Rampe & Türverbreiterung für Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland benötigen manchmal bauliche Anpassungen wie Rampen oder Türverbreiterungen, um weiterhin selbstständig in der Wohnung leben zu können. Dieser Leitfaden erklärt, welche Fördermittel es gibt, welche Rechte nach dem Mietrecht gelten und wie Sie als Mieter mit dem Vermieter und Behörden verhandeln können. Ich beschreibe notwendige Schritte: Dokumentation von Bedarf, Kostenvoranschläge, Förderanträge und jurische Schritte bei Ablehnung. Praktische Beispiele und Formulare sowie Ansprechpartner werden genannt, damit Sie gezielt Anträge für Rampe oder Türverbreiterung stellen können. Ziel ist, Ihnen verständliche, schrittweise Handlungsempfehlungen zu geben, damit Umbauten sicher, finanziell machbar und rechtlich abgesichert sind. Die Informationen beziehen sich auf geltendes Recht in Deutschland und nennen offizielle Anlaufstellen für Subsidien und Gerichtskontakte. Bei akuten Konflikten empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Beratung.

Planung und Fördermöglichkeiten

Prüfen Sie zuerst, ob eine Zustimmung des Vermieters nötig ist und welche Pflichten laut Mietrecht bestehen, insbesondere zu Instandhaltung und Veränderungen der Mietsache nach den einschlägigen Vorschriften des BGB §§ 535–580a.[1] Bei Streit über Zugang oder Umbau kann das Amtsgericht zuständig sein; weitere Instanzen folgen den Regeln der ZPO.[2]

Fördermittel zur barrierereduzierenden Modernisierung kommen aus verschiedenen Quellen: staatliche Wohnraumförderung nach dem WoFG,[3] Leistungen der Pflegekasse nach § 40 SGB XI für Wohnumfeldverbesserungen,[4] und Förderkredite oder Zuschüsse wie das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen".[5] Für Anträge benötigen Sie in der Regel Kostenvoranschläge, Nachweise der Notwendigkeit (z. B. ärztliche Bescheinigung) und Fotos der Situation.

Wichtige Unterlagen

  • Fotos der vorhandenen Schwelle, Tür und Treppe zur Dokumentation des Bedarfs.
  • Mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben für Rampe und Türverbreiterung.
  • Ärztliche Bescheinigung oder Pflegestufe als Nachweis für die Notwendigkeit der Anpassung.
  • Ausgefüllte Antragsformulare der jeweiligen Förderstelle (KfW-Antrag, Pflegekasse oder Landeswohnraumförderung).
Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Kostenvoranschläge sorgfältig auf.

Rechte, Zustimmung und Kostenverteilung

In vielen Fällen gilt: Kleinere, den Gebrauch der Mietsache betreffende Änderungen müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden; größere Eingriffe brauchen dessen Zustimmung. Falls der Vermieter zustimmt, klären Sie schriftlich, wer die Kosten trägt und ob eine Rückbauregelung vereinbart wird. Können Sie sich nicht einigen, hilft oft eine neutrale Beratung oder im Streitfall die gerichtliche Klärung.

Bei einer ablehnenden Haltung des Vermieters prüfen Sie, ob eine Zumutbarkeit oder ein berechtigtes Interesse des Mieters vorliegt. Gegebenenfalls können Kosten ganz oder teilweise durch Fördermittel gedeckt werden; prüfen Sie dafür die Antragsvoraussetzungen der jeweiligen Stelle.

Häufige Fragen

Benötige ich immer die Erlaubnis des Vermieters für eine Rampe oder Türverbreiterung?
Ja, in der Regel ist für bauliche Veränderungen die Zustimmung des Vermieters erforderlich; klären Sie Umfang und Kosten schriftlich und legen Sie gegebenenfalls einen Förderbescheid als Finanzierungsvorlage vor.
Welche Fördermittel kann ich prüfen?
Prüfen Sie Landeswohnraumförderung, das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" und Leistungen der Pflegekasse nach § 40 SGB XI; die Zuständigkeit hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Dokumentieren Sie den Bedarf, beantragen Sie Fördermittel selbst und suchen Sie frühzeitig rechtliche Beratung; im Streit kann eine Klärung beim Amtsgericht erfolgen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Bedarf mit Fotos, einer ärztlichen Bescheinigung und kurzen Notizen zur Beeinträchtigung.
  2. Holen Sie zwei Kostenvoranschläge von zertifizierten Handwerksbetrieben ein.
  3. Reichen Sie Förderanträge ein (z. B. KfW oder Pflegekasse) und fügen Sie Nachweise bei.
  4. Stimmen Sie den Einbautermin und Zutrittsregelungen schriftlich mit dem Vermieter ab.
  5. Bei Ablehnung oder Streitfall bereiten Sie Unterlagen für eine Klärung vor und kontaktieren ggf. das Amtsgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — gesetze-im-internet.de
  4. [4] SGB XI § 40 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — gesetze-im-internet.de
  5. [5] KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" — kfw.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.