Mieterrechte: Treppenlift genehmigen in Deutschland
Was gilt rechtlich?
Grundsätzlich regeln die Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Instandhaltungspflicht des Vermieters und die Nutzungsrechte der Mieter. In vielen Fällen ist eine bauliche Veränderung wie ein Treppenlift eine "Duldungspflicht" des Mieters gegenüber dem Vermieter, die jedoch abgewogen werden muss: Zumutbarkeit, Kosten und bauliche Vorgaben spielen eine Rolle.[1]
Wie Mieter um Genehmigung bitten
- Schriftlicher Antrag an den Vermieter mit genauer Beschreibung der Veränderung und gewünschtem Einbautermin.
- Fotos und Mängeldokumentation beifügen, die den Bedarf an einem Treppenlift belegen.
- Handwerkerangebote und Kostenvoranschläge anfügen sowie vorschlagen, wie Kosten verteilt werden können.
- Fristen setzen: zum Beispiel eine angemessene Antwortfrist von 14 bis 28 Tagen nennen.
- Alternativen anbieten, z. B. ein mobiler Hublift oder eine mieterseitige Finanzierung, um Verhandlungen zu erleichtern.
Wenn der Vermieter ablehnt
Lehnt der Vermieter ab oder reagiert nicht, können Mieter die Duldung gerichtlich durchsetzen. Als erste Instanz sind meist die Amtsgerichte zuständig; in höheren Instanzen entscheidet das Landgericht oder der Bundesgerichtshof über Grundsatzfragen.[2] Vor einer Klage sollten Sie eine Schlichtung oder Mediation in Erwägung ziehen und rechtliche Beratung aufsuchen.
Formulare und Muster
Es gibt keine bundeseinheitliche Form für den Duldungsantrag, aber zwei wichtige Dokumenttypen, die Sie vorbereiten sollten:
- Schriftlicher Duldungsantrag an den Vermieter (keine bundeseinheitliche Vorlage; formulierbar als formloses Schreiben mit Datum, Beschreibung und Frist).
- Musterklageschrift für das Amtsgericht im Streitfall (gerichtliche Klagen nutzen standardisierte Klageformulare oder Klageschriften; informieren Sie sich vorab bei Ihrem Amtsgericht).
Praktisches Beispiel: Formulieren Sie den Antrag so: "Hiermit beantrage ich die Duldung der Installation eines Treppenlifts am Treppenhaus in Wohnung X; beiliegend drei Kostenvoranschläge; bitte um Antwort bis zum TT.MM.JJJJ." Verweisen Sie im Schreiben auf die gesundheitliche Notwendigkeit und fügen Sie Nachweise bei.
FAQ
- Kann ich ohne Zustimmung des Vermieters einfach einen Treppenlift anbringen?
- Nein. Sie benötigen in der Regel die Zustimmung des Vermieters oder eine gerichtliche Duldung. Eigenmächtige Änderungen können Schadensersatzansprüche oder eine Rückbaupflicht auslösen.
- Wer trägt die Kosten für den Treppenlift?
- Das hängt von der Vereinbarung ab. Mieter, Vermieter oder dritte Kostenträger (z. B. Pflegekasse) können beteiligt sein; klären Sie das schriftlich und legen Sie Kostenvoranschläge vor.
- Welche Fristen gelten für die Antwort des Vermieters?
- Eine angemessene Frist liegt oft zwischen 14 und 28 Tagen; bei dringender medizinischer Notwendigkeit sollten Sie dies deutlich begründen und kürzere Fristen nennen.
Anleitung
- Schritt 1: Schriftlichen Duldungsantrag an den Vermieter senden mit Beschreibung, Angeboten und Frist.
- Schritt 2: Bedarf dokumentieren (ärztliche Atteste, Fotos, Pflegeberichte).
- Schritt 3: Kostenklärung und Angebote beifügen; prüfen, ob Kostenträger wie Pflegekasse unterstützen.
- Schritt 4: Bei Ablehnung Gespräch suchen; wenn nötig Klage beim Amtsgericht einreichen.
Wichtigste Punkte
- Mieter sollten immer schriftlich um Duldung bitten und Fristen setzen.
- Belege, Angebote und ärztliche Atteste sind zentrale Beweismittel.
Hilfe und Support / Ressourcen
- Beratung und Informationen BMJV
- BGB und weitere Gesetze (Gesetze im Internet)
- BGH Entscheidungen und Hinweise