Mieterfragen zu Parkettschäden in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es normal, beim Auszug über Parkettschäden oder Gebrauchsspuren zu diskutieren. Viele Missverständnisse entstehen, weil Begriffe wie "Abnutzung", "Schaden" oder "Schönheitsreparatur" nicht klar unterschieden werden. In diesem Text erklären wir verständlich, wie Sie Parkettschäden im Übergabeprotokoll richtig bewerten, welche Fehler Sie vermeiden sollten und welche Schritte bei Streit mit dem Vermieter vor einem Amtsgericht sinnvoll sind. Sie erfahren, wie Sie Schäden systematisch dokumentieren (Fotos, Datum, Zeugen), welche Fristen und Formalien gelten und wann ein Gutachten erforderlich sein kann. Praxisbeispiele zeigen, wie ein korrektes Übergabeprotokoll formuliert wird und welche Formulierungen Konflikte vermeiden.

Was zählt als Parkettschaden?

Ein Parkettschaden liegt vor, wenn das Parkett über die normale Abnutzung hinaus beschädigt ist: tiefe Kratzer, großflächige Verfärbungen oder Wasserschäden. Normale Abnutzung durch täglichen Gebrauch ist in der Regel nicht ersatzpflichtig. Die rechtlichen Pflichten von Vermieter und Mieter ergeben sich aus dem Mietrecht des BGB[1] und sind oft abhängig von Mietdauer, Vereinbarungen im Mietvertrag und dem Zustand bei Einzug.

In den meisten Regionen gelten leichte Gebrauchsspuren nicht als ersatzpflichtige Schäden.

Typische Fehler im Übergabeprotokoll

  • Keine oder unscharfe Fotos: viele Nachweise fehlen später.
  • Unpräzise Formulierungen wie "leichte Gebrauchsspuren" ohne Datumsangaben.
  • Fehlende Unterschriften von Vermieter und Mieter im Protokoll.
  • Versäumte schriftliche Mängelanzeige oder keine Empfangsbestätigung.
Formulierungen wie "leichte Gebrauchsspuren" helfen später oft nicht weiter.

So dokumentieren Sie Schäden

Gute Dokumentation reduziert Streit: Datum, detaillierte Fotos aus mehreren Blickwinkeln, Maßangaben (z. B. Länge eines Kratzers) und Zeugenangaben sind hilfreich. Speichern Sie Bilder mit Datum und Uhrzeit und erstellen Sie ein kurzes Protokoll mit Text und Fotoverweisen.

  • Fotos: Nahaufnahmen und Gesamtaufnahmen aus verschiedenen Winkeln.
  • Datum dokumentieren: Fotos mit Datumsstempel oder separate Datumsangabe im Protokoll.
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden (Einschreiben möglich).[4]
  • Zeugen nennen: Nachbarn oder der Wohnungsübergabe beteiligte Personen.
  • Bei größeren Schäden: Kostenvoranschlag oder Gutachten einholen.
Senden Sie Mängelanzeigen und Fotos per E‑Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn Fristen wichtig werden.

Formulare und gerichtliches Vorgehen

In vielen Fällen reicht eine formale Mängelanzeige; bei Streit kann ein Verfahren vor dem Amtsgericht nötig werden. Das Mietrecht im BGB regelt die Pflichten von Vermietern und Mietern[1], das Zivilprozessrecht die Klagewege[2]. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zahlreiche Entscheidungen zur Abgrenzung von Abnutzung und Schaden getroffen, die Gerichte leiten[3].

Wichtige offizielle Formulare oder Schritte (Beispiele):

  • Kündigungsschreiben (Muster): wenn ein Vertragsverhältnis beendet und Schäden Teil der Abrechnung werden sollen; Beispiel: Formulierung mit Frist und Schadenshinweis.
  • Mahnbescheid: bei offenen Forderungen des Vermieters, als Vorstufe zur Klage (beim zuständigen Amtsgericht).
  • Räumungsklage / Klageformular: wenn Vermieter eine Räumung durchsetzen will; das Verfahren läuft über das Amtsgericht und ggf. Landgericht.
Dokumente in doppelter Ausführung und per nachweisbarem Versand verringern spätere Beweisprobleme.

FAQ

1) Muss ich für abgenutztes Parkett zahlen?
Nein, normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist üblicherweise nicht ersatzpflichtig. Ersatzpflicht entsteht bei übermäßigen oder schuldhaft verursachten Schäden.
2) Welche Fristen sind wichtig, um Mängel zu melden?
Mängel sollten so schnell wie möglich schriftlich gemeldet werden. Bei Zahlungsforderungen oder Klagen gelten die Fristen der ZPO, beachten Sie Fristsetzungen im Schreiben.
3) Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Bei größerem Streitwert oder uneinheitlicher Sachlage empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten, insbesondere wenn Kostenaufteilungen strittig sind.

Anleitung

  1. Fotos erstellen: Nahaufnahmen und Gesamtansichten mit Datumsangabe.
  2. Schriftliche Mängelanzeige verfassen und an Vermieter senden (Einschreiben erwägen).[4]
  3. Fristen dokumentieren: Frist zur Beseitigung setzen und Fristbeginn notieren.
  4. Ggf. Kostenvoranschlag oder Gutachten einholen und beifügen.
  5. Bei Eskalation: Klageerhebung beim Amtsgericht prüfen lassen (Rechtsberatung nutzen).

Wichtige Erkenntnisse

  • Gute Dokumentation reduziert das Risiko, für normale Abnutzung zahlen zu müssen.
  • Formulierungen im Übergabeprotokoll sollten präzise und datumsbezogen sein.
  • Bei Unsicherheit ist ein Kostenvoranschlag oder Gutachten oft sinnvoll.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesetze im Internet
  3. [3] BGH Mietrecht Entscheidungen — Bundesgerichtshof
  4. [4] Formulare & Mahnverfahren — Justizportal
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.