Parkettschäden für Mieter in Deutschland

Schönheitsreparaturen & Instandhaltungspflichten 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland können Parkettschäden schnell zu Streit mit dem Vermieter führen, wenn nicht klar ist, ob es sich um normale Abnutzung oder um vermeidbare Beschädigung handelt. Dieser Text erklärt verständlich, wie Sie Schäden an Fertigparkett oder Echtholzparkett richtig einordnen, welche Beweise wichtig sind und wie Sie formell den Vermieter informieren, Fristen beachten und die Kaution schützen. Ich beschreibe einfache Dokumentationsschritte, praktische Beispiele für Übergabeprotokolle und welche gesetzlichen Grundlagen in Mietrecht und BGB relevant sind. Ziel ist, Konflikte zu vermeiden oder vorbereitet in Verhandlungen oder vor Gericht zu gehen, falls das nötig wird. Am Ende finden Sie eine Anleitung, häufige Fragen und Links zu offiziellen Quellen.

Wie Parkettschäden einordnen?

Unterscheiden Sie zuerst zwischen normaler Abnutzung (z. B. leichte Kratzer durch alltägliche Nutzung) und vermeidbarer Beschädigung (z. B. tiefe Dellen durch unsachgemäßen Transport). Alter, Nutzung und Pflege des Bodens sind maßgeblich. Bei Unsicherheit hilft ein Fotovergleich mit dem Übergabeprotokoll. Rechtlich gilt oft: Der Vermieter ist für die Erhaltung der Mietsache verantwortlich, der Mieter haftet nur für beschädigte Nutzung, die über die übliche Abnutzung hinausgeht[1].

In den meisten Fällen zählt normale Abnutzung nicht als Schadensersatzpflicht.

Was und wie dokumentieren?

Sorgfältige Dokumentation stärkt Ihre Position bei Rückfragen oder rechtlichen Schritten. Halten Sie Datum, Ort und Umstände fest und sichern Sie alle Belege.

  • Fotos aus mehreren Winkeln machen (evidence).
  • Datum und Uhrzeit notieren (time).
  • Rechnungen, Quittungen und Kostenvoranschläge aufheben (payment).
  • Übergabeprotokoll prüfen und eventuelle Mängel schriftlich festhalten (form).
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen im Streit.

Rechtslage, Fristen und Gerichte

Die zentralen Regeln zum Mietverhältnis stehen im BGB; wichtige Vorschriften für Pflichten und Instandhaltung finden sich etwa in § 535 ff.[1] Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung erwägen, ist in erster Instanz meist das Amtsgericht zuständig; für Verfahrensfragen gelten die Regeln der ZPO[2]. Bei grundsätzlichen Fragen zu Auslegung oder Präzedenzfällen entscheiden höhere Instanzen wie der Bundesgerichtshof[3].

Antworten Sie schriftlich auf Vermieterforderungen innerhalb gesetzter Fristen.

Praktische Schritte für Mieter

Als Reihenfolge empfiehlt sich: dokumentieren, Vermieter informieren, Kostenvoranschläge einholen, fachliche Bewertung sichern und nur zuletzt ggf. rechtliche Schritte prüfen.

  • Dokumentation vollständig sammeln (evidence).
  • Den Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen (form).
  • Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen (repair).
  • Bei Unstimmigkeiten prüfen, ob eine Klage vor dem Amtsgericht nötig ist (court).

Häufige Fragen

Wer zahlt für Parkettreparaturen?
Der Vermieter trägt grundsätzlich die Kosten für Instandhaltung. Der Mieter kann für Schäden haften, die über normale Abnutzung hinausgehen; genaue Abgrenzung richtet sich nach Umständen und Beweislage[1].
Wann ist die Kaution betroffen?
Reparaturkosten können gegen die Kaution gerechnet werden, wenn der Vermieter Schäden nachweisen kann. Belege und Kostenvoranschläge sind hier wichtig.
Welche Rolle spielt das Übergabeprotokoll?
Ein detailliertes Übergabeprotokoll schützt Mieter, weil dort vorhandene Schäden dokumentiert sind und spätere Ansprüche erschweren können.

Anleitung

  1. Fotos und Videos vom Schaden erstellen und mit Datum versehen.
  2. Vermieter schriftlich informieren und klar den Schaden beschreiben; Frist setzen.
  3. Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs beschaffen und Vergleichsangebote einholen.
  4. Bei fehlender Einigung Unterlagen sammeln und prüfen, ob eine Klage beim Amtsgericht sinnvoll ist.

Hilfe & Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet — BGB § 535
  2. [2] Gesetze im Internet — ZPO
  3. [3] Bundesgerichtshof — Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.