Mietrecht: Rampe & Türverbreiterung in Deutschland

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wenn Mieter in Deutschland eine Rampe oder Türverbreiterung für Barrierefreiheit benötigen, betrifft das oft nicht nur das eigene Wohnungsinnere, sondern Gemeinschaftsflächen und die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie ein formloser Antrag an die WEG aussehen kann, welche Nachweise und Fristen wichtig sind und wer die Kosten tragen muss. Ich beschreibe außerdem, wann bauliche Maßnahmen als notwendige Modernisierung gelten, welche Gerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zuständig ist und wie formale Schritte bis hin zur Klage vor dem Amtsgericht aussehen. So erhalten Sie als Mieter praktische Handlungsschritte für ein sicheres, barrierefreies Zuhause.

Rechte und Zuständigkeiten

Wenn die Maßnahme reine Anpassungen innerhalb der Mietwohnung betrifft, gelten die üblichen Regeln des Mietrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Greift die Rampe oder Türverbreiterung jedoch in Gemeinschaftseigentum ein, ist die Zustimmung der WEG erforderlich. Bei Streit über Zustimmung oder Kosten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; zivilprozessuale Schritte folgen den Regeln der ZPO.[1][2]

In vielen Fällen entscheidet die WEG-Versammlung über bauliche Änderungen am Gemeinschaftseigentum.

Antrag an die WEG: so gehts

Ein formloser Antrag an die Verwaltung oder direkt an die WEG sollte folgende Inhalte haben: Name, Wohnung, Beschreibung der Maßnahme, Zweck (z. B. ärztliche Notwendigkeit) und gewünschter Zeitrahmen. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder ein fachliches Gutachten bei, wenn möglich Fotos und eine Skizze der geplanten Rampe oder Türverbreiterung.

Reichen Sie Nachweise wie ein ärztliches Attest und Fotos der Stelle mit dem Antrag ein.

Beispiel für Antragspunkte

  • Wer beantragt: Name und Kontaktdaten des Mieters.
  • Was geplant ist: genaue Beschreibung der Rampe oder Türverbreiterung.
  • Begründung: medizinische Notwendigkeit oder Barrierefreiheitsbedarf.
  • Belege: Attest, Fotos, technische Zeichnungen.

Die WEG kann zusätzliche Bedingungen stellen, etwa Materialwahl oder Größe, um Gemeinschaftsinteressen zu wahren. Lehnt die WEG ohne sachliche Gründe ab, kann dies anfechtbar sein.

Kosten und Kostentragung

Die Frage, wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab: Handelt es sich um eine notwendige, individuell angeordnete Anpassung, sind zunächst Vermieter und Mieter in Verträgen und Rechtsprechung zu prüfen; bei Eingriffen in Gemeinschaftseigentum kann die WEG oder der Eigentümerverband beteiligt sein.

  • Eigenleistung: Kleinere Anpassungen kann der Mieter selbst bezahlen.
  • Vermieterbeteiligung: Der Vermieter kann zur Kostenübernahme verpflichtet sein, wenn die Maßnahme die Nutzung der Mietsache verbessert.
  • WEG-Kosten: Greift die Änderung in Gemeinschaftseigentum ein, entscheidet die WEG über Finanzierung und Verteilung.
Klare Kostenvoranschläge und Kostenteilungsvereinbarungen verhindern spätere Konflikte.

Wenn die WEG ablehnt: Rechtliche Schritte

Kommt es zur Ablehnung, sollten Mieter und Vermieter zunächst das Protokoll der WEG-Versammlung prüfen und schriftlich um Begründung bitten. Falls die Ablehnung formell angreifbar erscheint, können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden; zuständig sind oft die Amtsgerichte, und Verfahren richten sich nach der ZPO.[2]

Reagieren Sie zeitnah auf Ablehnungen, um Fristen nicht zu versäumen.

FAQ

Wer entscheidet über eine Rampe im Treppenhaus?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet über Änderungen im Gemeinschaftseigentum; bei Mietwohnungen ist zusätzlich der Vermieter einzubeziehen.
Kann ich als Mieter die Maßnahme selbst durchführen lassen?
Nur mit Zustimmung des Eigentümers oder der WEG, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist; ohne Erlaubnis drohen Rückbau und Schadensersatzansprüche.
Welche Gerichte sind zuständig bei Streit?
Miet- und wohnungsrechtliche Streitigkeiten werden zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt; bei Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung kann der Weg bis zum Bundesgerichtshof führen.[3]

Anleitung

  1. Informieren: Sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter und der Hausverwaltung über den Bedarf.
  2. Unterlagen sammeln: Ärztliche Bescheinigung, Fotos und Kostenvoranschlag vorbereiten.
  3. Antrag stellen: Reichen Sie den formlosen Antrag bei der WEG-Verwaltung ein.
  4. Bei Ablehnung prüfen: Protokolle einsehen und gegebenenfalls rechtliche Beratung suchen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Gesamtausgabe
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Gesamtausgabe
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Offizielle Seite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.