Mieterrechte: Rampe & Türverbreiterung in Deutschland
Was Mieter wissen sollten
Vermieter und Mieter teilen Pflichten zur Instandhaltung und Anpassung der Mietsache; bei Fragen zu Pflichten und Kündigung gelten die Regeln des Mietrechts.[1]
Vorbereitung: Dokumente und Nachweise
Bevor Sie umbauen lassen, sammeln Sie Nachweise und Angebote. Diese Unterlagen sind später wichtig für Vereinbarungen mit dem Vermieter und für mögliche Förderanträge.
- Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen und vergleichen.
- Ärztliche Atteste, die den Mobilitätsbedarf beschreiben.
- Fotos vom Zustand von Tür und Zugang erstellen.
- Schriftliche Bitte um Zustimmung an den Vermieter schicken; eine Frist zur Antwort angeben.
Rechte, Finanzierungswege und Fristen
Vermieter müssen notwendige Maßnahmen nicht immer vollständig tragen, aber unbegründete Verweigerungen sind angreifbar; es lohnt sich, Fördermöglichkeiten, Wohngeld oder WBS zu prüfen und eine schriftliche Kostenregelung anzustreben. Bei Streitigkeiten entscheidet meist das Amtsgericht über Anspruch und Kostenverteilung.[2]
- Antrag auf Wohngeld oder WBS prüfen, um Zuschüsse zu beantragen.
- Landesprogramme und kommunale Förderungen auf Kostenteilung prüfen.
- Schriftliche Vereinbarung mit Vermieter über Kosten und Rückbau anstreben.
- Bei Streit: Klage vor dem Amtsgericht einreichen oder Beratung suchen.[2]
Wie Sie ohne Anwalt vorgehen
Viele Schritte lassen sich eigenständig vornehmen: informieren, Dokumente sammeln, schriftlich mit dem Vermieter kommunizieren und Förderanträge stellen. Eine neutrale Beratungsstelle oder der örtliche Mieterverein kann kostenlos prüfen, ob ein Anwalt nötig ist.
- Vermieter schriftlich informieren und Frist zur Stellungnahme setzen.
- Kostenvoranschläge und Atteste als Anlage beifügen.
- Beratungsstellen oder Mieterverein kontaktieren, falls Unsicherheit besteht.
FAQ
- Wer zahlt die Rampe oder Türverbreiterung?
- Das hängt von Zweck, Vereinbarung und Förderungen ab; oft werden Kosten geteilt oder durch Zuschüsse gemindert.
- Kann der Vermieter einfach ablehnen?
- Nein, eine unbegründete Verweigerung kann angreifbar sein; nach § 535 BGB bestehen Pflichten zur Erhaltung der Mietsache.[1]
- Wohin bei rechtlichen Streitigkeiten?
- Für Mietrechtsstreitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; wichtige Präzedenzfälle kommen vom BGH.[3]
Anleitung
- Notwendigkeit prüfen und ärztliches Attest einholen.
- Mindestens zwei Kostenvoranschläge einholen.
- Schriftlichen Antrag und Angebotskopien an Vermieter senden.
- Fördermöglichkeiten bei Kommune oder Land prüfen und ggf. Antrag stellen.
- Wenn nötig, Unterlagen beim Amtsgericht einreichen oder Beratung aufsuchen.
Hilfe und Unterstützung
- BGB §§ 535–580a (Gesetze im Internet)
- Justizportal des Bundes und der Länder
- Bundesgerichtshof (BGH)