Rampe & Türverbreiterung: Mieter in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland brauchen im Altbau barrierefreie Zugänge wie Rampen oder breitere Türen, sei es wegen eigener Mobilitätseinschränkungen oder für Besucher. Dieser Text erklärt leicht verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, welche staatlichen Förderprogramme infrage kommen und welche Formulare oder Nachweise oft verlangt werden. Sie erhalten konkrete Schritte zur Antragstellung, praktische Hinweise zur Absprache mit dem Vermieter und Tipps zur Dokumentation von Schäden oder Hindernissen. Ziel ist, dass Sie als Mieter wissen, wie Sie Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, Zuschussanträge stellen und rechtzeitig reagieren, ohne juristische Vorkenntnisse vorauszusetzen. Ich nenne typische Anlaufstellen, Behörden und Gerichtsstufen, die bei Streitfragen zuständig sind, und verlinke zu offiziellen Formularen und Gesetzen. Am Ende finden Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung und Antworten auf häufige Fragen.

Was Mieter wissen müssen

Vermieter sind nach dem Mietrecht des BGB grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten; relevante Regelungen finden sich in den §§ 535–580a BGB[1]. Ob der Vermieter eine Rampe oder Türverbreiterung bezahlen muss, hängt oft davon ab, ob die Maßnahme zur Instandhaltung zählt, vertraglich vereinbart ist oder ob eine private Umbauanfrage vorliegt. Für bauliche Änderungen sollten Mieter immer schriftlich um Zustimmung bitten und klären, wer die Kosten trägt.

In vielen Fällen sind schriftliche Vereinbarungen mit dem Vermieter die schnellste Lösung.

Förderungen und staatliche Unterstützung

Es gibt mehrere Förderwege, die Mieter prüfen können: Zuschüsse der KfW für altersgerechtes Umbauen, Leistungen der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie kommunale oder landesbezogene Förderprogramme nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)[2].

  • KfW-Programme zum altersgerechten Umbauen (Zuschüsse oder Kredite), Antrag und Informationen beim KfW-Bankengruppe.
  • Pflegekasse: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt; vorab Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
  • Kommunale Fördermittel oder Sozialhilfeträger: manchmal sind lokale Anträge beim Sozialamt oder der Wohnungsförderstelle nötig.
Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder das lokale Sozialamt vor Beginn der Baumaßnahme, um Förderbedingungen zu klären.

Formulare und Nachweise

Wichtige Unterlagen sind häufig: ärztliche Atteste, Angebote von Handwerksbetrieben, Kostenvoranschläge, Fotos des Zugangs und schriftliche Anfragen an den Vermieter. Für KfW-Zuschüsse nutzen Sie die jeweiligen Antragsformulare auf kfw.de[3]. Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und der Antragstellung finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium[4].

Praktische Schritte vor Umbau

  1. Informieren Sie den Vermieter schriftlich mit vollständiger Beschreibung der gewünschten Maßnahme und fügen Sie Kostenvoranschläge bei.
  2. Dokumentieren Sie den Zustand vor Beginn (Fotos, Datum, Zeugen).
  3. Prüfen Sie Fördermöglichkeiten und reichen Sie Anträge vor Baubeginn ein.
  4. Lassen Sie Arbeiten nur von qualifizierten Handwerkern ausführen und bewahren Sie Rechnungen auf.
Beginnen Sie keine endgültigen Umbauten, bevor Förderbescheide und Vermieterzustimmung vorliegen.

Streit und gerichtliche Schritte

Kommt es zum Konflikt, sind für mietrechtliche Streitigkeiten in erster Instanz in der Regel die Amtsgerichte zuständig; bei Beschwerden und Berufungen folgen Landgericht und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof. Vor einer Klage sollten Mieter Beratung suchen und Fristen beachten.

FAQ

Wer zahlt die Rampe — Vermieter oder Mieter?
Das ist einzelfallabhängig: Ist die Maßnahme Instandhaltung, hat meist der Vermieter zu zahlen; bei Sonderwünschen zahlt oft der Antragsteller, sofern keine Einigung besteht.
Kann ich als Mieter ohne Erlaubnis etwas umbauen?
Nein, bauliche Veränderungen benötigen in der Regel die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Welche Förderungen kann ich beantragen?
KfW-Zuschüsse, Leistungen der Pflegekasse und kommunale Förderprogramme sind mögliche Quellen; prüfen Sie Anspruch und Fristen vor Maßnahmebeginn.

Anleitung

  1. Schritt 1: Sichten Sie medizinische Nachweise und Kostenvoranschläge.
  2. Schritt 2: Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und legen Sie Unterlagen vor.
  3. Schritt 3: Stellen Sie Förderanträge bei KfW oder Pflegekasse und warten Sie Bescheide ab.
  4. Schritt 4: Lassen Sie die Arbeiten fachgerecht ausführen und sammeln Sie Belege.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] WoFG - Wohnraumförderungsgesetz
  3. [3] KfW Bankengruppe - Altersgerecht umbauen
  4. [4] Bundesgesundheitsministerium - Informationen zur Pflegeversicherung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.