Mieter: Treppenlift in WEG erlauben – Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Rechte und Pflichten von Mietern und WEG

Viele Fragen zur Installation eines Treppenlifts drehen sich um Zustimmung, Kosten und Fristen. Als Mieter haben Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Pflichten zur Rücksichtnahme, aber auch Rechte auf Nutzungsänderungen und angemessene Barrierefreiheit[1]. In WEG-Häusern regelt das Wohnungseigentumsgesetz die Entscheidungskompetenzen der Eigentümergemeinschaft; bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum benötigen in der Regel einen Beschluss der WEG[2]. Für Streitfälle gelten die Verfahrensregeln der Zivilprozessordnung, die Beschlüsse und Klagen strukturieren[3].

Dokumentieren Sie jede Anfrage schriftlich und mit Datum.

Praktische Schritte vor dem Antrag

Bereiten Sie Unterlagen und Angebote vor, sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter und informieren Sie die Hausverwaltung. Eine klare Kostendarstellung hilft, Konflikte zu vermeiden. Legen Sie dar, ob der Treppenlift fest oder wieder entfernbar montiert werden soll.

  • Schriftlichen Antrag (form) an Vermieter und WEG verfassen und Versanddatum notieren
  • Angebot, Fotos und technische Daten (photo) als Anlagen beifügen
  • Kostenvoranschlag und Vorschlag zur Kostenaufteilung (cost) darlegen
  • Technische Prüfung und Wartungskonzepte (maintenance) durch Fachbetrieb beifügen
Eine vollständige Akte erhöht die Chance auf Zustimmung bei der Eigentümergemeinschaft.

Was die WEG entscheiden kann

Die WEG entscheidet über bauliche Änderungen am Gemeinschaftseigentum. Manche Maßnahmen sind als zulässig einstufbar, wenn sie reversibel sind oder keine wesentliche Beeinträchtigung anderer Eigentümer verursachen. In Versammlungen sollte ein konkreter Beschluss über Art, Umfang und Kosten erfolgen; protokollieren Sie das Ergebnis schriftlich.

Wenn die WEG ablehnt

Bei Ablehnung sind folgende Optionen möglich: erneute Verhandlung mit Nachbesserungen, ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht oder, in bestimmten Fällen, die Kostenübernahme durch Kostenträger für Barrierefreiheit. Rechtliche Schritte sollten gut dokumentiert und zeitlich geplant werden, da Fristen und prozessuale Anforderungen gelten[3].

Reagieren Sie auf Ablehnungen schriftlich und innerhalb gesetzter Fristen.

FAQ

Kann ich als Mieter ohne Zustimmung der WEG einen Treppenlift montieren?
Nein, Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum benötigen meist eine Zustimmung oder einen WEG-Beschluss; prüfen Sie, ob der Einbau als zulässige Sondernutzung gelten kann.
Wer trägt die Kosten für den Treppenlift?
Das ist meist Verhandlungssache zwischen Mieter, Vermieter und WEG; Zuschüsse von Sozialleistungsstellen können möglich sein.
Welches Gericht ist zuständig bei Streit?
Für miet- und wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; weiterführende Instanzen sind Landgericht und ggf. der BGH.

Anleitung

  1. Unterlagen zusammenstellen: Fotos, technische Beschreibungen und Kostenvoranschläge (photo)
  2. Schriftlichen Antrag (form) an Vermieter und WEG senden und Empfang bestätigen lassen
  3. An WEG-Versammlung teilnehmen oder um Beschlussfassung bitten (approved)
  4. Bei endgültiger Ablehnung rechtliche Beratung einholen und ggf. Klage beim Amtsgericht vorbereiten (court)

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet: Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  3. [3] Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.