Mieter: Treppenlift genehmigen in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland benötigen wegen Mobilitätseinschränkungen einen Treppenlift. Als Mieter haben Sie Rechte und Fördermöglichkeiten, doch Antrag, Kommunikation mit dem Vermieter und Behörden können kompliziert erscheinen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Förderstellen in Frage kommen, welche Formulare und Fristen wichtig sind und wie Sie Ihre Zustimmung beim Vermieter durchsetzen können. Wir nennen relevante Paragrafen des BGB[1], zeigen praktische Schritte für den Antrag bei der Pflegekasse oder Wohnraumförderung und erläutern, wie ein Rechtsweg vorm Amtsgericht funktioniert, wenn die Zustimmung ausbleibt. Die Anleitung ist praxisnah und auf Mieterfragen zugeschnitten.

Was Mieter wissen müssen

Ein Treppenlift kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten; Vermieter müssen bauliche Veränderungen nicht automatisch erlauben, aber selten kann eine Zustimmung verlangt oder durchgesetzt werden. Nach den allgemeinen Pflichten im Mietvertrag begründet das BGB Rechte und Pflichten beider Seiten[1]. Das Zivilprozessrecht regelt, wie ein Verfahren vor dem Amtsgericht abläuft, falls eine gerichtliche Entscheidung nötig wird[2].

In den meisten Fällen bleiben Antrag und Abstimmung mit dem Vermieter der erste und wichtigste Schritt.

Fördermittel und wichtige Formulare

Für einen Treppenlift kommen mehrere Förderwege in Frage. Relevant sind Zuschüsse der Pflegekasse unter dem Stichwort "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§40 SGB XI) und Programme für barrierereduzierende Umbauten. Beantragen Sie Leistungen schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse oder Förderbank und fügen Sie Kostenvoranschläge bei.

  • Antrag bei der Pflegekasse (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, §40 SGB XI) mit Kostenvoranschlag.
  • Förderanträge bei Landesförderprogrammen oder Kreditinstituten für altersgerechten Umbau.
  • Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit des Treppenlifts als Nachweis für Förderstellen.
Bewahren Sie Kostenvoranschläge, E-Mails und Fotos der Situation fürs Treppenhaus auf.

Praktische Schritte: Zustimmung beim Vermieter durchsetzen

Gehen Sie strukturiert vor: informieren Sie den Vermieter schriftlich, legen Sie Formulare und Kostenvoranschläge bei, nennen Sie Fördermittel und bieten Sie an, eine fachgerechte Montage durchzuführen. In vielen Fällen lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden; wenn nicht, ist der Rechtsweg vor dem Amtsgericht möglich.

  1. Schriftliche Anfrage an den Vermieter: Beschreiben Sie die Maßnahme, fügen Sie Kostenvoranschläge und ärztliche Nachweise bei.
  2. Stellen Sie Förderanträge bei der Pflegekasse und ggf. Landesförderung; reichen Sie dort dieselben Unterlagen ein.
  3. Dokumentieren Sie jede Kommunikation (Datum, Inhalt, Zeugen, Fotos).
  4. Wenn die Zustimmung verweigert wird: prüfen Sie die rechtliche Möglichkeit einer Klage beim Amtsgericht oder suchen Sie Rechtsberatung.
Reagieren Sie zeitnah auf Schreiben des Vermieters oder der Behörden, sonst können Fristen versäumt werden.

Was passiert vor Gericht

Vor dem Amtsgericht können Mieter die Erlaubnis zur Durchführung einer notwendigen Anpassung verlangen, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig ausgeschlossen wird. Das Verfahren folgt den Regeln der Zivilprozessordnung und endet entweder durch einen Vergleich oder durch ein Urteil; in wichtigen Rechtsfragen können Entscheidungen des BGH maßgeblich sein[4].

FAQ

Wer zahlt den Treppenlift?
Die Kosten können ganz oder teilweise durch die Pflegekasse, Landesförderprogramme oder über Eigenmittel gedeckt werden; prüfen Sie stets alle möglichen Zuschüsse.
Kann der Vermieter den Einbau verweigern?
Ein Vermieter kann nicht pauschal jede bauliche Veränderung untersagen, muss aber Zustimmungsgründe prüfen; bei Streit ist ein gerichtlicher Weg möglich.
Welche Fristen sind wichtig?
Antwortfristen des Vermieters und Fristen für Förderanträge variieren; reichen Sie Anträge frühzeitig ein und dokumentieren Sie Fristen.

Anleitung

  1. Bedarf feststellen: Ärztliche Bescheinigung einholen und konkrete Maße der Treppe dokumentieren.
  2. Vermieter informieren: Schriftliche Anfrage mit Kostenvoranschlägen und Nachweisen versenden.
  3. Förderanträge stellen: Antrag bei der Pflegekasse (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) und Landesförderstellen einreichen.
  4. Finanzierung klären: Eigenanteil, Zuschüsse und mögliche Darlehen miteinander vergleichen.
  5. Installation und Dokumentation: Fachfirma beauftragen, Fotos und Rechnungen aufbewahren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] SGB XI §40 – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – gesetze-im-internet.de
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) – bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.