Mieterrechte: Treppenlift in WEG-Häusern (Deutschland)

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Sie auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sein. Wenn ein Treppenlift in einem Haus mit Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) installiert werden soll, berührt das sowohl Mietrecht als auch WEG-Recht und verlangt oft Zustimmung von Eigentümern und Vermieter. Dieser Text erklärt praxisnah, welche Rechte Mietende haben, welche Formulare und Fristen zu beachten sind, wie Sie einen Antrag stellen und wie Sie sich auf eine Eigentümerversammlung vorbereiten. Ich beschreibe, welche offiziellen Gesetzesstellen relevant sind, wann eine Mietminderung infrage kommt und welche Gerichte zuständig sind. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Schritte zu geben, damit Sie sicher und rechtssicher einen Treppenlift beantragen können.

Rechte und Zuständigkeiten

Als Mieter berühren Treppenliftpläne das Mietverhältnis (§§ 535–580a BGB)[1] und das Wohnungseigentumsrecht (WEG).[2] Wenn die bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum betrifft, entscheidet meist die Eigentümerversammlung; bei Konflikten ist das Amtsgericht zuständig.[3]

Dokumentieren Sie früh alle Anfragen schriftlich und mit Datum.

Wer entscheidet in der WEG?

  • Die Eigentümerversammlung stimmt über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ab.
  • Die Hausverwaltung bereitet Beschlüsse vor und kann technische Gutachten anfordern.
  • Vermieter und Verwalter sind Ihre ersten Ansprechpartner für schriftliche Anträge.

Formulare, Fristen und Beweissicherung

Es gibt keine bundesweit einheitliche „Treppenlift-Formular“-Vorlage; üblich sind aber:

  • Schriftlicher Antrag an die WEG-Verwaltung oder den Verwalter (Antrag auf Zustimmung zur baulichen Veränderung).
  • Schriftliche Mitteilung an den Vermieter mit technischer Beschreibung, Einbauort und Kostenübernahmevereinbarung.
  • Fotos, Gutachten und Kostenvoranschläge als Nachweis der Notwendigkeit und der Ausführungspflichten.
  • Achten Sie auf Fristen für Widersprüche oder Einsprüche nach Erhalt einer Ablehnung.
Frühzeitige Kommunikation mit Eigentümern erhöht die Chancen auf Zustimmung.

Wenn die WEG zustimmen muss, sollte Ihr Antrag folgende Angaben enthalten: Begründung (medizinisch/sozial), technische Beschreibung, Einbaumaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen für Gemeinschaftseigentum und gegebenenfalls ein Angebot zur Kostenübernahme oder Wiederherstellung bei Auszug.

Was tun bei Ablehnung oder Stillstand?

Prüfen Sie zunächst die Beschlussfähigkeit der WEG und die Form der Beschlussfassung. Wenn ein ordnungsgemäßer Beschluss fehlt oder Ihre Rechte aus dem Mietvertrag verletzt werden, können Sie folgende Schritte erwägen:

  • Weitere Gespräche mit Vermieter, Verwalter und dem Vorstand der WEG suchen.
  • Eine schriftliche Nachforderung mit Fristsetzung und Beweismitteln schicken.
  • Bei fehlender Einigung prüfen, ob ein Beschluss bei Gericht anfechtbar ist oder ob einstweiliger Rechtsschutz möglich ist.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Verjährung oder Rechtsnachteile zu vermeiden.

Praktische Beispiele und offizielle Formulare

Beispiel 1: Ein älterer Mieter beantragt einen Treppenlift wegen eingeschränkter Mobilität. Er legt ein ärztliches Attest, zwei Kostenvoranschläge und einen schriftlichen Antrag an die Hausverwaltung vor. Fehlt die Zustimmung der WEG, kann er die Anfechtbarkeit eines Beschlusses prüfen lassen oder vorläufigen Rechtsschutz beantragen.[3]

Formulare und Vorlagen sind oft nicht bundeseinheitlich; zuständige Stellen sind die Hausverwaltung, das Amtsgericht und Fachämter für Wohnraumförderung bei Förderanträgen. Staatliche Gesetzestexte zu Rechten und Verfahren finden Sie in den Gesetzbüchern.[1][2]

FAQ

Wer trägt die Kosten für einen Treppenlift?
Das hängt von Vereinbarungen, Eigentümerbeschlüssen und Fördermöglichkeiten ab; oft verhandeln Mieter, Vermieter und WEG eine Kostenaufteilung.
Kann ein Vermieter die Installation untersagen?
Ein pauschales Verbot ist nicht automatisch wirksam; Zustimmungspflichten der WEG und vertragliche Regelungen sind zu prüfen.
Welche Gerichte sind zuständig bei Streit?
Amtsgerichte sind in erster Instanz für mietrechtliche Auseinandersetzungen zuständig; spezielle Rechtsfragen können zum Landgericht oder BGH führen.

Anleitung

  1. Schritt 1: Sammeln Sie ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge und eine technische Beschreibung des Treppenlifts.
  2. Schritt 2: Informieren Sie schriftlich Vermieter und Hausverwaltung und fordern Sie Zustimmung an.
  3. Schritt 3: Setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort und bereiten Sie Unterlagen für die Eigentümerversammlung vor.
  4. Schritt 4: Nehmen Sie an der Eigentümerversammlung teil oder lassen Sie sich vertreten, um den Antrag zu erläutern.
  5. Schritt 5: Dokumentieren Sie Beschlüsse, Schriftverkehr und getroffene Vereinbarungen sorgfältig.
  6. Schritt 6: Bei erfolgloser Einigung prüfen Sie rechtliche Schritte beim Amtsgericht oder einstweiligen Rechtsschutz.

Key Takeaways

  • Mieter sollten früh und schriftlich kommunizieren, um Zustimmungschancen zu erhöhen.
  • Gute Dokumentation (Atteste, Angebote, Fotos) ist entscheidend für Erfolg im Streitfall.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.