffene Räume und Materialien beschreiben.
  2. Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden (E-Mail plus Einschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung).
  3. Konkrete Frist setzen: üblicherweise 7–14 Tage zur Terminbestätigung oder Beseitigung.
  4. Terminvereinbarung für Handwerker und Zugang regeln; protokollieren wer wann in die Wohnung kommt.
  5. Bei Konflikten Amtsgericht kontaktieren oder rechtliche Beratung einholen.
Gute Kommunikation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung oft vermeiden.

Wann kostet der Vermieter?

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für Instandsetzung, wenn der Mangel nicht durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde. Bei Zweifeln an der Ursache kann eine Ursachenuntersuchung notwendig sein; sichern Sie Beweise und protokollieren Sie Lüftungs- und Heizverhalten.

Häufige Streitfragen

Streit entsteht häufig bei Ursachenklärung, Kostenübernahme und Zeitpunkt der Arbeiten. Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest und fordern Sie Quittungen nach Abschluss der Arbeiten an.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Schimmelbeseitigung?
Der Vermieter zahlt in der Regel, sofern der Schimmel nicht nachweislich durch falsches Lüften oder Heizen durch den Mieter verursacht wurde.
Welche Frist ist angemessen?
Meist sind 7 bis 14 Tage für eine Terminvereinbarung zur Begutachtung angemessen; für endgültige Beseitigung hängt es vom Umfang ab.
Kann ich selbst einen Handwerker beauftragen?
Nur in Notfällen und wenn der Vermieter nicht reagiert; dokumentieren Sie alles und bewahren Sie Belege auf, da Kosten erstattet werden müssen, wenn die Selbstvornahme gerechtfertigt ist.

Anleitung

  1. Schimmelbefall dokumentieren: Fotos, Raumtemperatur, Feuchtemessung wenn möglich.
  2. Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden und Frist setzen.
  3. Auf Rückmeldung warten und Termin zur Begutachtung vereinbaren.
  4. Durchführung der Beseitigung überwachen und Quittungen/Protokolle verlangen.
  5. Bei Weigerung rechtliche Schritte prüfen und ggf. Klage beim Amtsgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Vorschriften zu Klagen und Verfahren
  3. [3] Bundesgerichtshof – Rechtsprechung und Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.