Mieterpflicht Thermenwartung in Deutschland
Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor Fragen zur Thermenwartung beim Auszug: Wer trägt die Kosten, welche Fristen gelten und welche Schritte sind nötig, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden? Dieser Text erklärt in einfacher Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wann eine regelmäßige Wartung Sache des Mieters oder des Vermieters ist und wie Sie eine Wartung vor dem Auszug korrekt vereinbaren. Sie erhalten praktische Hinweise zum Schriftverkehr, zur Dokumentation und zu relevanten Gesetzesstellen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1] sowie zu möglichen gerichtlichen Schritten.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich regelt das BGB die Pflichten von Vermieter und Mieter. Vermieter müssen die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben und erhalten, Mieter müssen sorgsam damit umgehen. Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Thermenwartung: hier entscheidet der Wortlaut, ob der Mieter Wartungen trägt oder der Vermieter beauftragt werden muss. Bei Unsicherheit hilft die schriftliche Klärung vor dem Auszug.
- Kleinere Pflege und Reinigung der Therme, wenn vertraglich geregelt (Wartung (maintenance)).
- Vertragliche Pflicht zur Beauftragung einer Fachfirma und Vorlage von Wartungsnachweisen (Form (form)).
- Sicherheitsprüfungen und gesetzliche Prüfpflichten bleiben oft Vermietersache.
Thermenwartung beim Auszug vereinbaren
Vorgehen beim Auszug: Prüfen Sie zunächst den Mietvertrag auf eine ausdrückliche Wartungspflicht. Wenn der Vertrag nichts regelt, klären Sie schriftlich mit dem Vermieter, wer die Wartung vor Rückgabe übernimmt. Schreiben Sie eine kurze, datierte Nachricht und fordern Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung an.
- Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter mit Terminvorschlägen (Form (form)).
- Vereinbaren Sie einen konkreten Termin für die Wartung bzw. Abnahme der Therme (Frist (deadline)).
- Beauftragen Sie nur zertifizierte Fachfirmen und verlangen Sie einen Prüfbericht (Wartung (maintenance)).
- Dokumentieren Sie die Übergabe mit Fotos und einem schriftlichen Protokoll.
Wenn der Vermieter die Wartung verlangt, prüfen Sie, ob die Kosten als Betriebskosten oder als einmalige Instandhaltung gelten. Die Heizkostenverordnung kann Regelungen zur Abrechnung von Heizkosten enthalten, die hier relevant werden können (HeizKV)[2]. Wird eine Pflicht zur Wartung vertraglich zugesichert, ist eine verweigerte Durchführung ein Mangel, der Ansprüche auslösen kann.
Anleitung
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Wartungsklauseln.
- Schreiben Sie dem Vermieter mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Auszug eine schriftliche Anfrage mit Terminvorschlägen (Frist (deadline)).
- Falls Sie die Wartung beauftragen: wählen Sie eine qualifizierte Firma und verlangen Sie einen detaillierten Prüfbericht (Wartung (maintenance)).
- Dokumentieren Sie die Wartung mit Rechnung und Fotos und übergeben Sie Kopien an den Vermieter.
- Bei Streit: Informieren Sie das Amtsgericht oder suchen Sie rechtliche Beratung, bevor Sie eigenmächtig Kosten einbehalten.
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Thermenwartung beim Auszug?
- Das entscheidet vorrangig der Mietvertrag. Fehlt eine Vereinbarung, kann es auf die Art der Wartung und die Ursache ankommen; sicherheitsrelevante Prüfungen sind oft Vermietersache.
- Kann der Vermieter eine bestimmte Firma verlangen?
- Ja, wenn im Mietvertrag eine Firma genannt ist oder berechtigte Sicherheitsgründe vorliegen. Andernfalls ist eine marktübliche fachkundige Firma ausreichend.
- Was passiert, wenn ich Wartungskosten zurückhalte?
- Unberechtigtes Zurückhalten von Zahlungen kann zu Mahnungen und im Extremfall zu Klagen vor dem Amtsgericht führen; informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte.
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesgerichtshof (BGH)
