Mieterhilfe: Schimmel beseitigen in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Mieter sollten Schimmelbefall schnell, sachlich und dokumentiert ansprechen, weil er Gesundheit und Wohnqualität gefährdet. In Deutschland regelt das BGB die Pflichten der Vermieter zur Instandhaltung und Mängelbeseitigung; melden Sie Schäden schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Sammeln Sie Fotos, Datumseinträge und Zeugen, um später nachweisen zu können, wie der Befall begonnen hat und ob er fortbesteht. Bei akuter Gesundheitsgefahr informieren Sie zusätzlich ärztliche Stellen und melden das Problem sofort beim Gesundheitsamt. Diese Seite erklärt, welche Schritte Mieter typischerweise gehen, welche Fristen üblich sind und welche offiziellen Stellen oder Formulare relevant sein können, damit Sie Ihre Rechte in Deutschland sachgerecht durchsetzen können.

Was ist Ihre erste Handlung?

Prüfen Sie Umfang und Ursache des Schimmels: sichtbare Flächen, Fensterbank, Ecken, Möbelrückseiten sowie Geruch und feuchte Stellen. Fotografieren Sie den Befall mit Datum (z. B. Smartphone-Fotos) und halten Sie Temperatur- oder Feuchtemessungen fest, wenn möglich. Dokumentation ist die Grundlage für jede erfolgreiche Mängelanzeige und spätere Mietminderung oder rechtliche Schritte.

Gute Foto- und Datumsdokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Checkliste: Sofortmaßnahmen

  • Fotos vom Schimmel mit Datum und Uhrzeit anfertigen und sichern.
  • Kurz prüfen, ob ein sichtbarer und sofort behebbarer Mangel vorliegt (z. B. Rohrleckage).
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist zur Beseitigung setzen.
  • Frist klar benennen (z. B. 14 Tage) und Zugang zum Objekt für Reparatur ankündigen.
  • Bei Gesundheitsgefahr Arzt oder Gesundheitsamt informieren.
Senden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben oder dokumentierter E‑Mail, um einen Nachweis zu haben.

Rechte und Pflichten – kurz erklärt

Der Vermieter ist nach den Regelungen des Mietrechts zur Instandhaltung verpflichtet. Nach § 535 BGB ist er verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und auftretende Mängel zu beseitigen[1]. Melden Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist; nur bei ernsthaften Gesundheitsgefahren können Sofortmaßnahmen und Meldungen an Behörden sinnvoll sein. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können mietrechtliche Schritte folgen, bis hin zur Klage beim zuständigen Amtsgericht[2].

Reagieren Sie auf Schreiben des Vermieters fristgerecht, um keine Rechte zu verlieren.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotos, Datum, ggf. Messwerte und schriftliche Notizen anfertigen.
  2. Mängelanzeige schriftlich an Vermieter senden und eine klare Frist setzen (z. B. 14 Tage).
  3. Bei keiner Reaktion Vermieter anrufen und schriftliche Dokumentation nachreichen.
  4. Wenn nötig: rechtliche Schritte prüfen und Klage oder Antrag beim Amtsgericht vorbereiten; offizielle Formulare des Gerichts oder lokale Formulare nutzen.
  5. Bei Gesundheitsrisiken Gesundheitsamt oder Arzt einschalten und medizinische Befunde sichern.
Eine gut dokumentierte Fristsetzung erleichtert Mietminderung oder gerichtliche Maßnahmen.

FAQ

Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel auftritt?
Ja, wenn die Wohnqualität durch Schimmel beeinträchtigt ist, kann eine Mietminderung möglich sein; die Höhe richtet sich nach Ausmaß und Dauer des Mangels. Prüfen Sie Beweise und setzen Sie dem Vermieter zuerst eine Gelegenheit zur Nachbesserung.
Muss ich dem Vermieter sofort Zugang zur Wohnung gewähren?
Der Vermieter darf zur Mängelbeseitigung nach Ankündigung und in angemessener Weise Zugang verlangen; unaufschiebbare Reparaturen rechtfertigen zügiges Handeln, jedoch sollten Termine angekündigt werden.
Welche offiziellen Schritte sind möglich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Sie können rechtliche Schritte beim Amtsgericht prüfen (Leistungs- oder Beseitigungsklage) und Beweise vorlegen; zuvor ist die Mängelanzeige mit Fristsetzung wichtig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] § 535 BGB - Gesetze im Internet
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  3. [3] Justizportal - Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.